Xxxxxx Xxxxxxxxxx. Mit kollegialen Grüßen oder Infrastruktur (bspw. EDV) gemeinsam anmietet bzw. nutzt. Bürogemeinschaften dienen damit nicht der gemeinschaftlichen Berufsausübung, sondern einer gemeinsa- men Organisation des Berufs, bei der Be- triebsmittel wie Räume, EDV-Anlagen und gegebenenfalls personelle Ressour- cen geteilt werden (BT-Drs. 19/27670, S. 199). Im Gegensatz zur Berufsausübungsge- sellschaft wird die Bürogemeinschaft daher nicht Vertragspartnerin des Mandatsvertra- ges und kann auch nicht zugelassen werden. xxxxxx-xxxxxxxx.xx Nach – dem zum 1.8.2022 neu geschaf- fenen – § 59q Abs. 1 BRAO können sich Rechtsanwälte zu einer Gesellschaft verbin- den, die der gemeinschaftlichen Organisa- tion der Berufstätigkeit der Gesellschafter unter gemeinschaftlicher Nutzung von Be- triebsmitteln dient, jedoch nicht selbst als Vertragspartner von rechtsanwaltlichen Mandatsverträgen auftreten soll (sog. „Bü- rogemeinschaft“). Die Berufsträger agieren demnach als selbstständige Rechtsanwäl- te und Rechtsanwältinnen und haben mit den gegenseitigen Mandatsverhältnis- sen keine Berührungspunkte. Lediglich im Außenauftritt agieren die Kollegen und Kolleginnen als Bürogemeinschaft und ha- ben sich auch – insb. zur Vermeidung einer Scheinsozietät – als solche zu kennzeichnen.
Xxxxxx Xxxxxxxxxx. Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00 Xxxxxxxx 000 0000 Xxxx 5 T +00 (0)00 000 00 00 F +00 (0)00 000 00 00 xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxx.xx Allgemeine Geschäftsbedingungen WEB-SERVICES
Xxxxxx Xxxxxxxxxx. Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00 Xxxxxxxx 000 0000 Xxxx 5 T +00 (0)00 000 00 00 F +00 (0)00 000 00 00 xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxxxxxx.xx Allgemeine Geschäftsbedingungen IT-SUPPORT Einleitung Die Bestimmungen der AGB IT-SUPPORT ergänzen die AGB PREPRESS/WEB-SERVICES des Atelier Jaune (AJ) sinngemäss.
Xxxxxx Xxxxxxxxxx. (3) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten hinsichtlich der einzuhaltenden technischen und organisatorischen Maßnahmen. Er hat dem Auftraggeber alle erforderlichen Angaben und Dokumente auf Anfrage offenzulegen.
Xxxxxx Xxxxxxxxxx. (4) Die Inanspruchnahme der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung aufgeführten Subunternehmer gilt als genehmigt, sofern die in § 5 Abs. 3 dieses Vertrages genannten Voraussetzungen umgesetzt werden. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und Anforderung von relevanten Unterlagen, die Einsichtnahme in die Verarbeitungsprogramme oder durch Zutritt zu den Arbeitsräumen des Auftragnehmers zu den ausgewiesenen Geschäftszeiten nach vorheriger Anmeldung. Durch geeignete und gültige Zertifikate zur IT-Sicherheit kann auch der Nachweis einer ordnungsgemäßen Verarbeitung erbracht werden, sofern hierzu auch der jeweilige Gegenstand der Zertifizierung auf die Auftragsverarbeitung im konkreten Fall zutrifft. Die Vorlage eines relevanten Zertifikats ersetzt jedoch nicht die Pflicht des Auftragnehmers zur Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen im Sinne des § 3 dieser Vereinbarung. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über Störungen des Betriebsablaufs, die Gefahren für die Daten des Auftraggebers mit sich bringen, sowie bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit den Daten des Auftraggebers. Gleiches gilt, wenn der Auftragnehmer feststellt, dass die bei ihm getroffenen Sicherheitsmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, umfassend alle Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu dokumentieren und ggf. den Aufsichtsbehörden bzw. der betroffenen Person unverzüglich zu melden. Sofern es zu solchen Verletzungen gekommen ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Einhaltung ihrer Meldepflichten unterstützen. Er wird die Verletzungen dem Auftraggeber unverzüglich melden und hierbei zumindest folgende Informationen mitteilen:
Xxxxxx Xxxxxxxxxx. TERMINE GÖPPINGEN Jahreshauptversammlung, 1. Xxxx, 14 Uhr, Vereinsheim „Gartenfreunde“, Xxxx-Xxxxx-Xxx 00. GÜTERSLOH BeG Senioren FB 9, 10, Info-Treff, jd. Don- nerstag, 10 – 12 Uhr, Xxxxxxxxx-Xxxxx-Str., Eingang Posthof. HALLE Seniorenkreis Halle Post, Treffpunkt Bowlingstar, 21. Xxxx, 10 Uhr, Xxxxxxxxxxx Xxx. 00 a, Anmeld. Tel. 03 45/0 00 00 00. HAMBURG BeG Senioren Hamburg Süd FB 9, 10, Treff „Mo-Mo“, 1. Montag im Monat, 15 Uhr; Jahreshauptver- sammlung mit Wahlen, 26. Xxxx, 16 Uhr, ehemalige Kan- tine Postamt, Harburger Poststr. 1. HEILBRONN BeG Senioren FB 9, 10, Seniorentreff, 3. Donnerstag im Monat, 14 Uhr, Gaststätte „Wirtshaus am Pfühlpark“, Xxxxxxxxxx. 00. IBBENBÜREN OV ver.di-Senioren, Treff, 1. Donnerstag im Monat, 10 Uhr, Büro OV Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx. 0; Fahrt zum Polizei-Service-Center Rheine, 1. Xxxx, 10 Uhr vor dem Center. KAISERSLAUTERN BeG Senioren FB 9, 10, Treffen 1. Mittwoch im Monat, 15.30 Uhr, Xxxxxxxx xx xxx Xxxxxx- xxxxx, Xxxxxxxxxxx. 0; Xxxxxxxxx, 7. Xxxx, 15.30 Uhr, An- meld. bis 3. Xxxx, X. Xxxxx, Tel. 0 63 63/41 00. KASSEL BeG Senioren FB 9, 10, Jahreshauptversamm- lung, 22. Xxxx, 14 Uhr, „Eppo’s Clubhaus“.
Xxxxxx Xxxxxxxxxx. Xxxxxxxxx zweite Amtszeit stand unter keinem guten Stern. Zwar konnte sie durch einen furiosen Wahlkampfendspurt, in dem sie einen Großteil der zunächst zögerlichen sozialen Bewegungen hinter sich scharen konnte,5 am 26. Oktober 2014 die Stichwahl gegen den konservativen Kandidaten Xxxxx Xxxxx (PSDB – Sozialdemokratische Partei Brasiliens) mit 51,6 Prozent der gültigen Stimmen für sich entscheiden. Doch dann schlug die gelernte Ökonomin genau jenen neo- liberalen Wirtschaftskurs ein, mit dem vor der Xxxx Xxxxx und die drittplatzierte Ex-Grüne Xxxxxx Xxxxx für sich gewor- ben hatten. Mit Xxxxxxx Xxxx machte sie einen Banker und wasch- echten Chicago Boy zum Finanzminister, und der setzte ei- nen «rezessiven Schock» in Szene, der nicht nur Xxxxxxxxx Wahlversprechen Lügen strafte, sondern auch eine radika- le Abkehr von ihrer neokeynesianischen Politik während den ersten beiden Jahre ihrer ersten Amtszeit darstellte. Damals hatte sie, weitaus dezidierter als zuvor Lula, versucht, ähn- lich wie US-Präsident Xxxxxxxx X. Xxxxxxxxx (1933–1945) die soziale Ungleichheit zu verringern und den Grundstein zur Bildung einer breiten Mittelschicht zu legen. Mit «unerwarte- ter Kühnheit» habe Xxxxxxxxx Wirtschaftsteam zunächst auf Staatsintervention und Niedrigzinspolitik gesetzt, rekapitu- liert Singer, doch auf Druck des Finanzkapitals und schließ- lich auch vieler zunächst aufgeschlossener UnternehmerIn- nen ruderte die Präsidentin schließlich zurück.6 Ein Grund dafür war nicht zuletzt das Ende des Rohstoff- booms, der zuvor sämtlichen südamerikanischen Linksre- gierungen Spielräume für umfangreiche Sozialprogramme verschafft hatte. Leider hatte man diese Bonanza auch in Brasilien nicht dazu genutzt, die große Exportabhängigkeit zu reduzieren, im Gegenteil. Pharaonische und korruptions- treibende Megaprojekte wie die Flussumleitung des Rio São Francisco im Nordosten wurden zu Milliardengräbern. Die Auswirkungen der nun von Xxxxxxxx betriebenen Aus- teritätspolitik ließen nicht auf sich warten. Brasilien erlebt die heftigste Rezession seit Jahrzehnten: 2015 sank das BIP um 3,5 Prozent, für 2016 sind die Aussichten ähnlich düster. Die Folge sind Massenarbeitslosigkeit und Einkommensverluste auf breiter Front. Zeitweise sanken die Popularitätswerte der Staatschefin in den einstelligen Bereich, die PT-Basis dräng- te – erfolglos – auf einen erneuten Kurswechsel. JUNI 2013: VERPASSTE CHANCE Doch nicht nur auf ökonomischer Ebene zeigte sich Xxxxxxxx beratungsresistent. Im ko...
Xxxxxx Xxxxxxxxxx. Koordinator der Vereinbarung für Sicherheit im Bauwesen x.xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx, Tel. 000 000 000
Xxxxxx Xxxxxxxxxx. Oberbürgermeister Vorsitzender des Gesamtpersonalrates
Xxxxxx Xxxxxxxxxx. Federal Foreign Office Division OR02 Xxxxxxxxxxxxx 00-000 00000 Xxxx Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen 17. August 2022 Xxxxx xxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxx 0 00000 Xxxx Das Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) be- ehrt sich, gegenüber dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland auf das von dem Administrator des Entwicklungs- programms der Vereinten Nationen unterzeichnete Abkommen vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligen- programms der Vereinten Nationen (UNV-Abkommen) Bezug zu nehmen. UNV nimmt Bezug auf seine Verbalnote 02.06.2022 und möchte die Einrichtung des Büros von UNAIDS in Bonn bestätigen. UNAIDS ist ein gemeinsames und gemeinschaftlich unterstütztes Programm von elf Organisationen der Vereinten Nationen (UNHCR, UNICEF, WFP, UNDP, UNFPA, UNODC, UN-Frauen, IAO, UNESCO, Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Welt- bank), und seine Verwaltung wird von der WHO gestellt. Der Rechtsrahmen für das UNAIDS-Büro in Deutschland und sein VN-Personal ist durch das von der Generalversammlung 1946 angenommene Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen vorgegeben. Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 2 des UNV-Sitzabkommens ersucht UNAIDS um die sinngemäße Anwendung des UNV-Sitz- abkommens auf das UNAIDS-Büro. UNV wird den Betrieb des UNAIDS-Büros durch administrative Unterstützung und protokol- larische Dienste in Auftrag von UNAIDS fördern. In diesem Zusammenhang ist UNV erfreut, dem Auswärtigen Amt im Auftrag von UNAIDS mitzuteilen, dass Frau Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx als Regionalprogrammberaterin für Osteuropa und Zentralasien im UNAIDS-Büro eingesetzt wurde. Um die Ausstel- lung von Protokollausweisen für sie und die künftigen Mit- arbeitenden des UNAIDS-Büros wird die UNV-Verwaltung in einer gesonderten Mitteilung ersuchen. UNV benutzt diesen Anlass, das Auswärtige Amt der Bundes- republik Deutschland erneut seiner ausgezeichnetsten Hochach- tung zu versichern. Xxxxxx Xxxxxxxxxx Auswärtiges Amt Abteilung OR02 Xxxxxxxxxxxxx 00-000 00000 Xxxx Federal Foreign Office Bonn, 03.03.2023 Division OR02 Xxxxxxxxxxxxx 00-000 00000 Xxxx The Federal Foreign Office presents its compliments to the United Nations Volunteers (UNV) programme and has the honour to confirm receipt of Note Verbale NV/2022/055 of 17 August 2022 and to inform UNV as follows: On behalf of the Federal Government the Federal Foreign Office agrees to the establishment of the offic...