Common use of Genehmigte Rennen Clause in Contracts

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung nach D.1.1.4 dar.

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Samples: Kraftfahrtversicherung, KFZ Versicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen sport- lichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Pflichtverletzung nach D.1.1.4 dar.

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Samples: WGV Young&oldtimer Versicherung, KFZ Versicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen VeranstaltungenVeranstal- tungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar.

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Samples: KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Ver- letzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar.

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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen kraftfahrtsport- lichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar.

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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung Für Fahrzeuge Mit Versicherungskennzeichen

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungenmotorsportlichen Ver- anstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige da- zugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 D.2.2 dar.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwin- digkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. HinweisBitte beachten Sie: Für behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Verletzung Ih- rer Pflichten nach D.1.1.4 D.2 dar.

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Samples: KFZ Versicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für SchädenSchä- den, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten ge- nehmigten kraftfahrt-sportlichen VeranstaltungenVeranstal- tungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehenentste- hen. Dies gilt auch für dazugehörige ÜbungsfahrtenÜbungs- fahrten. Hinweis: Für behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme Teilnahme an nicht genehmigten genehmig- ten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Verletzung Ihrer Pflich- ten nach D.1.1.4 dar.

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Samples: Kraftfahrversicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen ge- nehmigten kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige ÜbungsfahrtenÜbungs- fahrten. Hinweis: Für behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Verletzung Ihrer Pflich- ten nach D.1.1.4 D.1.2.2 dar.

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Samples: KFZ Versicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten geneh- migten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwin- digkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für Die Teilnahme an behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme an nicht genehmigten geneh- migten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Pflichtverletzung nach D.1.1.4 D.2.2 dar.

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Samples: KFZ Versicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-kraftfahrt- sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung Er- zielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehenentste- hen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. HinweisHinweis für „Nicht genehmigte Rennen“: Für behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme Teilnah- me an nicht genehmigten derartigen Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Pflichtverletzung nach D.1.1.4 D.2.2 dar.

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Samples: KFZ Versicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Betei- ligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen VeranstaltungenVeranstal- tungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für Die Teilnahme an behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Pflichtverletzung nach D.1.1.4 D.2.2 dar.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für Die Teilnahme an behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Pflichtverletzung nach D.1.1.4 dar.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen sportli- chen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Pflichtverletzung nach D.1.1.4 dar.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter Veranstalter eine gesonderte gesonder- te Versicherung abschließen. Die Teil- nahme Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Pflichtverletzung nach D.1.1.4 dar.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Betei- ligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungenkraftfahrt­sportlichen Veranstal- tungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für Die Teilnahme an behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Pflichtverletzung nach D.1.1.4 D.1.5 dar.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen geneh- migten kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Verletzung Ihrer Pflich- ten nach D.1.1.4 D.1.2.2 dar.

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Samples: KFZ Versicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-kraftfahrt- sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 D.2.2 dar.

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Samples: KFZ Versicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-kraftfahrt- sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar.

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Samples: KFZ Versicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich behörd- lich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für Die Teilnahme an behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Pflichtverletzung nach D.1.1.4 D.2.2 dar.

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Samples: KFZ Versicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige dazu- gehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für Die Teilnahme an behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Pflichtverletzung nach D.1.1.4 D.2.2 dar.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehenentste- hen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für Die Teilnahme an behördlich genehmigte Rennen muss der Ver- anstalter eine gesonderte Versicherung abschließen. Die Teil- nahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverlet- zung Pflichtverletzung nach D.1.1.4 D.2.2 dar.

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Samples: Kraftfahrtversicherung