Common use of Genehmigte Rennen Clause in Contracts

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung an behördlich genehmigten motorsportlichen Ver- anstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für da- zugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.2.2 dar.

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Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten motorsportlichen Ver- anstaltungenkraftfahrt- sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für da- zugehörige dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.2.2 D.1.1.4 dar.

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Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung an behördlich genehmigten motorsportlichen Ver- anstaltungenkraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für da- zugehörige dazu- gehörige Übungsfahrten. Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten Pflichtverletzung nach D.2.2 dar.

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Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten motorsportlichen Ver- anstaltungenkraLfahrtsportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für da- zugehörige dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennen Fahrtveranstaltungen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten Pflichtverletzung nach D.2.2 dar.

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Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten motorsportlichen Ver- anstaltungengeneh- migten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwin- digkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für da- zugehörige dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten geneh- migten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten Pflichtverletzung nach D.2.2 dar.

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Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten motorsportlichen Ver- anstaltungenkraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für da- zugehörige dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.2.2 D.1.1.4 dar.

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Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Betei- ligung an behördlich genehmigten motorsportlichen Ver- anstaltungenkraftfahrt-sportlichen Veranstal- tungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für da- zugehörige dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten Pflichtverletzung nach D.2.2 dar.

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Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten motorsportlichen Ver- anstaltungenkraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für da- zugehörige dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Für behördlich genehmigte Rennen muss der Veranstalter eine gesonder- te Versicherung abschließen. Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten Pflichtverletzung nach D.2.2 D.1.1.4 dar.

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Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten motorsportlichen Ver- anstaltungenkraftfahrt- sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für da- zugehörige dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.2.2 dar.

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Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten motorsportlichen Ver- anstaltungenkraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für da- zugehörige dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten Pflichtverletzung nach D.2.2 dar.

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Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten motorsportlichen Ver- anstaltungengeneh- migten kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für da- zugehörige dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten Pflich- ten nach D.2.2 D.1.2.2 dar.

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Samples: www.oesa.de

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten motorsportlichen Ver- anstaltungenkraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehenentste- hen. Dies gilt auch für da- zugehörige dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten Pflichtverletzung nach D.2.2 dar.

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Samples: www.hvs-online.de

Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Betei- ligung an behördlich genehmigten motorsportlichen Ver- anstaltungenkraftfahrt­sportlichen Veranstal- tungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für da- zugehörige dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten Pflichtverletzung nach D.2.2 D.1.5 dar.

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Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich genehmigten motorsportlichen Ver- anstaltungenkraftfahrt- sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für da- zugehörige dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten Pflichtverletzung nach D.2.2 dar.

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Genehmigte Rennen. A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Be- teiligung Beteiligung an behördlich behörd- lich genehmigten motorsportlichen Ver- anstaltungenkraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst- geschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für da- zugehörige dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten Pflichtverletzung nach D.2.2 dar.

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