General Liability, Insurance Musterklauseln

General Liability, Insurance. 13.1 Unless otherwise established in these General Conditions of Purchase, the Contractor shall be liable as per the statutory provisions. 13.2 The Contractor shall maintain sufficient liability insurance at its own expense for damage for which it or its subcontractors or agents for which it is vicariously liable are responsible. Evidence of the amount of insurance coverage for each occurrence of damage shall be provided to the Principal upon request. The Contractor’s contractual and legal liability remains unaffected by the extent and amount of its insurance coverage.

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  • Was ist nicht versichert? Im Lenker-Rechtsschutz besteht - neben den in Artikel 7 genannten Fällen - kein Versicherungsschutz für die Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben (auch Wertungsfahrten und Rallyes) und den dazugehörenden Trainingsfahrten.

  • Pflichten des Vermieters (1) Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Soweit wir auch Bedienungspersonal stellen, verschaffen wir dem Mieter die Dienste des Bedienungspersonals. Das Bedienungspersonal ist für die Mietdauer in vollem Umfang den Weisungen des Mieters unterworfen. (2) Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am Aufstellungsort und endet mit deren Abtransport; bei Meinungsverschiedenheiten ist die Tachoscheibe des Fahrzeugs maßgebend. (3) Wir sind stets bemüht, die vom Mieter gewünschten oder angegebenen Termine oder Fristen einzuhalten. Dies setzt voraus, dass der Abruf der Betonfördergeräte an einem Werktag (außer Samstag), mindestens 24 Stunden vor Beginn der Mietzeit erfolgt. (4) Die Nichteinhaltung vereinbarter Mietzeiten berechtigen den Mieter nur zum Rücktritt, wenn er uns zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. (5) Bei Umständen, die uns die Bereitstellung der Mietsache erschweren, verschiebt sich der Beginn der Mietzeit um die Dauer der Behinderung; gleiches gilt für eine vom Mieter für die Bereitstellung gesetzte Frist, insbesondere für Nachfristen gemäß §§ 281 I, 323 I BGB. Diese Fristverlängerung tritt auch dann ein, wenn wir uns mit der Bereitstellung bereits in Verzug befinden. Vor Ablauf der verlängerten Bereitstellungszeit/-frist ist der Mieter weder zum Rücktritt noch zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt. Wird ein vereinbarter Bereitstellungstermin auf Grund erschwerender Umstände um mehr als einen Monat überschritten, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Der Mieter kann bereits zu einem früheren Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, - wenn sein Leistungsinteresse infolge der Nichteinhaltung der Bereitstellungszeit weggefallen ist, - wenn wir die Bereitstellung ernsthaft und endgültig ablehnen oder - wenn sonstige besondere Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den früheren Rücktritt rechtfertigen. (6) Erschwerende Umstände sind z. B. Naturereignisse, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, sonstige, durch politische und wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen und sonstige Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferanten und in fremden Betrieben eintreten und von denen die Aufrechterhaltung des Vermietungsbetriebes abhängig ist. Wir können uns auf diese Umstände jedoch nicht berufen, soweit sie für uns vorhersehbar und vermeidbar waren. (7) Ist der Mieter wegen einer Pflichtverletzung zum Rücktritt berechtigt, hat er sich nach unserer Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. (8) Wir haften bei einer Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung für den Schadensersatz neben der Leistung auf 20 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 120 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind – auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Mieters ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. (9) Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Mieter berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Mieters auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 120 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Mieters wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Mieters zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Mieters ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. (10) Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben beim Abruf haftet der Mieter. Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten.

  • Pflichten des Nutzers 5.1 Der Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Darlehensvermittlung und bei der Nutzung der Plattform wahrheitsgemäße, korrekte und vollständige Angaben zu machen. 5.2 Er verpflichtet sich ferner, die Plattform nicht in missbräuchlicher Art und Weise zu nutzen, sondern nur bestimmungsgemäß und nur im Rahmen gesetzlich zulässiger Zwecke. Er ist beispielsweise nicht berechtigt, in die Funktionalitäten der Website einzugreifen oder in anderer Weise als über die von Teylor bereitgestellte Benutzeroberfläche und gemäß den Vorgaben auf die Funktionalitäten zuzugreifen. Die Plattform darf nur in dem gesetzlich zulässigen Rahmen genutzt werden, insbesondere, wenn eine Funktion der Plattform zum Upload (Heraufladen) von Daten, Inhalten oder Materialien verwenden wird, oder wenn über die Plattform mit anderen Nutzern in Kontakt getreten wird. Der Nutzer ist verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte, insbesondere nicht solche, die gegen strafrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche, lizenzrechtliche oder urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen, auf der Plattform anzeigen zu lassen, anzubieten oder zu verbreiten, auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen oder Verknüpfungen (Links) zu solchen Seiten bereitzustellen. Teylor prüft die von Xxxxxxx veröffentlichten Inhalte nicht und übernimmt für diese keine Verantwortung. Wird Teylor ein Verstoß gegen die hierin enthaltenen Regelungen mitgeteilt, entfernt Teylor solche etwaig rechts- oder sittenwidrigen Inhalte, Hinweise oder Links ohne weitere Prüfung. Der betreffende Nutzer ist verpflichtet, Teylor von allen etwaigen Ansprüchen Dritter (einschließlich anderer Nutzer), die aus der schuldhaften Verletzung dieser Nutzungsvoraussetzungen durch sie resultieren bzw. mit dieser im Zusammenhang stehen, freizustellen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Xxxxxx schuldhaft Inhalte wettbewerbswidriger Art und/oder solche Inhalte, an denen sie nicht über die zur Nutzung und/oder Veröffentlichung erforderlichen Rechte verfügen, auf der Plattform einstellen, veröffentlichen oder auf andere Weise nutzen. 5.3 Sämtliche Nutzer müssen sich auf xxx.xxxxxx.xx einmalig registrieren. Handelt es sich bei dem Nutzer um eine juristische Person, sind bei der Registrierung zudem Angaben zu mindestens einer verantwortlichen und vertretungs-/ handlungsberechtigten natürlichen Person zu machen (z.B. einem Mitglied der Geschäftsleitung). Nach Eingabe der an Teylor zu übermittelnden personen- und/ oder unternehmensbezogenen Daten, wird für den Nutzer ein persönliches Nutzerkonto für die Plattform generiert. Jeder Nutzer darf sich nur einmal registrieren und nur ein Nutzerkonto unterhalten. Handelt es sich bei dem Nutzer um eine juristische Person, können die für den Nutzer handelnden natürlichen Personen voneinander unabhängige Zugriffsberechtigungen für das Nutzerkonto beantragen. Die Registrierung wird dem Nutzer von Teylor vorbehaltlich der Angabe aller im Registrierungsprozess geforderten Informationen bestätigt und durch Rückbestätigung des Nutzers abgeschlossen (E-Mail, Linkbestätigung). Erst mit der Rückbestätigung durch den Nutzer kommt der Nutzungsvertrag auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (und der Datenschutzerklärung) zu Stande. Mit den erzeugten Benutzerdaten kann sich der Nutzer auf der Plattform anmelden und auf den geschützten Bereich zugreifen. Teylor behält sich vor, die Identität der Nutzer zu verifizieren, bevor diese auf den geschützten Bereich (oder Teile hiervon) zugreifen können. Die Plattform darf nur durch registrierte Nutzer auf eigene Rechnung genutzt werden. Sofern natürliche Personen als Nutzer zugelassen sind, müssen diese unbeschränkt geschäftsfähig sein und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. 5.4 Der Nutzer ist verpflichtet, einen Identification Code (Identifikationsmerkmal, persönliche Kennung), ein Passwort oder eine andere Sicherheitsinformation geheim zu halten und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Teylor behält sich vor, jeglichen Identification Code, jegliches Passwort oder jegliche andere Sicherheitsinformation und/ oder den Zugang zur Plattform bzw. zum Nutzerkonto zu sperren, falls gegen diese Verpflichtung verstoßen wird, oder falls Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass Dritte unbefugt in den Besitz dieser Informationen gelangt sind. 5.5 Sofern der Nutzer falsche, unwahre oder unvollständige Angaben macht, ist Teylor insbesondere berechtigt, die Darlehensanfrage unbearbeitet zu lassen. Sollte Teylor vom Kreditnehmer vorsätzlich falsche oder unwahre, unrichtige oder unvollständige Angaben erhalten oder sollte er vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die in diesen Geschäftsbedingungen genannten oder gegen gesetzliche Pflichten oder Regelungen verstoßen, behält sich Teylor insbesondere vor, Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen, die betroffenen Angaben oder Materialien zu löschen und den Kreditnehmer in besonders schweren Fällen oder im Wiederholungsfall von der Nutzung der Plattform und von der Darlehensvermittlung auszuschließen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. 5.6 Teylor behält sich alle Rechte an den Inhalten und Materialien, die auf der Plattform bereitgestellt oder übermittelt werden, vor. Diese Geschäftsbedingungen gewähren dem Nutzer kein Recht zur Nutzung von Marken, Markenelementen oder Logos, die in den Diensten von Teylor verwendet werden. Rechtliche Hinweise, die in oder im Zusammenhang mit den Diensten von Teylor angezeigt werden, dürfen nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert werden.

  • Was ist versichert? 2.1. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen aus schuldrechtli- chen Verträgen des Versicherungsnehmers über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsneh- mers über unbewegliche Sachen. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung oder Abwehr von Schadener- satzansprüchen wegen reiner Vermögensschä- den, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspart- nern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen. 2.2. Im Privatbereich erstreckt sich der Versiche- rungsschutz aus Reparatur- bzw. sonstigen Werkverträgen über unbewegliche Sachen nur auf Gebäude oder Wohnungen einschließlich zugehöriger Grundstücke, die vom Versiche- rungsnehmer zu eigenen Wohnzwecken benützt werden. Bei Gebäuden, die sowohl eigenen Wohn- als auch sonstigen Zwecken dienen, besteht Versi- cherungsschutz nur für Fälle, die ausschließlich die eigene Wohnung betreffen. Bei Gebäuden, die neben eigenen Wohnzwe- cken nur der nichtgewerbsmäßigen Fremdenbeherbergung dienen, besteht Versi- cherungsschutz in vollem Umfang. 2.3. Im Betriebsbereich besteht Versicherungsschutz nur unter folgenden Voraussetzungen 2.3.1. sofern und solange die tatsächlichen oder behaupteten Forderungen und Gegenforderun- gen der Vertragsparteien (Gesamtansprüche) aufgrund desselben Versicherungsfalles im Sinne des Art. 2 Pkt. 3 die vertraglich verein- barte Obergrenze unabhängig von Umfang, Form und Zeitpunkt der Geltendmachung nicht übersteigen; Aufrechnungsweise geltend gemachte Forde- rungen des Gegners werden für die Berechnung der Gesamtansprüche nur berücksichtigt, sofern und sobald sie der Höhe nach konkret beziffert sind. Sinken die Gesamtansprüche vor der gerichtli- chen Geltendmachung durch Zahlung, Vergleich oder Anerkenntnis unter die vereinbarte Ober- grenze, besteht ab diesem Zeitpunkt Versiche- rungsschutz. Steigen die Gesamtansprüche nach Bestätigung des Versicherungsschutzes über die vereinbarte Obergrenze, entfällt ab diesem Zeitpunkt der Versicherungsschutz. 2.3.2. für die Geltendmachung von Ansprüchen erst nach Aufforderung in geschriebener Form des Gegners durch den Versicherungsnehmer, den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen; 2.3.3. bei der Betreibung unbestrittener Forderungen (Inkassofälle) sind Teilzahlungen des Gegners abweichend von Art. 6 Pkt. 6.7 zuerst auf Kosten anzurechnen.

  • Umwelt Soziales Scope ESG-Rating Unternehmensführung Welche Nachhaltigkeitskriterien werden mit einbezogen? Sind bestimmte Investitionen ausgeschlossen? Umwelt Soziales

  • Identität des Versicherers Continentale Sachversicherung AG Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx Sitz der Gesellschaft: Dortmund Handelsregister Amtsgericht Dortmund B 2783

  • Hinweispflicht des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.

  • Wartefrist Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von drei Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz.

  • Dokumente-Ordner Die Bank richtet für den Anleger im geschützten Bereich der Webseite einen Ordner mit der Bezeichnung „Dokumente“ ein. Der Anleger erklärt sich damit einverstanden, dass die Bereitstellung von zum Beispiel Abrechnungen der USB in Bezug auf die Einzeltransaktionen, Depotauszüge, allgemeinen Anlegerinfor- mationen und rechtsgeschäftliche Erklärungen die den Geschäftsverkehr mit der USB oder der Bank betreffen (im Folgenden: Informationen), in diesem Ordner erfolgt und ein zusätzlicher Ausweis der Einzeltransaktionen im Quartalsreporting insoweit unterbleibt. Die Nutzung des Dokumente-Ordners erfolgt nur über den geschützten Bereich der Webseite.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.