Generelle Überlegungen Musterklauseln

Generelle Überlegungen. Der von der Verwaltungsmodernisierung ausgehende Systemwandel umfasst alle Bereiche der kommunalen Verwaltung. Bisher waren Veränderungen im Rahmen der geltenden Normen grundsätzlich möglich. Zunehmend erfordert die Umsetzung des weiteren Reformprozesses vor allem bezüglich des Haushaltsrechts veränderte Vorgaben, Verordnungen und Gesetze. Die sächsischen Kommunen erwarten, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber konkrete sachliche und terminliche Entscheidungen, u. a. zu Änderungen im System des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens und zur Schaffung von Voraussetzungen für die interkom- munale Vergleichbarkeit von Produkten, trifft. Für den weiteren Reformprozess ist eine starke kommunale Selbstverwaltung unter Bereit- stellung einer angemessenen finanziellen Mindestausstattung grundlegend. Die Kommunen müssen für ihre Planungen eine höhere Finanzsicherheit erhalten. Erhoffte Einsparungen durch die Verwaltungsmodernisierung ändern nichts an der Notwendigkeit einer grundlegen- den Reform der kommunalen Finanzen. Nur wenn die grundgesetzlich geregelte kommunale Selbstverwaltung finanziell gesichert ist, kann eine umfassende Neugestaltung der kommu- nalen Verwaltungen gelingen. Nach dem Konnexitätsprinzip hat der Freistaat Sachsen die zur Aufgabenerfüllung notwen- digen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn den Gemeinden neue Pflichtaufga- ben auferlegt, bestehende wesentlich erweitert oder Standards angehoben werden. Dies gilt auch, wenn aufgrund von rechtlichen Regelungen bisher freiwillige Aufgaben zur Pflicht ge- macht werden. Gegenwärtig wird oftmals ein großer Teil des kommunalen Haushaltsvolumens durch Pflicht- aufgaben gebunden. Die Handlungsfähigkeit der Kommunen ist zusätzlich erschwert durch eine hohe Regelungsdichte, die Verlagerung von weiteren Pflichtaufgaben auf die Kommunen und die starke Beeinflussung der Prioritätensetzung in den Kommunen durch staatliche Zweckzuweisungen. Den Kommunen sollte grundsätzlich mehr Ermessensspielraum bei der Erledigung ihrer Auf- gaben eingeräumt werden. Personal- und Ausstattungsstandards sollten in allen Verwaltungs- bereichen am konkreten Beispiel auf ihre Notwendigkeit hin überprüft und in begründeten Fällen in eigener kommunaler Entscheidung an die örtlichen Bedingungen angepasst und da- mit oftmals gesenkt werden können. Notwendiges, Wünschenswertes und Finanzierbares sollte stärker als bisher in Einklang gebracht werden können. Für konkrete Aussagen, in welchen Bereichen und bei welchen A...