Gerichtsstand für Anleger mit Sitz im Inland. Ist der Anleger ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Han- delsgewerbes zuzurechnen, so kann die USB diesen Anleger an ihrem zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die USB selbst kann von diesem Anleger nur an dem für sie zuständigen Gericht verklagt werden.
Appears in 10 contracts
Samples: www.sparda-hessen.de, www.vr-as.de, www.vbkraichgau.de