Gerichtsstand für Anleger mit Sitz im Inland. Ist der Anleger ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Han- delsgewerbes zuzurechnen, so kann die USB diesen Anleger an ihrem zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die USB selbst kann von diesem Anleger nur an dem für sie zuständigen Gericht verklagt werden.
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Gerichtsstand für Anleger mit Sitz im Inland. Ist der Anleger ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Han- delsgewerbes Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die USB diesen Anleger an ihrem zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische juristi- sche Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die USB selbst kann von diesem Anleger nur an dem für sie zuständigen Gericht verklagt werden.
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Gerichtsstand für Anleger mit Sitz im Inland. Ist der Anleger ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Han- delsgewerbes Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die USB diesen Anleger an ihrem zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische juristi sche Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche öffentlichrechtliche Sondervermögen. Die USB selbst kann von diesem Anleger nur an dem für sie zuständigen Gericht verklagt werden.
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