Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitig- keiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Mondi. Auf diese AVB sowie auf jeden Vertrag, der auf diese AVB verweist, ist österreichisches Recht unter Ausschluss des österreichischen Kollisionsrechts anzuwenden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UNK) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Xxxxxx, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder in der Schweiz haben, gilt das Folgende: Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AVB oder einem Vertrag ergeben, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den ersten Wiener Gemeindebezirk zuständigen Handelsgerichts vereinbart. Für Xxxxxx mit Wohnsitz außerhalb eines EWR- Mitgliedsstaates oder außerhalb der Schweiz gilt Folgendes: Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AVB und aus Verträgen ergeben, die auf diese AVB Bezug nehmen oder sich auf deren Verletzung, Beendigung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Ort und Sitz des Schiedsverfahrens ist Wien, Österreich. Die Sprache des Schiedsgerichtsverfahrens ist Englisch. The place of performance shall be Mondi’s place of business. These GTC, including any Contract which refers to these GTC, shall be governed by Austrian law excluding any of Austria's conflict of laws statutes. The UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) shall be expressly excluded. For Customers domiciled within an EEA (European Economic Area) member state or in Switzerland the following shall apply: All disputes arising out of or in connection with these GTC or any Contract shall be submitted to the exclusive jurisdiction of the commercial court competent for the first district of Vienna. For Customers domiciled outside an EEA member state or outside of Switzerland the following shall apply: All disputes arising out of these GTC and any Contract which refers to these GTC or are related to their violation, termination or nullity shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules. The place and seat of arbitration shall be Vienna, Austria. The language of arbitration shall be English.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 11.1 Für alle sich aus unseren Leistungen ergebenden Rechte und Pflichten gilt der Sitz unseres Unternehmens als Erfüllungsort.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 14.1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ausschließlicher Gerichts- stand für alle Streitigkeiten einschließlich Klage im Wechsel- und Scheckprozess ist das zuständige Gericht am Sitz unserer Gesellschaft. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 14.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Gesellschaft.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 15.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld der Sitz unserer Gesellschaft.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 13.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist - soweit nicht anders schriftlich vereinbart - das Werk oder das Lager, von dem aus die Ware zur Abholung bereitgestellt oder versandt wird; hierbei kann es sich auch um das Werk oder Lager eines Dritten handeln. Erfüllungsort für Zahlungen ist Geisenheim, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. Erfüllungsort ist vereinbarungsgemäß der im Angebot genannte Geschäftssitz von Mondi. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie sämtliche Verträge, welche auf diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Bezug nehmen, unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder eines Vertrages, welcher auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt oder darauf basiert, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens, der Verletzung, Auflösung oder der Nichtigkeit wird die Zuständigkeit des für Wien Innere Stadt zuständigen Gerichts vereinbart. Alternativ ist jede Partei berechtigt, die Eröffnung eines Schiedsverfahrens zur Entscheidung einer der oben genannten Streitigkeiten zu beantragen, sofern dieselbe Sache nicht bereits vor dem ordentlichen Gericht (gemäß der Bestimmung oben) anhängig ist. In diesem Fall werden die Streitigkeiten nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien („Wiener Regeln“) von einem gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichter endgültig entschieden. Schiedsort ist Wien. 10. Place of Performance, Venue, Applicable Law The place of performance is agreed to be Xxxxx’x place of business as set out in the offer. These general conditions of sale, including any Contract which refers to these general conditions of sale, shall be exclusively governed and construed by the substantive laws of Austria to the exclusion of the renvoi rules of the international private law. All disputes arising out of or in connection with these general conditions of sale or any Contract related to or based on these general conditions of sales, including any question related to its existence, violation, termination or nullity shall be submitted to the jurisdiction of the court competent for the first district of Vienna. Alternatively, either party shall have the right to initiate an arbitration procedure for the decision of any of the disputes as described above, if and to the extent that the respective dispute is not yet pending before the competent court (as stated in the provision above). In this case, the dispute shall be finally settled under the Rules of Arbitration and Conciliation of the International Arbitral Cen- tre of the Austrian Federal Economic Chamber in Vienna (“Vienna Rules”) by one arbitrator appointed ...