Geräteraum-Verschlüsse Musterklauseln

Geräteraum-Verschlüsse. Für die 7 Geräteräume (G1 … GR) sind Alu- Lamellenverschlüsse in folgen- der Ausführung einzubauen: • Anthrazit • Glatte, geschlossene Innenfläche • Außenliegende Griff- und Riegelstange (Barlock- Prinzip) • Gleichschließend abschließbar • Federwellen zum Aufrollen der Lamellenverschlüsse. Die 4 Tiefräume (TK 1 ... TK4) sind mit Bordwandklappen zu versehen, die als Auftritte dienen. Die Rutschfestigkeit der Stehfläche ist möglichst mit speziellen Aluminiumprofilen (mit Sägeschnitten unterbrochene Stege), jedoch mindestens in R 11, sicherzustellen. Die Tragfähigkeit je Klappe muss mindestens 200 kg betragen. Die Leistung wird erfüllt ja teilweise nein Erläuterungen/Bieterangaben 2.9 Radkastenauftritt Es ist beidseitig ein Radkastenauftritt vorzusehen. Die Gestaltung erfolgt in der Qualität der Bordwandklappen. Die Konstruktion hat so zu erfolgen, dass eine Verschmutzung der Trittflächen durch den Fahrbetrieb verhin- dert wird. Die Rutschklasse R 11 muss sichergestellt werden. Die Tragfä- higkeit je Klappe muss mindestens 200 kg betragen. Die Montage von handelsüblichen Gleitschutzketten muss uneingeschränkt möglich sein. Die Leistung wird erfüllt ja teilweise nein Erläuterungen / Bieterangaben 2.10 Gerätelagerung Die Einrichtungen und Einbauten der Geräteräume zur Geräteentnahme bzw. zur Bedienung müssen so ausgeführt werden, dass eine schnelle und sichere Entnahme bzw. Bedienung jederzeit problemlos möglich ist. Hierzu müssen je nach Erfordernissen Alu- Profil- Schubladen, Teleskopauszüge, Gerätefächer, Ausziehtafeln, Drehfächer und/ oder Alukisten und Alumini- umkoffer nach DIN 14880 vorgesehen werden. Achtung: Kunststoffkisten werden nur in Ausnahmefällen zugelassen. Alle einzubauenden Auszüge müssen beim Herausziehen eine ausreichend Die Leistung wird erfüllt ja teilweise nein Erläuterungen / Bieterangaben dimensionierte Dämpfung in den Endlagen haben. Beladungsteile, mit einer Masse über 25 kg, sind auf teleskopierbaren Auszügen zu lagern. Die Griffe der Auszüge sind so zu konstruieren, dass ein Einklemmen der Finger (vor allem beim Zurückdrücken), nicht möglich ist. Quetsch- und Scherstellen sind generell zu vermeiden. Der Einsatz von Drehfächern und Drehlagerungen bietet sich in den Gerä- teräumen G1, G2, G4 und G6 an. Die Geräteräume G1 und G2 sind komplett begehbar mit jeweils zwei dreh- baren Gerätehalterungen auszuführen. Die Schwenkwände bzw. Schwen- kelemente müssen so konstruiert sein, dass ein Durchlaufen bei Schrägla- ge des Fahrzeuges verhi...

Related to Geräteraum-Verschlüsse

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.