Geschäfte mit Finanzinstrumenten. 87.1. Das Finanzinstitut übernimmt oder überträgt die Ausführung von Aufträgen zum An- oder Verkauf von Wertpapieren im Großherzogtum Luxemburg und im Ausland. Die Ausführung erfolgt gemäß den vom Kunden erteilten Weisungen und in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Usancen am Erfüllungsort.
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Geschäfte mit Finanzinstrumenten. 87.182.1. Das Finanzinstitut übernimmt oder überträgt die Ausführung von Aufträgen zum An- oder Verkauf von Wertpapieren im Großherzogtum Luxemburg und im Ausland. Die Ausführung erfolgt gemäß den vom Kunden erteilten Weisungen und in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Usancen am Erfüllungsort.
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Geschäfte mit Finanzinstrumenten. 87.186.1. Das Finanzinstitut übernimmt oder überträgt die Ausführung von Aufträgen zum An- oder Verkauf von Wertpapieren im Großherzogtum Luxemburg und im Ausland. Die Ausführung erfolgt gemäß den vom Kunden erteilten Weisungen und in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Usancen am Erfüllungsort.
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