Gesetzliche Mängelansprüche. Mängelansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, vor allem nach den §§ 634 ff. BGB und § 14 VOL/B. Der Auftragnehmer übernimmt die Mängelhaftung auch für handelsübliche Eigenschaften bzw. Funktionen, die über die in der Leistungsbeschreibung niedergelegten Eigenschaften bzw. Funktionen hinausgehen.
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Samples: Liefer Und Geschäftsbedingungen Des Auswärtigen Amts Für Die Ausführung Von Leistungen in Den Bereichen Verteidigung Und Sicherheit, Liefer Und Geschäftsbedingungen, Liefer Und Geschäftsbedingungen
Gesetzliche Mängelansprüche. Mängelansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, vor allem nach den §§ 634 ff. BGB und § 14 VOL13 VOB/B. Der Auftragnehmer übernimmt die Mängelhaftung auch für handelsübliche Eigenschaften bzw. Funktionen, die über die in der Leistungsbeschreibung niedergelegten Eigenschaften bzw. Funktionen hinausgehen.
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