Common use of Gesetzliche Mängelansprüche Clause in Contracts

Gesetzliche Mängelansprüche. Mängelansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, vor allem nach den §§ 634 ff. BGB und § 14 VOL/B. Der Auftragnehmer übernimmt die Mängelhaftung auch für handelsübliche Eigenschaften bzw. Funktionen, die über die in der Leistungsbeschreibung niedergelegten Eigenschaften bzw. Funktionen hinausgehen.

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Gesetzliche Mängelansprüche. Mängelansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, vor allem nach den §§ 634 ff. BGB und § 14 VOL13 VOB/B. Der Auftragnehmer übernimmt die Mängelhaftung auch für handelsübliche Eigenschaften bzw. Funktionen, die über die in der Leistungsbeschreibung niedergelegten Eigenschaften bzw. Funktionen hinausgehen.

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