Gesetzliche Mängelansprüche. Mängelansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, vor allem nach den §§ 634 ff. BGB und § 14 VOL/B. Der Auftragnehmer übernimmt die Mängelhaftung auch für handelsübliche Eigenschaften bzw. Funktionen, die über die in der Leistungsbeschreibung niedergelegten Eigenschaften bzw. Funktionen hinausgehen.
Appears in 5 contracts
Samples: www.auswaertiges-amt.de, www.auswaertiges-amt.de, www.auswaertiges-amt.de
Gesetzliche Mängelansprüche. Mängelansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, vor allem nach den §§ 634 ff. BGB und § 14 VOL13 VOB/B. Der Auftragnehmer übernimmt die Mängelhaftung auch für handelsübliche Eigenschaften bzw. Funktionen, die über die in der Leistungsbeschreibung niedergelegten Eigenschaften bzw. Funktionen hinausgehen.
Appears in 1 contract
Samples: www.auswaertiges-amt.de