Gesetzliche Sperrfrist. Die gesetzliche Sperrfrist gilt für alle aufgrund des VL-Vertrags angelegten ver- mögenswirksamen Leistungen und beginnt am 1. Januar des Kalenderjahrs, in dem der Vertrag abgeschlossen worden ist. Die Sperrfrist für die erworbenen Fondsanteile beträgt sieben Jahre und endet am letzten Kalendertag des sieb- ten Kalenderjahrs. Als Zeitpunkt des Vertragsbeginns gilt der Bankarbeitstag, an dem die erste vermögenswirksame Leistung vom Arbeitgeber bei ebase eingeht. Von dem Vertragsbeginn ab können sechs Jahre lang Einzahlungen geleistet werden. Für eingezahlte vermögenswirksame Leistungen nach den sechs Jahren beginnt die Sperrfrist von neuem zu laufen.
Appears in 3 contracts
Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions
Gesetzliche Sperrfrist. Die gesetzliche Sperrfrist gilt für alle aufgrund des VL-Vertrags angelegten ver- mögenswirksamen Leistungen und beginnt am 1. Januar des Kalenderjahrs, in dem der Vertrag abgeschlossen worden ist. Die Sperrfrist für die erworbenen Fondsanteile beträgt sieben Jahre und endet am letzten Kalendertag des sieb- ten Kalenderjahrs. Als Zeitpunkt des Vertragsbeginns gilt der Bankarbeitstag, an dem die erste vermögenswirksame Leistung vom Arbeitgeber bei der ebase eingeht. Von dem Vertragsbeginn ab können sechs Jahre lang Einzahlungen geleistet werden. Für eingezahlte vermögenswirksame Leistungen nach den sechs Jahren beginnt die Sperrfrist von neuem zu laufen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Wertpapier Sparvertrag