Common use of Gesetzliche Sperrfrist Clause in Contracts

Gesetzliche Sperrfrist. Die gesetzliche Sperrfrist für die erworbenen Anteile beträgt sieben Jahre, immer rückwirkend vom 1. Januar des Vertragsbeginn-Jahres an. Als Vertragsbeginn gilt der Bankarbeitstag, an dem die erste vom Ar- beitgeber überwiesene vermögenswirksame Leistung zugunsten des VL-Vertrags eingeht. Danach können sechs Jahre lang Zahlungen geleistet werden. Die Sperrfrist endet am letzten Kalendertag des siebten Kalenderjahrs. Für später eingezahlte vermögenswirksame Leistungen beginnt die Sperrfrist von neuem zu laufen.

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Gesetzliche Sperrfrist. Die gesetzliche Sperrfrist für die erworbenen Anteile beträgt sieben Jahre, immer im- mer rückwirkend vom 1. Januar des Vertragsbeginn-Jahres an. Als Vertragsbeginn gilt der Bankarbeitstag, an dem die erste vom Ar- beitgeber Arbeitgeber überwiesene vermögenswirksame Leistung zugunsten des VL-Vertrags eingeht. Danach können sechs Jahre lang Zahlungen geleistet werden. Die Sperrfrist endet am letzten Kalendertag des siebten Kalenderjahrs. Für später eingezahlte vermögenswirksame Leistungen beginnt die Sperrfrist von neuem zu laufen.

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