Gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht Musterklauseln

Gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Vorstehende Regelungen lassen die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers unberührt. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der benannte Bestim- mungsort, wenn kein solcher benannt ist der Standort der Anlage. Erfüllungsort für Zahlungen ist Mannheim. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und sind nur dann gültig, wenn sie von der zustän- digen Einkaufsabteilung des Auftraggebers als Nachtragsbe- stellung ausgefertigt und unterzeichnet werden. Sollten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie aus den Vereinbarungen zu seiner Durchführung Streitfälle entstehen, so verpflichten sich die Parteien, diese zu- nächst auf gütlichem Wege beizulegen. Scheitert dies, so wird der Streitfall unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges von einem Schiedsgericht endgültig und bindend entschieden. Das Schiedsgericht wird wie folgt gebildet: Das Schiedsgericht besteht aus zwei Schiedsrichtern, von denen jede Partei je einen benennt, und einem Vorsitzenden, der die Befähigung im Richteramt haben muß. Die Partei, die das Schiedsgericht anzurufen wünscht (Klägerin), unterrichtet die andere Partei (Beklagte) hiervon durch einen eingeschrie- benen Brief, in dem der Vorname, Nachname und die Anschrift des benannten Schiedsrichters sowie der Gegenstand des Streites anzugeben sind. Die Beklagte ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung der Klägerin durch eingeschriebenen Brief den Vornamen, Nachnamen und die Anschrift des von ihr benannten Schiedsrichters bekannt zu ge- ben. Benennt eine der Parteien keinen Schiedsrichter, so wird dieser vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe er- nannt. Die Schiedsrichter wählen binnen 30 Tagen nach ihrer Bestel- lung den Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Sollten sie sich in diesem Zeitraum auf keinen Vorsitzenden einigen, so wird die- ser vom Präsidenten des Oberlandesgericht Karlsruhe ernannt. Die Ordnung des Schiedsverfahrens und die Verteilung der Kosten, die mit der Tätigkeit des Schiedsgerichts verbun- den sind, werden von dem Schiedsgericht selbst bestimmt. Sitz des Schiedsgerichts ist Mannheim. Als das gemäß § 1045 ZPO zuständige Gericht wird das Landgericht Mannheim vereinbart. Die Austragung eines Streitfalles berechtigt den Auftrag- nehmer nicht zur Einstellung der Arbeiten. Auf Zustandekommen und Inhalt dieses Vertrages findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluß des UN-Kaufrechts Anwendung.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.