Rechte des Auftraggebers Musterklauseln

Rechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat Anspruch darauf, dass die Agentur ihre im vertragsgegenständlichen Angebot spezifizierten beschriebenen Aufgaben gewissenhaft und aktiv wahrnimmt.
Rechte des Auftraggebers. 2.1 Der Auftragnehmer (AN) räumt dem Auftraggeber (AG) ein nicht ausschließliches, dauerhaftes, unwiderrufliches und übertragbares Recht zur Nutzung der Programme auf den im Softwarekaufvertrag genannten EDV-Anlagen und -Geräten unter Zugrundlegung des Grundsoftware-Systems des AG ein.
Rechte des Auftraggebers. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich bitte an uns. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Datenschutzbehörde beschweren.
Rechte des Auftraggebers. 6.1. Der Auftraggeber hat gegenüber der Agentur je- derzeit Anspruch auf Auskunft und Einsicht in die ver- tragsgegenständlichen Angelegenheiten.
Rechte des Auftraggebers. Die Rechte des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen des Auftragnehmers wie Mängel- und Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Rechte des Auftraggebers. 12.1. Der Auftraggeber (als Verkäufer oder Vermieter) ist berechtigt, sich eigenständig und ohne Mitwirkung des Maklers um den Abschluss eines Kaufvertrages oder Mietvertrages zu bemühen.
Rechte des Auftraggebers. Weisungsrechte Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Auftraggebers. Dieser Auftragsverarbeitungs-Vertrag und der Hauptvertrag sind die vollständigen und abschließend dokumentierten Weisungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Zusätzliche oder abweichende Weisungen sind vom Auftraggeber schriftlich zu erteilen und nur verbindlich nach schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber informieren, wenn nach Auffassung des Auftragnehmers eine Weisung gegen die DSGVO oder die für den Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter geltenden Datenschutz- bestimmungen verstößt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine umfassende rechtliche Prüfung durchzuführen oder gesetzlich verbotene Anweisungen zu befolgen. Der Auftraggeber trägt alle Mehrkosten, die den Auftragnehmer durch zusätzliche oder abweichende Weisungen entstehen, es sei denn, die Weisung ist zur Einhaltung der für den Auftragnehmer geltenden gesetzlichen Vorschriften erforderlich.
Rechte des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch den Bestatter nicht bestritten wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem Bestattungsvertrag beruht.
Rechte des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit seine persönlichen Vorstellungen zu den Vermittlungsaktivitäten der GTF einzubringen. Der Auftraggeber ist berechtigt, jeden Vermittlungsvorschlag mit einer nachvollziehbaren Begründung abzulehnen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.