Gesetzliches Widerrufsrecht; Widerrufsbelehrung. Maßgeblicher Bestandteil dieser Beitrittsvereinbarung ist die nachfolgende Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312, 312d und 355 BGB. Ein vertraglich begründetes Widerrufsrecht besteht nicht.
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Gesetzliches Widerrufsrecht; Widerrufsbelehrung. Maßgeblicher Bestandteil dieser Beitrittsvereinbarung ist die nachfolgende Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312312 g, 312d 355 und 355 356 BGB. Ein vertraglich begründetes Widerrufsrecht besteht nicht.
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