Gestaltung der Angebotsstruktur Musterklauseln

Gestaltung der Angebotsstruktur. 4. Ziele und Maßstäbe, Schlüsselprozesse und Merkmale, Indikatoren der Qualitätsentwicklung
Gestaltung der Angebotsstruktur. Die Merkmale der Qualität einer Leistung müssen im Prozess der Aushandlung so- wohl bezüglich der Gestaltung der konzeptionellen Angebotsstruktur (Jugendhilfepla- nung) als auch bezüglich der Hilfe im Einzelfall (Hilfeplanverfahren) entwickelt werden. Die Adressaten sind in diesen Prozess mit einzubeziehen. Dies liegt, bei unterschied- licher Aufgabenstellung, in der Verantwortung von Einrichtung und Jugendamt. Jede Einrichtung benennt in ihren Entwürfen für die Leistungs- und Qualitätsentwick- lungsvereinbarung ihre Ziele nach fachlichen Maßstäben. Die allgemeinen fachlichen Maßstäbe • Prävention, • Dezentralisierung/Regionalisierung, • Alltagsorientierung in den institutionellen Settings und in den Methoden, • Integration – Normalisierung und • Partizipation bilden hierbei den verbindlichen Rahmen. Die Einrichtung hat ihre Schlüsselprozesse und die damit verbundenen Qualitäts- merkmale unter Berücksichtigung der Erwartungen der Adressaten und der Jugend- ämter an die Qualität der Einrichtung zu definieren. Schlüsselprozesse sind zum Beispiel: • die Mitwirkung an der Hilfeplanung, soweit von der Einrichtung zu verantworten, • die Gestaltung der Erziehungsplanung, • das Aufnahmeverfahren, • die Gestaltung des Erziehungsalltags, pädagogische Alltagspraxis, • die Rückführung in die Herkunftsfamilie, • die Überleitung in andere Hilfeformen, zum Beispiel Pflegevermittlung, • besondere fachliche Hilfen für Einzelne und Gruppen, • Elternarbeit und Bezugsgruppenarbeit, • Die Verselbständigung der jungen Menschen, • Interventionen bei Krisen, • Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Erziehungsalltag, • die Entlassung, • die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt im Dialog, • der Umgang mit Beschwerden, • die Mitwirkung in Abstimmungs- und Planungsverfahren gem. §§ 78/80 KJHG. Merkmale von Struktur- und Prozessqualität sind insbesondere: • die Beschäftigung von Fachkräften, • die Kontinuität der Fachkräfte, • Ort und Lage der Einrichtung, • adressatengemäße Ausstattung der Räume, • überschaubare Gruppengrößen, • transparente Organisations- und Entscheidungsstrukturen, • kindgemäße Verfahren, • Gewährleistung von Individualität und Intimität, • Beachtung und Förderung der geschlechtlichen Identität der Adressaten, • fallangemessene Organisation des jeweiligen Settings, • interkulturell verständliche Dokumentation, • operationalisierte Zielvereinbarungen, • Gewährleistung und Förderung der Rechte der Adressaten, • Grundorientierung, Leitbild, • Ziel- und Ergebnisori...
Gestaltung der Angebotsstruktur. Die vorliegenden Angebote nach § 35 a entsprechen den gültigen Jugend- hilfeplanungen der Stadt Aachen. Das Hilfeplanverfahren ist in enger Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Jugendamtes Stadt Aachen und den Mitarbeitern der Einrichtung entwickelt worden. Eine Überprüfung findet in den einzelnen Hilfeplangesprächen sowie im Dialog zwischen den Bereichsleitern (Jugendamt, Zentrum für soziale Arbeit) statt. Verfahren, um die bestehenden Hilfeart weiterhin zu differenzieren und zu qualifizieren, werden im Dialog fortgeführt. Die Erfahrungen der einzelnen Sozialraumteams, die Bedarfe der Hilfesuchenden und die Hilfegewährung durch die Einrichtung finden hierbei Niederschlag. Auch die Auswertung abgeschlossener Hilfemaßnahmen wird analysiert und in die pädagogische Weiterentwicklung des Konzeptes aufgenommen. Die Gruppen nach § 35a beinhalten in ihrer Ausrichtungsform schon die Aufnahmekriterien für den Klienten. Nach ärztlicher Diagnostik liegt der Bedarf nach § 35a von Eingliederungshilfe vor, der dann vom jeweiligen Jugendamt gewährt wird. Die Leistungen werden analog der bestehenden Leistungsbeschreibung erbracht. Aufgrund der Hilfeart ist eine Reduzierung bzw. eine Gesundung der seelischen Behinderung zu erzielen. Die Hilfen setzen bei dem jeweiligen Kind/Jugendlichen an und fördern eine individuelle Weiterentwicklung. Mit der Maßnahme soll erreicht werden, dass Kinder/Jugendliche und deren Familien eine Entwicklung erreichen, so dass eine Rückführung des jungen Menschen erfolgen kann. Die Anerkennung der seelischen Behinderung ist Ausgangspunkt eines Gesundungsprozesses und führt die Beteiligten zu einem positiven Bewältigungsprozess. Mit der Erkrankung zu leben, die Krankheit zu reduzieren oder gar zu heilen, ist pädagogischer, therapeutischer und medizinischer Maßstab. Im Zusammenwirken der unterschiedlichen Professionen mit den daraus resultierenden Blickwinkeln ist maßgebliche Aufgabe einen positiven Erziehungsprozess einzuleiten, fortzuführen bzw. zu initiieren. Schlüsselprozesse sind: - Das Zusammenwirken als Triade in der Gestaltung der Hilfeplanung Anerkennung des Hilfebedarfs der individuellen Situation der Hilfesuchenden, Zusammenwirken aller am Prozess Beteiligten. - Differenziertes Aufnahmeverfahren Studium der Arztberichte, Abklärung der pädagogisch-medizinischen „Verträglichkeit“ (Passt das Kind/Jugendlicher in die bestehende Gruppe?). - Interdisziplinäres Team Wöchentliche Fortbildung aller Mitarbeiter, Austausch der Fachkräfte unterschied...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.