Gewerberechtliche Erlaubnis und für Erlaubnis zuständige Stelle Musterklauseln

Gewerberechtliche Erlaubnis und für Erlaubnis zuständige Stelle. EVDI verfügt über eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 der Gewerbeordnung (GewO) für die Vermittlung von Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 Vermö- gensanlagengesetz (VermAnlG). Die für die Erlaubniser- teilung nach § 34f Abs. 1 GewO zuständige Behörde ist das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Ordnungs- und Gewerbeamt, Hohenzollerndamm 174 - 177, 10713 Berlin. Die Registernummer, unter der die EVDI im Vermittlerre- gister eingetragen ist, lautet D-F-140-B3J7-14. Diese Ein- tragung kann durch Einsichtnahme in das Vermittlerregis- ter auf der folgenden Internetseite überprüft werden: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx/xxxxxxxxx
Gewerberechtliche Erlaubnis und für Erlaubnis zuständige Stelle. EVC Crowdinvest verfügt über eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 der Gewerbeordnung (GewO) für die Vermittlung von Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Die für die Erlaubniserteilung nach § 34f Abs. 1 GewO zuständige Behörde ist das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Ordnungs- und Gewerbeamt, Hohenzol- lerndamm 174 - 177, 10713 Berlin. Die Registernummer, unter der die EVC Crowdinvest im Vermittlerregister eingetragen ist, lautet D-F-140-B3J7-