Darlehensgewährung Musterklauseln

Darlehensgewährung. Der Crowd-Investor gewährt dem Unternehmen ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt in Höhe des auf dem Deckblatt genannten Betrages.
Darlehensgewährung. Die DarlehensgeberIn gewährt der Darlehensnehmerin hiermit ein unbesicher- tes und qualifiziert nachrangiges Darlehen in der Höhe von Euro ……………………. („Darlehen“) und die Darlehensnehmerin nimmt hiermit dieses unbesicherte und qualifiziert nachrangige Darlehen ausdrücklich an.
Darlehensgewährung. Der Crowd-Investor gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen (nachfolgend „Darlehen“) in Höhe des auf der ersten Seite dieses Darlehensvertrages ge- nannten Betrages (nachfolgend „Darlehensbetrag“).
Darlehensgewährung. Der Crowd-Investor gewährt dem Darlehensnehmer ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt in Höhe des auf dem Deckblatt genannten Betrages (im Fol- genden „Darlehensbetrag“).
Darlehensgewährung. Der Darlehensgeber beabsichtigt, der Darlehensnehmerin ein qualifiziert nachrangiges Darlehen gemäß den in dem vorliegenden Nachrangdarlehensvertrag geregelten Kon- ditionen und Bedingungen in Höhe des lt. Plattform-Datensatzes ausgewählten Be- trags einzuräumen. Das Angebot auf Abschluss des vorliegenden Nachrangdarlehensvertrages durch den Darlehensgeber wird gegenüber der Darlehensnehmerin dadurch rechtsverbindlich zum Ausdruck gebracht, dass der Darlehensgeber durch die Auswahl eines Betrags, welchen er in Form eines qualifizierten Nachrangdarlehens investieren will, mittels An- klicken des Buttons "Jetzt investieren" bestätigt und damit den vorliegenden Vertrags- bestimmungen vollinhaltlich zustimmt. Die Plattformbetreiberin wird durch die Darlehensnehmerin bevollmächtigt, für diese das Angebot zur Gewährung eines Nachrangdarlehens mittels Bestätigungsschreiben an die vom Darlehensgeber bei der Registrierung auf der Plattform bekanntgegeben E-Mail-Adresse anzunehmen. Der Vertrag wird jedoch erst mit Eingang des Darlehens- betrags rechtsgültig geschlossen. Der Eingang hat innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der per E-Mail bestätigten Angebotsannahme mittels der auf der Plattform angeführten Bezahlfunktion schuldbefreiend auf das Sammelkonto des Zahlungsab- wicklers zu erfolgen; widrigenfalls kein Nachrangdarlehensvertrag zustande kommt. Der Darlehensgeber hat jedoch zu keiner Zeit einen Anspruch auf die Annahme seines Angebots bzw. auf den Abschluss des Vertrags. Sofern die maximale Investitions- summe erreicht ist, besteht schon grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung eines Darlehens an die Darlehensnehmerin. Diesbezüglich herrscht das "First come – first serve" Prinzip. Die Darlehensnehmerin behält sich zudem ausdrücklich vor, den Ver- trag mit einem Darlehensgeber auch ohne Angabe von Gründen nicht abzuschließen. Der Darlehensnehmerin stehen nach Eingang des Darlehensbetrags keine weiteren Ansprüche gegen den Darlehensgeber auf Zahlung des Darlehensbetrags zu (keine Nachschusspflicht).
Darlehensgewährung. Der Darlehensgeber gewährt der Darlehensnehmerin ein qualifiziert nachrangiges Darlehen gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags in Höhe des auf der Rendity- Plattform ausgewählten und in der Folge – zur Vervollständigung seines Angebotes – gezahlten Betrages. Längstens innerhalb von 21 Tagen nach Ende der Zeichnungsfrist wird der Darlehensbetrag vom Treuhandkonto auf ein Konto der Darlehensnehmerin ausgezahlt. Nach Eingang des vom Darlehensgeber zu leistenden Darlehensbetrages auf dem Konto der Darlehensnehmerin hat die Darlehensnehmerin keine weiteren Zahlungsansprüche gegenüber dem Darlehensgeber; insbesondere besteht keine Nachschusspflicht.
Darlehensgewährung. Findet im Ausland ein versichertes Ereignis statt, für das ein Beitrag des Leistungspflichtigen verlangt wurde und gegebenenfalls nach Meldung bei den örtlichen Behörden, so unternimmt der Leistungspflichtige auf Anfrage des Versicherten alles, um ihm den Gegenwert von höchstens €2.500 zukommen zu lassen. Dieser Betrag muss dem Leistungspflichtigen zuvor in bar oder in Form eines beglaubigten Bankschecks überwiesen werden.
Darlehensgewährung a) Auswirkungen bei der GmbH Gewährt der Gesellschafter seiner Gmbk ein Darlehen, so stellt das Darlehen bei der Gmbk Fremdkapital dar und die Zinszahlungen sind Betriebsausgaben. Die allgemeinen Grundsätze zur steuerlichen Aner- kennung von Verträgen zwischen (beherrschenden) Gesellschaftern und 1 Allerdings ist eine Anhangangabe nach § 285 Nr. 3 kGB erforderlich (s. dazu Rz. rr 843 ff.).
Darlehensgewährung. Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen in Höhe von in Höhe von Es wird vom Darlehensgeber am Euro). auf das folgende Konto des Darlehensnehmers überwiesen: Das Darlehen wird unter strikter Zweckbindung ausschließlich für die umfassende Renovierung der Waschhäuser des Pfadfinderzentrums Schachen (Münsingen-Buttenhausen) mit besonderer Berücksichtigung eines barrierefreien Standards gewährt. Dem Darlehensgeber sind die mit dem unter 4. vereinbarten Rangrücktritt verbundenen finanziellen Risiken (eigenkapitalähnliche Haftungsfunktion) bekannt.
Darlehensgewährung. Der Darlehensnehmerin wird von der Darlehensgeberin ein Darlehen von insgesamt 250.000,00 € gewährt. Das Darlehen wird in zwei Teilzahlungen in Höhe von 125.000,00 € der Darlehensnehmerin zur Verfügung gestellt. Das Darlehen wird für den folgenden Zweck gewährt: … … …