Gewinnermittlung Musterklauseln

Gewinnermittlung. 12 Gewinnentscheid (1) Der Spielteilnehmer erhält den Entscheid, ob sein Sofortlotterie-Ticket gewonnen hat, nach er- folgreichem Durchlaufen der Spielmechanik. Das Spielergebnis wird dem Spielteilnehmer an- gezeigt. Die Spielmechanik jeder Sofortlotterie (jedes Rubbelloses bzw. jedes Games) wird auf den Webseiten von LOTTO Hessen sowie im Spiel selbst erklärt. (2) Ist das Laufzeitende einer Sofortlotterie-Serie erreicht, ist ein Durchlaufen der Spielmechanik nicht mehr möglich. Etwaige Gewinne aus der Sofortlotterie-Serie, die zum Zeitpunkt des Lauf- zeitendes bereits einem Spielteilnehmer zugeordnet sind, werden dessen Wettkonto gutge- schrieben.
Gewinnermittlung a) Veräußerungsgewinn 4750 b) Einlagen und Entnah- men 4754
Gewinnermittlung. 1 Die Nationalbank bildet Rückstellungen, die es erlauben, die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Sie orientiert sich dabei an der Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft. 2 Der verbleibende Ertrag ist ausschüttbarer Gewinn.
Gewinnermittlung. Gesellschaft EUR Gewinn lt. Gesamthandsbilanz Zu-/Abrechnungen nach § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV + / ./. außerbilanzielle Korrekturen, z.B. § 4 Abs. 5 EStG + / ./. Ergebnis lt. Ergänzungsbilanzen + / ./. Gewinn nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 1 EStG = Ergebnis lt. Sonderbilanz + außerbilanzielle Korrekturen, z.B. § 4 Abs. 5 EStG + / ./. Gewinn nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG = Gewinn der Mitunternehmerschaft (Summe Gewinn § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 1 und Halbsatz 2 EStG) = H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag
Gewinnermittlung. Ziehung der Gewinnzahlen
Gewinnermittlung. Die Ermittlung der Gewinner findet per Abstimmung auf der Webseite der Köthen Energie xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx vom 01.05.2017 bis zum 31.05.2017 statt. Anhand der Anzahl an Stimmen bestimmt sich die Platzierung des jeweiligen Vereins und die entsprechende Gewinnverteilung. Die Benachrichtigung der Gewinner der Aktion erfolgt im Juni 2018 postalisch und vorab per E-Mail. Am Abstimmverfahren nehmen alle teil, welche die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Aktion erfüllen und die Teilnahmebedingungen akzeptieren. Die Teilnehmer erhalten eine einmalige Geldauszahlung gemäß ihrer Onlineplatzierung zur zweckgebundenen Verwendung gemäß des eingereichten Projektes. Das gesamte, maximal zur Verfügung stehende Sponsoring-Budget beträgt 15.000€. Die ersten drei Platzierung erhalten folgende Zuwendungen: 1. Platz 1.500€, 2. Platz 1.250€ und 3.Platz 1.000€. Der Rest (11.250 €) des Sponsoring-Budgets wird in gleicher Höhe unter den weiteren teilnehmenden Vereinen aufgeteilt. Die maximale Auszahlung wird dabei auf 400€ begrenzt. Die Übergabe erfolgt öffentlich. Die Prämierung der Gewinner erfolgt Mitte Juni 2018. Die Auszahlung der Sponsoring-Mittel erfolgt spätestens Ende Juli 2018.
Gewinnermittlung. 15 Ziehung der Gewinnzahlen (1) Für Eurojackpot finden wöchentlich zwei Ziehungen, in der Regel am Dienstag und am Xxxxxxx, statt; bei jeder Ziehung • werden die jeweiligen 5 Gewinnzahlen aus der Zahlenreihe 1-50 ermittelt, wobei jede Zahl nur einmal gezogen werden kann, • werden die jeweiligen 2 Gewinnzahlen (Eurozahlen) aus der Zahlenreihe 1-12 ermittelt, wobei jede Zahl nur einmal gezogen werden kann. (2) Hierfür werden Ziehungsgeräte und 50 bzw. 12 gleichartige Kugeln, die insgesamt die Zahlen 1 bis 50 bzw. insgesamt die Zahlen 1 bis 12 tragen, verwendet. (3) Für den Ablauf der Ziehung bestimmt das die Ziehung durchführende Unternehmen einen verantwortlichen Ziehungsleiter (Draw Manager). (4) Der Ziehungsleiter ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Ziehung verantwortlich und erteilt insbesondere die Freigabe für den Beginn der Ziehung. (5) Der Ziehungsleiter und die Ziehungsaufsicht (Official Supervisor) stellen gemeinsam die gezogenen Gewinnzahlen fest. Diese Feststellung ist die Grundlage für die Gewinnauswertung nach § 16 Abs. 2. (6) Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt LOTTO Hessen und wird auf den Webseiten der Gesellschaft veröffentlicht. (7) Die Ziehungen sind öffentlich und finden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht und mit Protokollierung statt. (8) Die Gewinnzahlen von Eurojackpot werden in den Verkaufsstellen und/oder durch Presse, Rundfunk, Internet und Fernsehen bekannt gegeben. § 16 Auswertung (1) Grundlage für die Spieleinsatz- und Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitale Signatur oder physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium (siehe § 13 Abs. 3) vom Verarbeitungssystem lesbar und auswertbar abgespeicherten Daten, wenn diese rechtzeitig und fehlerfrei vor der Ziehung an die Kontrollzentren übermittelt wurden. (2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnzahlen. § 17 Gewinnplan / Gewinnklassen Es gewinnen bei Eurojackpot - - in Gewinnklasse 1 die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnzahlen „5 aus 50“ und beide Gewinnzahlen „2 aus 12“ in einem Spiel richtig vorausgesagt haben. - in Gewinnklasse 2 die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnzahlen „5 aus 50“ und eine Gewinnzahl „2 aus 12“ in einem Spiel richtig vorausgesagt haben. - in Gewinnklasse 3 die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnzahlen „5 aus 50“ in einem Spiel richtig vorausgesagt haben. - in Gewinnklasse 4 die Spielteilnehmer, die 4 Gewinnzahlen „5 aus 50“ und beide Gewinnzahlen „2 aus 12“ in einem Spiel richtig vorausgesagt haben. - in Gewinnklasse 5 die Spielteil...
Gewinnermittlung. 14 Ermittlung und Wertung der Wettereignisse 1. Die Wertung der Wettereignisse richtet sich vorranging nach den in Teil B aufgeführten Wettregeln. Sofern hierzu in Teil B keine abweichenden Regelungen bestehen, erfolgt die Ermittlung und Wertung auf Basis der offiziellen Ergebnisse der ersten sportlichen Instanz, die von LOTTO Hessen für alle im Wettprogramm enthaltenen Veranstaltungen bekanntgegeben werden. Kann aus bereits veröffentlichten, offiziellen Ergebnissen ein für die Wertung relevantes Gesamtergebnis eindeutig ermittelt werden, ist bereits zu diesem Zeitpunkt auszuwerten, auch wenn die Sportveranstaltung noch nicht beendet ist. 2. Wird eine Sportveranstaltung wiederholt, so wird/werden, sofern nicht anderweitig in Teil B geregelt, das/die Wettereignis/se der ersten und nicht der wiederholten Sportveranstaltung gewertet – gleichgültig, an welchem Tag die Sportveranstaltung ausgetragen wird. 3. Bei den im Wettprogramm veröffentlichten Zeiten und Terminen der Veranstaltungen handelt es sich um die geplanten Startzeiten („Beginn“) in mitteleuropäischer Zeit (MEZ / MESZ). 4. Abweichend von festgesetzten Quoten werden Quoten für ein Wettereignis generell dann auf Eins (1,00) gesetzt, wenn Wetten für ungültig erklärt werden oder dies in den Wettregeln in Teil B ausdrücklich vorgesehen ist. 5. Liegen LOTTO Hessen Hinweise auf Wettbetrug vor kann sie die Quoten der betroffenen Wettereignisse auf Eins (1,00) setzen. Dasselbe gilt, wenn Umstände vorliegen, die auf Manipulation oder Verfälschung hindeuten und somit einem Wettbetrug ähnlich sind. 6. Umfasst eine Kombinations-Wette dadurch weniger als zwei Wettereignisse, deren Quoten nicht auf Eins (1,00) gesetzt wurden, wird der auf diese Wette eingesetzte Spieleinsatz zurückgezahlt, es sei denn, der verbleibende nicht auf Eins (1,00) gesetzte Tipp hätte auch als Einzelwette gespielt werden können. In diesem Fall wird das verbleibende Wettereignis wie eine Einzelwette behandelt. Wetteinsätze, die auf Einzelwetten gesetzt wurden, werden ebenfalls dann zurückbezahlt, wenn deren Quoten auf Eins (1,00) gesetzt wurden. Wird bei einer Wette mit nach § 16 Abs. 4 Satz 5 erhöht festgesetzter Gesamtquote (z.B. „Powerplay“) die Quote für mindestens ein Wettereignis, das in dieser Wette enthalten ist, auf Eins (1,00) gesetzt, so wird die Gesamtquote für diese Wette auf Eins (1,00) gesetzt. Dies gilt auch dann, wenn die Spielquittung nur eine Gesamtquote und keine Einzelquoten für die in dieser Wette enthaltenen Wettere...

Related to Gewinnermittlung

  • Weiterübermittlungen Der Datenimporteur gibt die personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen, die dem Datenimporteur vom Datenexporteur mitgeteilt wurden, an Dritte weiter. Die Daten dürfen zudem nur an Dritte weitergegeben werden, die (in demselben Land wie der Datenimporteur oder in einem anderen Drittland) außerhalb der Europäischen Union ansässig sind (im Folgenden „Weiterübermittlung“), sofern der Dritte im Rahmen des betreffenden Moduls an diese Klauseln gebunden ist oder sich mit der Bindung daran einverstanden erklärt oder falls i) die Weiterübermittlung an ein Land erfolgt, für das ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 gilt, der die Weiterübermittlung abdeckt, ii) der Dritte auf andere Weise geeignete Garantien gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 der Verordnung (EU) 2016/679 gewährleistet, iii) die Weiterübermittlung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit bestimmten Verwaltungs-, Gerichts- oder regulatorischen Verfahren erforderlich ist oder iv) die Weiterübermittlung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Jede Weiterübermittlung erfolgt unter der Bedingung, dass der Datenimporteur alle anderen Garantien gemäß diesen Klauseln, insbesondere die Zweckbindung, einhält.

  • Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.

  • Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer- halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau be- stätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgaran- tien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz- vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten- schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern fin- den Sie ggf. auf unserer Dienstleisterliste.

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Vermittler Soweit Sie hinsichtlich Ihres Versicherungsvertrags von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrags benötigten Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsfalldaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzangelegenheiten benötigen.

  • Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, evtl. Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.

  • Übermittlung von Lastschriftdaten Bei SEPA-Firmen-Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA weitergeleitet werden.

  • Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens a) Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach a) entsprechend kürzen.

  • Erfüllung Die Emittentin wird durch Leistung der Zahlung an das Clearing System oder dessen Order von ihrer Zahlungspflicht befreit.

  • Kostenerstattung Dem Dienstnehmer sind alle im Zusammenhang mit seinem Telearbeitsplatz erwachsenden Aufwände ge- gen Nachweis zu ersetzen, insbesondere Telefonkos- ten. Für Raum- und Energiekosten können Pauschal- erstattungen vereinbart werden.