Glasbruchversicherung Musterklauseln
Glasbruchversicherung. Innen- und Gebäudeverglasungen ohne Flächenbegrenzungen
5.1. Versichert sind die durch Bruch entstandenen Schäden an sämtlichen Innenverglasungen, das sind: Möbel und Bilderverglasungen, Wandspiegel, Glaswaschtisch, Glasflächen von Glasaquarien- und Glasterrarien, Verglasungen von Duschkabinen (auch aus glasähnlichen Kunststoffen), Ceran- und Induktionskochflächen. Für reine Kunstverglasungen (Flachgläser mit besonderer künstlerischer Gestaltung) gilt eine Höchstentschädigungsgrenze von 3.000 Euro. Versichert gelten auch Verglasungen von Haushaltsmaschinen, damit sind gemeint: Sichtfenster von Backrohr, Mikrowellenherd, Dampfgarer und Waschmaschinen, Sichtfenster von Kaminen und Ablageflächen von Kühlschränken.
5.2. Versichert sind die durch Bruch entstandenen Schäden an der Gebäudeverglasung, das sind: Tür- und Fensterverglasungen der in der Polizze bezeichneten Wohnung. Versichert gelten auch Balkon-, Terrassen-, Loggia- und Wintergartenverglasungen. Sollte für die Gebäudeverglasung eine Gebäudeglasversicherung bestehen, so geht diese vor.
5.3. Folgende Schäden sind nicht versichert:
5.3.1. Verglasungen jeder Art von Mediengeräten wie Laptops, Bildschirme, Tablets, Mobiltelefone, Fernseher, und ähnlichen Geräten.
5.3.2. Schäden an Handspiegeln, optischen Gläsern, Glasgeschirr, Hohlgläsern (zum Beispiel: Flaschen, Karaffen, Vasen, Trinkgläser, und ähnliches), Beleuchtungskörpern, Glasabdeckungen von Schwimmbädern.
5.3.3. Schäden an Fassungen und Umrahmungen.
5.3.4. Schäden an Gebäudeverglasungen vor dem ordnungsgemäßen Einsetzen, beim Einsetzen, beim Herausnehmen, beim Transport oder bei Reparaturarbeiten.
5.3.5. Schäden, die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern der Kanten, der Glasoberfläche oder der darauf angebrachten Folien, Malereien, Schriften oder Beläge bestehen.
Glasbruchversicherung. 5.1 Schäden durch Glasbruch.
5.2 Als Glasbruch gelten Schäden, die durch Bruch der versicherten Gebäudeverglasungen, Möbel- und Bildverglasungen und Wandspiegel entste- hen.
5.3 Nicht versichert sind:
Glasbruchversicherung. Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGIB 2008 LVM)
5.1. Diese erstreckt sich auf die Einfachverglasung, Sicherheits- und Thermopaneverglasung der Laube, Nebengebäude so- wie auf Wintergarten- und Verandenverglasung, Türüberda- chungen, Frühbeetfenster und Gewächshäuser bis 3 qm für die einzelne Glasscheibe.
5.2. Ausgeschlossen sind Dachverglasungen, Kunststoffe, Foli- en, Aquarien, Hohlgläser und Beleuchtungskörper.
5.3. Mitversichert sind Aufräumungs- und Abbruchskosten bis zu 100% der Gebäudeversicherungssumme.
Glasbruchversicherung. Schäden durch Bruch (Zerbrechen). Welche Schäden sind versichert? ✓ Versichert sind Schäden durch Zerstörung, Be- schädigung oder Abhandenkommen der versi- cherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.
Glasbruchversicherung. Bei Glasbruch werden jedenfalls die ortsüblichen Reparaturkosten inklusive notwendiger Überstunden ersetzt.
Glasbruchversicherung. ✓ Wir erstatten die Aufwendungen für den Ersatz der mitversicherten Sachen bis zur vereinbaren Entschädigungsgrenze Sie haben Versicherungsschutz für den im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsort.
Glasbruchversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: asspario Produkt: Glasbruchversicherung als Zusatzbaustein Deutschland zur Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr- lich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.
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