Flurschäden. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Flurschäden.
Flurschäden. Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.4 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht wegen Flurschäden. G.1.4 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht
Flurschäden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers aus Flurschäden durch die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen genannten Tiere.
Flurschäden. Flurschäden gelten als mitversichert.
Flurschäden. Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.4 HPB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Flurschäden. G.1.4 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht
Flurschäden. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden (z. B. an landwirtschaftlichen Nutzflächen, Gärten sowie Feldern, Forsten und Weiden).
Flurschäden. 2. Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden)
Flurschäden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Flurschäden.
Flurschäden. A1-6.15 Ansprüche von Teilnehmern von Veranstaltungen und Figuranten A1-6.16
Flurschäden. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Flurschäden durch den versicherten Hund. Mitversichert sind bei Teilnahme des versicherten Hundes an unter A1-6.8 genannten Unterrichtseinheiten oder Veranstaltungen auch gesetzliche Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer sowie von Figuranten (Scheinverbrecher).