Entschädigung Musterklauseln

Entschädigung. Du erklärst dich damit einverstanden, uns von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Kosten im Zusammenhang mit deiner Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Gesetze, einschließlich geistiger Eigentumsrechte und Datenschutzrechte, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Du wirst uns unverzüglich unsere Schäden, Verluste, Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit oder aus solchen Ansprüchen erstatten.
Entschädigung. Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Entschädigung. Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter und seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Co-Brander, Partner, Lieferanten und Mitarbeiter schadlos zu halten von und gegen alle Ansprüche oder Forderungen, Schäden, Verpflichtungen, Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten oder Schulden und Ausgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Rechtskosten und Auslagen, sich ergebend aus dem Zugriff auf den Dienst und der Nutzung des Dienstes durch den Nutzer, einschließlich aller vom Nutzer übertragenen oder empfangenen Daten oder Inhalte; dem Verstoß gegen diese AGB durch den Nutzer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung einer der in diesen AGB enthaltenen Zusicherungen und Garantien durch den Nutzer; der Verletzung von Rechten Dritter durch den Nutzer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Persönlichkeitsrechte oder geistige Eigentumsrechte; dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, Regeln oder Verordnungen durch den Nutzer; jeglichem Inhalt, der aus dem Nutzerkonto übermittelt wird, auch im Falle des Zugriffs durch Dritte mit dem Nutzernamen, Passwort oder anderen Sicherheitsmaßnahmen des Nutzers - sofern vorhanden – und einschließlich irreführender, falscher oder ungenauer Informationen; dem mutmaßlichen Fehlverhalten des Nutzers; oder dem Verstoß gegen gesetzliche Bestimmung durch den Nutzer oder seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Co-Brander, Partner, Lieferanten und Mitarbeiter, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
Entschädigung. 1. Wenn vereinbart, hat der Versicherungsnehmer in jedem Schadenfall den in der Polizze als Selbstbehalt angegebenen Betrag selbst zu tragen. Der vereinbarte Selbstbehalt wird von dem bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechneten Betrag einschließlich Aufwendungsersatz gemäß § 63 VersVG ermittelt; von diesem entschädigungspflichtigen Betrag wird je Schadenfall der vereinbarte Selbstbehalt abgezogen. Abweichend von Artikel 8, Punkt 1 ABS bildet der auf die betroffene Sache entfallende Teil der Versicherungssumme abzüglich des gegebenenfalls vereinbarten Selbstbehaltes die Grenze der Entschädigung. 2. Die Entschädigung erfolgt: 2.1 Bei Wiederherstellung einer beschädigten Sache in den Zustand vor Schadeneintritt aufgrund der vorzulegenden Rechnungen durch Ersatz der Reparaturkosten zur Zeit des Eintrittes des Schadenfalles einschließlich der Kosten für Demontage, Montage, Transporte (exkl. Luftfracht) und Zoll. Der Wert des Altmaterials (Austauschteile) wird angerechnet. Wird die Reparatur vom Versicherungsnehmer selbst ausgeführt, so dürfen dafür nur die Selbstkosten, höchstens jedoch die Reparaturkosten eines Fachbetriebes berechnet werden. Bei Schäden an Elektronenröhren und Elektronenstrahlröhren wird nur der Zeitwert ersetzt. Bei der Bemessung der Wertminderung von im Schadenfall zu ersetzenden Teilen wird der Wert der ersetzten Teile im vollständig eingebauten Zustand zugrundegelegt. 2.2 Bei völliger Zerstörung oder Verlust einer versicherten Sache durch Ersatz des Zeitwertes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Als völlig zerstört gilt eine Sache, wenn die ersatzpflichtigen Reparaturkosten den Zeitwert am Schadentag erreichen oder übersteigen. Die dabei angerechnete Abschreibung beträgt für Anlagen und Geräte der elektronischen Datenverarbeitung per anno 10 % des Neuwertes gemäß Artikel 3, höchstens jedoch 70 %. Bei Schäden an neuen Sachen, ausgenommen Elektronenstrahlröhren und Elektronenröhren, entfällt während der ersten 6 Monate nach erstmaliger Inbetriebnahme die Abschreibung. Für alle anderen versicherten Sachen wird die Abschreibung im Einzelfall festgelegt. 2.3 Erfolgt keine Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung, so wird höchstens der Marktwert ersetzt. 2.4 Der Versicherungsnehmer hat noch verwertbare Teile mit ihrem Marktwert in Zahlung zu nehmen. 2.5 Sind unter einer Position einer versicherten Sache mehrere zusammengehörige Einheiten versichert und werden einzelne hievon zerstört, dann werden diese Schadenfälle so behandelt, ...
Entschädigung. Der Versicherer leistet Entschädigung in Höhe des titulierten Schadenersatzbetrages im Rahmen der in der Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssumme. Die Entschädigung wird nur geleistet gegen Aushändigung des Original-Titels, der Original-Vollstreckungsunterlagen und sonstiger Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein Versicherungsfall im Sinne dieser Klausel vorliegt. Die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche gegen den Schädiger in Höhe der Entschädigungsleistung an den Versicherer abzutreten.
Entschädigung. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhandengekommenen Sache wiedererhal- ten, so gilt für die Entschädigung dieser Sache: A 24.2.1 Vor Zahlung der abschließenden Entschädigung Der Versicherungsnehmer behält den Anspruch auf die Entschädigung. Das setzt voraus, dass er dem Versicherer die Sache innerhalb von zwei Wo- chen zur Verfügung stellt. Andernfalls ist eine zwischenzeitlich geleistete Entschädigung für diese Sache zurückzuzahlen. Das gilt auch für eine anteilig geleistete Entschädigung. A 24.2.2 Nach Zahlung der abschließenden Entschädigung Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer Aufforderung des Versicherers wählen, die Entschädigung zurückzuzah- len und die Sache zu behalten. Andernfalls gelten folgende Regelungen: A 24.2.2.1 Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe des Versicherungswerts kann er dem Versicherer die Sache zur Verfügung stellen. Dieses Wahlrecht muss er innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Aufforderung des Versicherers ausüben. Tut der Versicherungsnehmer das nicht, geht das Wahlrecht auf den Versicherer über. A 24.2.2.2 Bei Entschädigung der Sache in bedingungsgemäß anteiliger Höhe des Versi- cherungswerts muss er sie im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbietend verkaufen lassen. Der Versicherer erhält von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten höchstens den Anteil, den er bereits für die Sache entschädigt hat.
Entschädigung. Soweit nach geltendem Recht zulässig stimmen Sie zu, Apple, seine Vorstandsmitglieder, leitenden Angestellten, Angestellten, Anteilseigner, Auftragnehmer und Beauftragten (jeweils eine „Freigestellte Partei von Apple“) zu entschädigen, schadlos zu halten und nach Anfrage von Apple zu verteidigen gegen alle Arten von Ansprüchen, Haftung, Klagen, Schadensersatz, Forderungen, Vergleichen, Ausgaben, Gebühren, Kosten und Verlusten, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Anwaltshonorare und Gerichtskosten (zusammenfassend „Verluste“), die einer Freigestellten Partei von Apple entstehen und sich ergeben aus oder im Zusammenhang mit: (a) Inhalten, die Sie und/oder Ihre Endnutzer einsenden, einstellen, übertragen oder in anderer Weise über den Dienst verfügbar machen; (b) einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung oder Nichteinhaltung einer Zertifizierung, Zusicherung, Verpflichtung, Darstellung oder Gewährleistung in diesem Vertrag durch Sie und/oder Ihre Endnutzer; oder (c) einer Verletzung der Rechte anderer, oder von Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen durch Sie und/oder Ihre Endnutzer. Sie bestätigen, dass der Dienst nicht zur Verwendung in Situationen vorgesehen ist, in denen Fehler oder Ungenauigkeiten im Inhalt bzw. in Funktionen, Diensten, Daten oder Informationen, die von dem Dienst oder von Apple Software bereitgestellt werden, oder in denen der Ausfall des Dienstes oder der Apple Software einen Todesfall, Verletzungen oder schwere physische oder Umweltschäden nach sich ziehen können, und Sie stimmen hiermit im gesetzlich zulässigen Umfang zu, die Freigestellten Parteien von Apple in Bezug auf alle Verluste, die von der betreffenden Freigestellten Partei von Apple aufgrund einer solchen Nutzung durch Sie und Ihre Endnutzer entstehen, zu entschädigen, zu verteidigen und sie schadlos zu halten. Diese Verpflichtung besteht auch nach der Beendigung oder dem Ablauf dieses Vertrages und/oder Ihrer Nutzung des Dienstes fort.
Entschädigung. Soweit dies nach dem jeweils geltenden Recht zulässig ist, verpflichtet sich der Nutzer, den Anbieter und seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Co- Brander, Partner und Mitarbeiter von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen Dritter – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten und -honorare – freizustellen und schadlos zu halten, die aufgrund oder in Verbindung mit einer schuldhaften Verletzung von diesen AGB, Rechten Dritter oder gesetzlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Nutzung des Dienstes durch den Nutzer oder seine Gehilfen, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Co-Brander, Partner und Mitarbeiter geltend gemacht werden.
Entschädigung. Sie erklären sich damit einverstanden, uns zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten von allen Ansprüchen, Haftungen, Schäden, Verlusten und Ausgaben, die sich aus der Verletzung dieser Bedingungen und der geltenden Gesetze ergeben, einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum und der Datenschutzrechte. Sie entschädigen uns unverzüglich für unsere Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben, die sich aus solchen Ansprüchen ergeben.
Entschädigung. Bruttolohn