GLOSSAR UND ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Musterklauseln

GLOSSAR UND ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS. ABGB Allgemein bürgerliches Gesetzbuch, JGS 1811/946 i.d.g.F. AktG Aktiengesetz, BGBl. Nr. 98/1965 i.d.g.F. (zuletzt geändert durch BGBl. Angebotsprogramm Ein Angebotsprogramm im Sinne des Artikel 2 Absatz 1 lit s) des Auction Settlement Ein gemäß 2009 ISDA Credit Derivatives Determinations Committees Aufstellung von Querverweisen
GLOSSAR UND ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS. Angebotsprogramm Ein Angebotsprogramm im Sinne des Artikel 2 Absatz 1 lit s) des Auction Settlement Ein gemäß 2009 ISDA Credit Derivatives Determinations Committees Basis-Prospekt Dokument i.S. von Artikel 2 Absatz 1 lit t) des Basiswert Auch Underlying oder Bezugsgröße; ein Basiswert i.S.d. Artikel 15 der Prospekt-Verordnung, an welchen die Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen einer RBI-Emission gebunden sind und der für die Bewertung und Erfüllung einer RBI-Emission als Grundlage dient. Basiswerte können u.a. eine Derivative Komponente aufweisen, ein Derivat sein oder ohne Derivative Komponente ausgestattet sein. BBA British Bankers' Association BGBl Bundesgesetzblatt der Republik Österreich BörseG Bundesgesetz vom 8. November 1989 über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen und über die Abänderung des Börsesensale- Gesetzes 1949 und der Börsegesetz-Novelle 1903 i.d.F.d. BGBl. Nr. 22/2009. BWG Bundesgesetz über das Bankwesen BGBl. Nr. 532/1993, i.d.F.d. BGBl. Cap Höchstzinssatz Cash Settlement Barausgleich CE Central Europe (Zentraleuropa): Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn. CEE In diesem Basis-Prospekt verwendeter Sammelbegriff/Abkürzung für die Märkte CE, GUS und SEE, also Zentraleuropa, Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, sowie Südosteuropa. Cembra Cembra Beteiligungs AG Commodities Waren und Güter Common Depositary Gemeinsamer Verwahrer Counterparty Vertragspartner, insbesondere Kunden Credit Default Swap Ein Credit Default Swap (CDS) ist ein Kreditderivat zum Handeln von Daueremission RBI-Emission mit offener (unbegrenzter) Zeichnungsfrist. DepG Bundesgesetz vom 22. Oktober 1969 über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz), BGBl. Nr. 424/1969 i.d.g.F. Derivative Komponente Darunter soll – der Interpretation der CESR folgend – hier nur eine
GLOSSAR UND ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS. Zur leichteren Lesbarkeit finden sich nachstehend bestimmte Abkürzungen und Definitionen, die in diesem Prospekt verwendet werden. Die Leser dieses Prospekts sollten immer die vollständige Beschreibung eines in diesem Prospekt enthaltenen Ausdrucks verwenden. "AT 1" meint zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1) gemäß Artikel 51 CRR. "Barriere" meint ein bestimmtes Wertniveau, dessen Erreichen oder Nichterreichen durch den Basiswert Auswirkungen auf die Verzinsung oder die Höhe des Tilgungsbetrags bestimmter Wertpapiere hat.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.