Common use of Grundlagen und Ziele Clause in Contracts

Grundlagen und Ziele. Grundlage der Qualitätssicherung sind die in Anlage 6 genannten Ziele. Hierzu gehören insbesondere die - Einhaltung der Anforderungen gemäß § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB V ein- schließlich einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie, - Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Nr. 1.8 der Anlage 1 der DMP-A-RL einschließlich - der vereinbarten Anforderungen an die Strukturqualität, - Vollständigkeit, Plausibilität und Verfügbarkeit der Dokumentationen gemäß der Anlage 2 i. V. m. Anlage 8 DMP-A-RL, - aktive Teilnahme der Versicherten.

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Grundlagen und Ziele. Grundlage der Qualitätssicherung sind die in Anlage 6 genannten Ziele. Hierzu gehören gehö- ren insbesondere die - Einhaltung der Anforderungen gemäß § 137f 137 f , Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB V ein- schließlich und 28 b RSAV i.V.m. § 321 SGB V einschließlich einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen wirt- schaftlichen Arzneimitteltherapie, - Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Nr. Ziffer 1.8 der Anlage 1 RSAV in der DMP-A-RL bis 31.12.2011 geltenden Fassung einschließlich - der vereinbarten Anforderungen an die Strukturqualität, Strukturqualität - Vollständigkeit, Plausibilität und Verfügbarkeit der Dokumentationen gemäß der Anlage 2 i. V. m. Anlage 8 DMP-A-RL, - aktive Teilnahme der Versicherten.

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Grundlagen und Ziele. Grundlage der Qualitätssicherung sind die in Anlage 6 genannten Ziele. Hierzu gehören gehö- ren insbesondere die - Einhaltung der Anforderungen gemäß § 137f 137 f , Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB V ein- schließlich und 28 b RSAV einschließlich einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen ArzneimitteltherapieArzneimittel- therapie, - Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Nr. Ziffer 1.8 der Anlage 1 der DMP-A-RL RSAV einschließlich - der vereinbarten Anforderungen an die Strukturqualität, Strukturqualität - Vollständigkeit, Plausibilität und Verfügbarkeit der Dokumentationen gemäß der Anlage 2 i. V. m. Anlage 8 DMP-A-RLRSAV, - aktive Teilnahme der Versicherten.

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Grundlagen und Ziele. Grundlage der Qualitätssicherung sind die in Anlage 6 genannten Ziele. Hierzu gehören insbesondere insbe- sondere die - Einhaltung der Anforderungen gemäß § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB V ein- schließlich einschließlich einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie, - Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Nr. 1.8 der Anlage 1 der DMP-A-RL einschließlich - der vereinbarten Anforderungen an die Strukturqualität, Strukturqualität - Vollständigkeit, Plausibilität und Verfügbarkeit der Dokumentationen gemäß der Anlage 2 i. V. m. Anlage 8 DMP-A-RL, - aktive Teilnahme der Versicherten.

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Grundlagen und Ziele. Grundlage der Qualitätssicherung sind die in Anlage 6 genannten Ziele. Hierzu gehören insbesondere die - Einhaltung der Anforderungen gemäß § 137f 137 f , Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB V ein- schließlich und 28 b RSAV einschließlich einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie, - Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Nr. Ziffer 1.8 der Anlage 1 der DMP-A-RL RSAV einschließlich - der vereinbarten Anforderungen an die Strukturqualität, Strukturqualität - Vollständigkeit, Plausibilität und Verfügbarkeit der Dokumentationen gemäß der Anlage 2 i. V. m. Anlage 8 DMP-A-RLRSAV, - aktive Teilnahme der Versicherten.

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