Grundlagenermittlung Musterklauseln

Grundlagenermittlung. Verantwortliches Klären aller planerischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine sachgerechte Lösung der Gesamtaufgabe in folgenden Arbeitsschritten: 1.1 Klären der Aufgabenstellung 1.2 Beraten zum Leistungsbedarf 1.3 Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Grundlagenermittlung die Grundleistungen der Leistungsphase 1 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): **)
Grundlagenermittlung. Ermitteln und Zusammenstellen der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung .........…………………………………………………………………………………......................
Grundlagenermittlung. Das sind die Grundleistungen nach § 15 Abs. 2 HOAI, Leistungsphase 1 ohne • [....]
Grundlagenermittlung. Verantwortliches Klären aller planerischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine sachgerechte Lösung der Gesamtaufgabe in folgenden Arbeitsschritten: 1.1 Klären der Aufgabenstellung 1.2 Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung 1.3 Zusammenfassen und Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 1.3.1 Zusammenfassen der Ergebnisse aus der Leistungsphase 1 und Übergeben in übersichtlicher geordneter schriftlicher Form. Die Zusammenfassung soll dem Auftraggeber einen umfassenden Überblick über die Grundlagen seines Bauvorhabens vermitteln. 1.3.2 Ausführliches Erläutern der Ergebnisse der Grundlagenermittlung. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten Xxxxxxx Xxxxxxxx Verlag GmbH & Co KG 70.625/402.0 Zusätzliche Vertragsbestimmungen – Technische Ausrüstung – (ZVB-Tech) – ingtech 2 (2719)
Grundlagenermittlung. Das sind folgende Grundleistungen der Leistungsphase 1: 5.1.1 Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen
Grundlagenermittlung. Klären der Aufgabenstellung sowie der Zielvorstellungen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, insbesondere in gestalterischen, baulichen, funktionellen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen, Beratung zum gesamten Leistungsbedarfs und bezüglich der Zuziehung und Auswahl anderer an der Planung beteiligten fachlichen Begleiter, Zusammenfassung der Ergebnisse.
Grundlagenermittlung. 1.1 Verantwortliches Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers in Zusammenarbeit mit dem Objektplaner insbesondere hinsichtlich folgender Kriterien:
Grundlagenermittlung. Das sind folgende Grundleistungen der Leistungsphase 1: 4.1.1 Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers, 4.1.2 Ortsbesichtigung, 4.1.3 Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf, 4.1.4 Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter 4.1.5 Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnis- se.
Grundlagenermittlung die Grundleistungen der Leistungsphase 1 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): - 1 Entweder Variante 3.1 oder 3.2 ankreuzen Als Ergebnis sind dem Auftraggeber zu übergeben: Erarbeitung der Aufgabenstellung nach den Zielvorgaben des Auftraggebers