Mitwirkung bei der Vergabe die Grundleistungen der Leistungsphase 7 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *)
Mitwirkung bei der Vergabe die Grundleistungen der Leistungsphase 7 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): **) *) Zu übertragende Leistungsphasen ankreuzen und ggf. § 8 HOAI berücksichtigen. **) Nicht zu übertragende, einzelne Grundleistungen innerhalb der Leistungsphase aufführen; ggf. § 8 HOAI berücksichtigen die Grundleistungen der Leistungsphase 8 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *)
Mitwirkung bei der Vergabe. Das sind die Grundleistungen nach § 15 Abs. 2 HOAI, Leistungsphase 7 ohne • Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen, • Einholen von Angeboten, • Erfassen der Angebotsdaten und Erstellen der Preisspiegel, • Mitwirkung bei Auftragserteilungen, • [....]. Bei Verhandlungen mit den Bietern hat der Auftragnehmer nur mitzuwir- ken.
Mitwirkung bei der Vergabe. Auswerten der Angebote, Erarbeiten der Vergabevorschläge sowie Ermitteln der tatsächlich zu erwartenden Gesamtkosten in folgen- den Arbeitsschritten:
Mitwirkung bei der Vergabe. Kostenverfolgung und Unterstützung bei der Auftragsvergabe …………………………………………………………………………………………………….. Leistung 5*: Sicherstellung der Umsetzung der Planung in ein mangelfreies Objekt Für diese Leistung ist folgender Arbeitsschritt erforderlich: - Objektüberwachung (Bauüberwachung) Überwachung der Ausführung des Objektes - ……………………………………………………………………………………………………. Soweit nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart wird, ist der Landschaftsarchitekt nur zur Erbringung berufsspezifischer Landschaftsarchitektenleistungen (Objektplanung für Freianlagen) verpflichtet. Hierzu gehören insbesondere keine Rechtsdienstleistungen (z. B. Ausarbeitung von Bauverträgen, Durchsetzung von Mängelansprüchen, vergaberechtliche Beratung vor allem bei Verträgen mit der öffentlichen Hand oder im Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln).
Mitwirkung bei der Vergabe. Das sind die Leistungen der Leistungsphase 7 der Anlage 12 zu § 42 bzw. 46 HOAI mit Ausnahme von:
Mitwirkung bei der Vergabe. (4) (3) (3)
Mitwirkung bei der Vergabe. Das ist folgende Grundleistung der Leistungsphase 7:
Mitwirkung bei der Vergabe. Das sind folgende Grundleistungen der Leistungsphase 7: § 6 Leistungsbild für Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI i.V.m. Anlage 15)
Mitwirkung bei der Vergabe die Grundleistungen der Leistungsphase 7 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): - Einholen der Angebote (LP 7, b) - Zusammenstellung der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche (LP 7, f) - Mitwirken bei der Auftragserteilung (LP 7,h) - Als Ergebnis sind dem Auftraggeber mindestens zu übergeben ( -fach): Vergabeprotokoll nach Prüfung und Wertung der Angebote entsprechend VOB/A mit Vergabevorschlag Preisspiegel Prüf- und Wertungsprotokoll zu den Nachtragsangeboten (zusätzliche bzw. geänderte Leistungen) Vergleich Ausschreibungsergebnis mit bepreisten LV oder der Kostenberechnung