Sonderkündigungsrecht Musterklauseln

Sonderkündigungsrecht. (1) Der Auftraggeber kann den Hauptvertrag und diese Vereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen („außerordentliche Kündigung“), wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieser Vereinbarung vorliegt, der Auftragnehmer eine rechtmäßige Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer Kontrollrechte des Auftraggebers vertragswidrig verweigert.
Sonderkündigungsrecht. Bei Zahlungseinstellung des Auftragnehmers, Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers ist der Besteller berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall des Rücktritts kann der Besteller gegen angemessene Vergütung für die Weiterführung von Arbeiten vorhandene Einrichtungen und bisher erfolgte Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch nehmen.
Sonderkündigungsrecht. 13.1 Wenn eine der Parteien innerhalb eines Jahres zweimal gegen dieselbe vertragswesentliche Pflicht verstößt, und dies jeweils zu einer wesentlichen Betriebsstörung führt, hat die andere Partei das Recht, diesen Vertrag mit angemessener Frist in Textform zu kündigen, nachdem sie der vertragsverletzenden Partei in Textform eine angemessene Frist zur Beseitigung der Pflichtverletzung eingeräumt hat und diese Frist abgelaufen ist, ohne dass die Partei ihren Verpflichtungen nachgekommen ist.
Sonderkündigungsrecht. Paperconnect ist berechtigt, den jeweiligen Vertrag mit sofortiger Wirkung aus besonderem Grund zu beenden. Als solch wesentlicher Grund wird vereinbart: - Unterschreiten des Einkaufsumsatzes des Kunden im Papiereinkauf unter 300.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) - Wiederholte Verletzung der Mitwirkungspflichten dieses Vertrages trotz Aufforderung - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden - Nicht oder nicht rechtzeitige, nicht vollständige Übersendung aller Rechnungskopien für die Startanalyse (§ 1 Absatz 3) - Keine Übersendung von Rechnungskopien über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen schuldhaft Ein besonderer Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde nicht alle oder falsche Rechnungskopien übersendet. Paperconnect ist auch berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes alle Verträge zu kündigen, auch wenn der besondere Grund nur einen der Verträge betrifft.
Sonderkündigungsrecht. Stellt der AN seine Zahlungen ein, wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt oder das Insolvenzverfahren über das Vermögen des AN eröffnet, so ist der AG berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts kann der AG für die Weiterführung der Arbeiten vorhandene Einrichtung oder bisher getätigte Lieferungen und Leistungen des AN gegen angemessene Vergütung in Anspruch nehmen.
Sonderkündigungsrecht. 9.1. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Abmachungen dieses Vertrages, insbesondere gegen die Einhaltung anwendbarer datenschutzrechtlicher Vor- schriften, wird dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Weitergehende Sanktionen, insbesondere Vertragsstrafen sind ausgeschlos- sen.
Sonderkündigungsrecht. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt den Vertragsparteien vorbehalten, insbesondere im Fall eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Vorgaben dieser Vereinbarung und geltendes Datenschutzrecht. Der außerordentlichen Kündigung hat grundsätzlich eine Abmahnung der Verstöße mit angemessener Frist vorauszugehen, wobei sie nicht erforderlich ist, wenn nicht damit zu rechnen ist, dass die beanstandeten Verstöße behoben werden oder diese derart schwer wiegen, dass ein Festhalten an der Vereinbarung der kündigenden Vertragspartei nicht zuzumuten ist. Ein schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere vor, wenn eine Partei die in dieser Vereinbarung bestimmten Pflichten, insbesondere die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen in erheblichem Maße nicht erfüllt oder nicht erfüllt hat.
Sonderkündigungsrecht. Der Auftraggeber kann den Hauptvertrag und diese Vereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen („außerordentliche Kündigung“), wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieser Vereinbarung vorliegt, der Auftragnehmer eine rechtmäßige Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer Kontrollrechte des Auftraggebers vertragswidrig verweigert. Ein schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer die in dieser Vereinbarung bestimmten Pflichten, insbesondere die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen in erheblichem Maße nicht erfüllt oder nicht erfüllt hat. Bei unerheblichen Verstößen setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abhilfe. Erfolgt die Abhilfe nicht rechtzeitig, so ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung wie in diesem Abschnitt beschrieben berechtigt. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle Kosten zu erstatten, die diesem durch die verfrühte Beendigung des Hauptvertrages oder dieses Vertrages in Folge einer außerordentlichen Kündigung durch den Aufraggeber entstehen.
Sonderkündigungsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht zur Kündigung des Vertrages, wenn der Auftragnehmer nach einem Änderungsverlangen nicht fristgerecht einen für den Auftraggeber zumutbaren Ände- rungsvorschlag vorlegt.
Sonderkündigungsrecht. (1) Der Auftraggeber kann die PO und diese Vereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen („außerordentliche Kündigung“), wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieser Vereinbarung vorliegt, der Auftragnehmer eine rechtmäßige Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer Kontrollrechte des Auftraggebers vertragswidrig verweigert.