Sonderkündigungsrecht. (1) Der Auftraggeber kann den Hauptvertrag und diese Vereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen („außerordentliche Kündigung“), wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieser Vereinbarung vorliegt, der Auftragnehmer eine rechtmäßige Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer Kontrollrechte des Auftraggebers vertragswidrig verweigert.
(2) Ein schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer die in dieser Vereinbarung bestimmten Pflichten, insbesondere die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen in erheblichem Maße nicht erfüllt oder nicht erfüllt hat.
(3) Bei unerheblichen Verstößen setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abhilfe. Erfolgt die Abhilfe nicht rechtzeitig, so ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung wie in diesem Abschnitt beschrieben berechtigt.
(4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle Kosten zu erstatten, die diesem durch die verfrühte Beendigung des Hauptvertrages oder dieses Vertrages in Folge einer außerordentlichen Kündigung durch den Aufraggeber entstehen.
Sonderkündigungsrecht. Bei Zahlungseinstellung des Auftragnehmers, Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers ist der Besteller berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall des Rücktritts kann der Besteller gegen angemessene Vergütung für die Weiterführung von Arbeiten vorhandene Einrichtungen und bisher erfolgte Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch nehmen.
Sonderkündigungsrecht. Paperconnect ist berechtigt, den jeweiligen Vertrag mit sofortiger Wirkung aus besonderem Grund zu beenden. Als solch wesentlicher Grund wird vereinbart: - Unterschreiten des Einkaufsumsatzes des Kunden im Papiereinkauf unter 300.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) - Wiederholte Verletzung der Mitwirkungspflichten dieses Vertrages trotz Aufforderung - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden - Nicht oder nicht rechtzeitige, nicht vollständige Übersendung aller Rechnungskopien für die Startanalyse (§ 1 Absatz 3) - Keine Übersendung von Rechnungskopien über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen schuldhaft Ein besonderer Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde nicht alle oder falsche Rechnungskopien übersendet. Paperconnect ist auch berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes alle Verträge zu kündigen, auch wenn der besondere Grund nur einen der Verträge betrifft.
Sonderkündigungsrecht. 9.1. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Abmachungen dieses Vertrages, insbesondere gegen die Einhaltung anwendbarer datenschutzrechtlicher Vor- schriften, wird dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Weitergehende Sanktionen, insbesondere Vertragsstrafen sind ausgeschlos- sen.
9.2. Ein schwerwiegender Verstoss liegt insbesondere vor, wenn der Auftragneh- mer die in dieser Vereinbarung bestimmten Pflichten in erheblichem Masse nicht erfüllt oder nicht erfüllt hat.
9.3. Bei unerheblichen Verstössen setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abhilfe. Erfolgt die Abhilfe nicht rechtzeitig, so ist der Auftraggeber zur ausserordentlichen Kündigung wie in diesem Abschnitt beschrieben berechtigt.
Sonderkündigungsrecht. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt den Vertragsparteien vorbehalten, insbesondere im Fall eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Vorgaben dieser Vereinbarung und geltendes Datenschutzrecht. Der außerordentlichen Kündigung hat grundsätzlich eine Abmahnung der Verstöße mit angemessener Frist vorauszugehen, wobei sie nicht erforderlich ist, wenn nicht damit zu rechnen ist, dass die beanstandeten Verstöße behoben werden oder diese derart schwer wiegen, dass ein Festhalten an der Vereinbarung der kündigenden Vertragspartei nicht zuzumuten ist. Ein schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere vor, wenn eine Partei die in dieser Vereinbarung bestimmten Pflichten, insbesondere die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen in erheblichem Maße nicht erfüllt oder nicht erfüllt hat.
Sonderkündigungsrecht. Stellt der AN seine Zahlungen ein, wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt oder das Insolvenzverfahren über das Vermögen des AN eröffnet, so ist der AG berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts kann der AG für die Weiterführung der Arbeiten vorhandene Einrichtung oder bisher getätigte Lieferungen und Leistungen des AN gegen angemessene Vergütung in Anspruch nehmen.
Sonderkündigungsrecht. B20.002.09.018.08.E 02/22 Seite 1/3 Der Auftraggeber hat das Recht zur Kündigung des Vertrages, wenn der Auftragnehmer nach einem Änderungsverlangen nicht fristgerecht einen für den Auftraggeber zumutbaren Änderungsvorschlag vorlegt.
Sonderkündigungsrecht. Wir räumen dir ein Sonderkündigungsrecht ein, wonach du den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen kannst. Du kannst von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn wir unsere Software anpassen und dadurch essenzielle Funktionen entfallen, welche für den Abschluss dieses Vertrages von wesentlicher Bedeutung waren und hierdurch eine wesentliche Beeinträchtigung deiner berechtigten Interessen gegeben ist.
Sonderkündigungsrecht. Der Auftraggeber kann die PO und diese Vereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen („außerordentliche Kündigung“), wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieser Vereinbarung vorliegt, der Auftragnehmer eine rechtmäßige Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer Kontrollrechte des Auftraggebers vertragswidrig verweigert.
Sonderkündigungsrecht. Diese Vereinbarung kann vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist ge- kündigt werden. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.