Vorgehensweise Musterklauseln

Vorgehensweise. Eine Schule und ein Verein kooperieren bereits mitei- nander oder haben vor, zukünftig gemeinsame Wege zu gehen, um die Potenziale des Fußballs weiter aus- zuschöpfen. • Beide Institutionen füllen als Bestätigung der Zusam- menarbeit die DFB-Musterkooperationsvereinbarung vollständig aus und schicken sie unterschrieben an das Servicebüro DFB-DOPPELPASS 2024. • Annahmeschluss der Kooperationsvereinbarungen ist der 30. NOVEMBER des laufenden Schuljahres. Vereinbarun- gen, die nach diesem Termin eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. • Nach Überprüfung der Angaben durch den DFB und den zuständigen Fußball-Landesverband erhält die Schule ein „AG-Starter-Paket“. • Über ein Schuljahr hinweg wird dann eine Fußball-AG vom kooperierenden Verein für die Kinder der Schule durchgeführt. • Nach Ablauf des Jahres füllen die Schule und der Verein gemeinsam das Bestätigungsformular vollständig aus und senden es unterschrieben dem Info-Team zu. • Nach Überprüfung der Angaben durch den DFB und den zuständigen Fußball-Landesverband erhält der Verein ein „Dankeschön-Paket“. Straße PLZ Ort Straße PLZ Ort Hat der Verein durch die AG neue Mitglieder gewonnen? ja nein Wenn ja, wieviele? Durchschnittliche Zahl der Teilnehmer/innen: Altersgruppe: von bis Jahre Geschlecht: m w gemischte Gruppe Zahl der TN, die aktiv im Verein Fußball spielen: Wurde die Fußball-AG neu eingerichtet? ja nein Teilnahme JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA? ja nein oder einem anderen (Grundschul-)Fußball- turnier? ja nein … vor, weiter zu kooperieren: ja nein … vor, sich wieder bei „Gemeinsam am Ball“ ja nein zu bewerben: … vor, weitere, neue Kooperationspartner ja nein zu suchen: … von der Kooperation profitiert: ja nein … Interesse an folgendem Projekt: 20.000plus JUNIOR COACH-Ausbildung DFB-Fußball-Abzeichen DFB-Mobil-Besuch … folgende Verbesserungsvorschläge, Wünsche, Anregungen oder sonstige Rückmeldung
Vorgehensweise. Eine Schule und ein Verein kooperieren bereits miteinan- der oder haben vor, zukünftig gemeinsame Wege zu gehen, um die Potenziale des Fußballs weiter auszuschöpfen.
Vorgehensweise. Bei Eingang einer Störung wird via Ferndiagnose im Rahmen der max. Reaktionszeiten gemäß Servicelevel die Fehlerursache analysiert und durch geeignete Maßnahmen behoben. Wird bei der Fehlerdiagnose festgestellt, dass ein Einsatz vor Ort erforderlich ist, wird dieser gemäß vereinbarten Service Level erbracht und abgerechnet.
Vorgehensweise. Xxxx der nächst kleineren Fahrscheinsorte für den genutzten Zeitraum (Jahreskarte 🡪 Monatskarte 🡪 Wochenkarte 🡪 Einzelfahrschein)
Vorgehensweise. Anfrage per Buchungsfunktion durch den Xxxx
Vorgehensweise. Es ist sehr wichtig, dass Sie uns unverzüglich über alle Ereignisse unterrichten, die im Rahmen Ihrer Versicherung zu einem Anspruch führen könnten. Daher bitten wir Sie bei Kontaktaufnahme um die Mitteilung Ihrer Versicherungsnummer. Sobald wir über den Unfall informiert sind werden wir Ihnen ein Schadensantragsformular zusenden und Sie bitten, dieses auszufüllen. ● Bitte senden Sie dieses Formular so schnell wie möglich vollständig ausgefüllt an uns zurück. Dabei spielt es keine Rolle ob Sie die Absicht haben, einen Anspruch zu erheben oder nicht. Des Weiteren bitten wir Sie um die Zusendung von Kostenvoranschlägen für Schadensreparaturen; beziehungsweise um Zusendung von ● Angeboten für den Austausch von Einzelteilen für verlorene oder zerstörte Teile. Alle Kostenvoranschläge oder Angebote sollten Sie uns unverzüglich senden, auch wenn wir Sie eventuell um Zusendung alternativer Kostenvoranschläge bitten werden. Wir werden möglicherweise einen Sachverständigen zufrieden sind, sollte die Rechnung von Ihnen bezahlt und die quittierten Rechnungen dann an uns weitergeleitet werden, so dass wir Ihnen diese Kosten zurückerstatten können.
Vorgehensweise. Hawle sichert dem Betreiber die turnusgemäß anstehende Wartung zu. Der Termin wird frühzeitig vereinbart. Zusätzliche vom Betreiber gewünschte Termine können ebenfalls nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt werden. Bei der Wartung wird das Ventil außer Betrieb genommen und die Wartung gemäß Ziffer 1.a.II durchgeführt. Die Arbeiten erfolgen während der Standard-Arbeitszeit von Hawle (Mo – Do: 7.00 – 17.00 Uhr, Fr: 7.00 - 12.00 Uhr) oder mit vorheriger Absprache mit Hawle. Bei Regelventilen, die in „einfachen“, Unterflurbauwerken (Schächten) eingebaut sind, ist eine Funktionskontrolle bzw. Wartung witterungsabhängig (z. X. Xxxxxx, Frost) nur bedingt durchführbar.
Vorgehensweise. Für die vorliegende artenschutzrechtliche Prüfung wurde am 07.11.2019 eine Ge-lände- begehung durchgeführt und das Bebauungsplangebiet gezielt nach geeigneten Habi- tatstrukturen für die relevanten Artengruppen abgesucht und auf Hinweise zu möglichen Vorkommen geprüft. Zudem können die Ergebnisse der Erfassungen bezüglich der Artengruppen Vögel und Fledermäuse zu dem Bebauungsplanverfahren Xxxxxx-Xxxxx-Straße / Palmstraße ver- wendet werden (GÖG 2018). Diese decken einen Großteil des zu betrachteten Bebau- ungsplangebietes ab. Die Daten aus dem ausgewerteten Gutachten werden in Kapitel
Vorgehensweise. 13 5.1 Gedeckte Ereignisse 13 5.2 Nicht gedeckte Ereignisse (ergänzend zu Art. 1.6: Allgemeine Leistungsausschlüsse) 14 5.3 Leistungen 14 5.4 Nicht übernommene Leistungen 14 5.5 Vorgehensweise 14 6.1 ETI Einsatzzentrale 15 6.2 Medi-Service 15 6.3 Hilfeleistung bei Kartensperrung 15 6.4 Home Assistance 15 Xxxx geehrtes Mitglied Die folgenden Kundeninformationen geben Ihnen Auskunft über die Identität der Leistungserbringer und den wesentlichen Inhalt des TCS ETI Schutzbriefes. Ein Glossar am Ende des ETI Schutzbriefes definiert die wichtigsten Fachbegriffe, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet werden. Massgebend für die Beurteilung eines Leistungsanspruchs sind ausschliesslich die AGB. Nur die Mitglieder des TCS können den ETI Schutzbrief erwerben und dies nur in der gewählten Mitgliedschaftskategorie (motorisiert oder nicht motorisiert). ∞ Reiseannullierung vor der Abreise ∞ Personen-Assistance nach der Abreise ∞ Fahrzeug-Assistance im europäischen Ausland ∞Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Reise ins Ausland Am Ende dieses „Überblicks“ finden Sie eine Tabelle, welche Ihnen die Leistungen des ETI Schutzbriefes zusammenfassend darstellt. Die von Ihnen gewählte Deckung (Europa-Welt, motorisiert-nicht motorisiert, Einzelperson- Familie) ist auf dem Deckungsnachweis, den Sie bei Vertragsabschluss oder bei Vertragserneuerung des ETI Schutzbriefes erhalten, vermerkt.
Vorgehensweise. 21.9.1 Nach Prüfung der Unterlagen teilen wir mit, ob und für wel- chen Zeitraum wir die Gewährung der Leistung zusagen. 21.9.2 Wir haben das Recht, eine zeitliche Begrenzung für die Leis- tungspflicht anzugeben, falls sich die Umstände für die Beurteilung der Frage, ob eine Berufsunfähigkeit von 50 % vorliegt, innerhalb von 3 Jahren, ausgehend vom Eingangsdatum des Antrages, ändern könnten. 21.9.3 Nach Anerkennung der Leistungspflicht haben wir jederzeit das Recht, das kontinuierliche Bestehen der Berufsunfähigkeit von 50 % und das Weiterleben der relevanten versicherten Person(en) zu überprüfen. 21.9.4 Wir können jederzeit zur Nachprüfung auf eigene Kosten sach- dienliche Auskünfte und einmal jährlich eine umfassende Untersu- chung der relevanten versicherten Person durch von uns zu beauftra- gende Ärzte verlangen. Es gelten die Bedingungen gemäß Abschnitt 21.8.2. 21.9.5 Liegt eine Berufsunfähigkeit von 50 % nicht mehr vor, stel- len wir die Leistungen ein. Eine derartige Entscheidung wird Ihnen durch uns mitgeteilt. Die Zahlungseinstellung wird wirksam am Ende des Monats, der der Einstellungsmitteilung an Sie folgt, frühestens jedoch zu Beginn der darauf folgenden Prämienzahlungsfrist. Zu die- sem Zeitpunkt muss auch die Prämienzahlung wieder aufgenommen werden.