Common use of GRUNDLEGENDE ANGABEN Clause in Contracts

GRUNDLEGENDE ANGABEN. Diese Endgültigen Bedingungen (die "Endgültigen Bedingungen") wurden für die Zwecke der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/ EG („Prospektverordnung“) ausgearbeitet und sind zusammen mit dem Registrierungsformular vom 13.04.2021 und der Wertpapierbeschreibung vom 13.04.2021 (der "Basisprospekt") und ggf. den jeweiligen Nachträgen dazu zu lesen, um alle relevanten Informationen zu erhalten. Das Registrierungsformular, die Wertpapierbeschreibung, die Endgültigen Bedingungen und die Nachträge werden gemäss Artikel 21 Prospektverordnung in elektronischer Form auf der Internetseite xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx oder auf einer diese ersetzende Seite veröffentlicht. Den Endgültigen Bedingungen ist eine Zusammenfassung für die einzelne Emission angefügt. Der Gegenstand der Endgültigen Bedingungen bestimmt sich nach Artikel 26 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung, die „Delegierte Verordnung“). Die Emittentin emittiert die Wertpapiere zur Verfolgung ihres Geschäftsbetriebs. Es sind keine Dritten an der Emission beteiligt. Im Zusammenhang mit der Ausübung von Rechten und/oder Pflichten der Emittentin nach Massgabe der Bedingungen der Tokenized Stocks (z.B. im Zusammenhang mit der Feststellung oder Anpassung von Referenzpreisen), die sich auf die Leistungen unter den Tokenized Stocks auswirken, können Interessenkonflikte auftreten. Es wird verwiesen und Bezug genommen auf die Risikohinweise im Registrierungsformular vom 12.03.2021 der Emittentin. Die Erträge aus der Emission werden von der Emittentin plangemäss dazu verwendet, entsprechende Absicherungsgeschäfte vorzunehmen. Die Emittentin wird im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit zum Zwecke der Absicherung Handel in den Basiswerten, beziehungsweise – im Fall eines Index als Basiswert – in den diesem zugrundeliegenden Einzelwerten, beziehungsweise in darauf bezogenen Options- oder Terminkontrakten betreiben oder sich durch sogenannte Hedge-Geschäfte (Deckungsgeschäfte, Absicherungsgeschäfte) in den entsprechenden Aktien oder anderen Basiswerten bzw. in darauf bezogenen Options- oder Terminkontrakten absichern.

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Samples: Nachtrag, asfromania.ro

GRUNDLEGENDE ANGABEN. Diese Endgültigen Bedingungen (die "Endgültigen Bedingungen") wurden für die Zwecke der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/ EG („Prospektverordnung“) ausgearbeitet und sind zusammen mit dem Registrierungsformular der Emittentin vom 13.04.2021 und 07.05.2021 sowie der Wertpapierbeschreibung der Emittentin vom 13.04.2021 07.05.2021 (der "Basisprospekt") und ggf. den jeweiligen Nachträgen dazu zu lesen, um alle relevanten Informationen zu erhalten. Das Registrierungsformular, die Wertpapierbeschreibung, die Endgültigen Bedingungen und die Nachträge werden gemäss Artikel 21 Prospektverordnung in elektronischer Form auf der Internetseite xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx oder auf einer diese ersetzende Seite veröffentlicht. Den Endgültigen Bedingungen ist eine Zusammenfassung für die einzelne Emission angefügt. Der Gegenstand der Endgültigen Bedingungen bestimmt sich nach Artikel 26 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung, die „Delegierte Verordnung“). Die Emittentin emittiert die Wertpapiere zur Verfolgung ihres Geschäftsbetriebs. Es sind keine Dritten an der Emission beteiligt. Im Zusammenhang mit der Ausübung von Rechten und/oder Pflichten der Emittentin nach Massgabe der Bedingungen der Tokenized Stocks (z.B. im Zusammenhang mit der Feststellung oder Anpassung von Referenzpreisen), die sich auf die Leistungen unter den Tokenized Stocks auswirken, können Interessenkonflikte auftreten. Es wird verwiesen und Bezug genommen auf die Risikohinweise im Registrierungsformular vom 12.03.2021 07.05.2021 der Emittentin. Die Erträge aus der Emission werden von der Emittentin plangemäss dazu verwendet, entsprechende Absicherungsgeschäfte vorzunehmen. Die Emittentin wird im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit zum Zwecke der Absicherung Handel in den Basiswerten, beziehungsweise – im Fall eines Index als Basiswert – in den diesem zugrundeliegenden Einzelwerten, beziehungsweise in darauf bezogenen Options- oder Terminkontrakten betreiben oder sich durch sogenannte Hedge-Geschäfte (Deckungsgeschäfte, Absicherungsgeschäfte) in den entsprechenden Aktien oder anderen Basiswerten bzw. in darauf bezogenen Options- oder Terminkontrakten absichern.

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Samples: www.mfsa.mt

GRUNDLEGENDE ANGABEN. Diese Endgültigen Bedingungen (die "Endgültigen Bedingungen") wurden für die Zwecke der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Dieser Prospekt betrifft das öffentliche Angebot von Wertpapieren oder bei Nichtdividendenwerten und deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt in Österreich und / oder Deutschland. Die Bezeichnung der einzelnen unter dem Angebotsprogramm begebenen Emissionen wird im jeweiligen Konditionenblatt angegeben. Die Bezeichnung enthält eine Produktbezeichnung oder einen von der Emittentin vergebenen Eigennamen, das Emissionsjahr und das Tilgungsjahr. Da die Emittentin aufgrund entsprechender gesetzlicher Ausnahmebestimmungen (insb. § 3 KMG) bestimmte als Daueremissionen begebene Nichtdividendenwerte ohne Prospekt öffentlich anbieten kann bzw. für diese Nichtdividendenwerte die Zulassung zum geregelten Markt an der Wiener Börse ohne Prospekt beantragen kann, behält sich die Emittentin vor, bestimmte Nichtdividendenwerte nicht unter diesem Angebotsprogramm zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung begeben. Die unter gegenständlichem Angebotsprogramm begebenen Emissionen erfolgen primär im Interesse der Richtlinie 2003/71/ EG („Prospektverordnung“) ausgearbeitet und sind zusammen mit dem Registrierungsformular vom 13.04.2021 und der Wertpapierbeschreibung vom 13.04.2021 (der "Basisprospekt") und ggfEmittentin. den jeweiligen Nachträgen dazu zu lesen, um alle relevanten Informationen zu erhalten. Das Registrierungsformular, Im Falle einer Übernahme von Nichtdividendenwerten durch eine oder mehrere Banken erhalten die Wertpapierbeschreibung, übernehmenden Banken für die Endgültigen Bedingungen Übernahme und die Nachträge werden gemäss Artikel 21 Prospektverordnung in elektronischer Form auf Platzierung der Internetseite xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx oder auf einer diese ersetzende Seite veröffentlicht. Den Endgültigen Bedingungen ist Nichtdividendenwerte gegebenenfalls eine Zusammenfassung für die einzelne Emission angefügt. Der Gegenstand der Endgültigen Bedingungen bestimmt sich nach Artikel 26 der Delegierten Verordnung Provision (EU) 2019/980 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung, die „Delegierte Verordnung“siehe Punkt 4.5.4.3). Die Etwaige weitere Interessen der Emittentin emittiert die Wertpapiere zur Verfolgung ihres Geschäftsbetriebs. Es sind keine Dritten oder anderer - einschließlich Interessenskonflikte - an der Emission beteiligt. Im Zusammenhang mit der Ausübung von Rechten und/oder Pflichten der Emittentin nach Massgabe der Bedingungen der Tokenized Stocks (z.B. beteiligter Personen werden gegebenenfalls im Zusammenhang mit Konditionenblatt dargestellt. Die Erlöse der Feststellung oder Anpassung von Referenzpreisen), die sich auf die Leistungen unter den Tokenized Stocks auswirken, können Interessenkonflikte auftreten. Es wird verwiesen und Bezug genommen auf die Risikohinweise im Registrierungsformular vom 12.03.2021 Emissionen der nachrangigen Nichtdividendenwerte dienen zur Stärkung der Eigenmittelausstattung der Emittentin. Die Erträge aus Bei Emissionen aller sonstigen Arten von Nichtdividendenwerten dienen die Erlöse zur Stärkung des Liquiditätsbedarfs der Emission werden Emittentin. Gegenstand des vorliegenden Prospektes sind gemäß § 1 Abs 1 Z 10 und 11 KMG Emissionen von dauernd oder wiederholt begebenen Nichtdividendenwerten der Emittentin plangemäss dazu verwendet, entsprechende Absicherungsgeschäfte vorzunehmenEmittentin. Die Emittentin wird im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit zum Zwecke der Absicherung Handel in den Basiswerten, beziehungsweise – im Fall eines Index als Basiswert – in den diesem zugrundeliegenden Einzelwerten, beziehungsweise in darauf bezogenen Options- oder Terminkontrakten betreiben oder sich durch sogenannte Hedge-Geschäfte (Deckungsgeschäfte, Absicherungsgeschäfte) in den entsprechenden Aktien oder anderen Basiswerten bzw. in darauf bezogenen Options- oder Terminkontrakten absichern.Dazu zählen:

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Samples: btv.at