FORMULAR FÜR DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN Musterklauseln

FORMULAR FÜR DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN. Endgültige Bedingungen Nr. XXX [Basiswert]
FORMULAR FÜR DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN. MiFID II PRODUKTÜBERWACHUNGSBESTIMMUNGEN / [ZIELMARKT PROFESSIONELLE INVESTOREN UND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN] [UND] [ZIELMARKT KLEINANLEGER] – Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Instrumente hat – ausschließlich für den Zweck des Produktgenehmigungsverfahrens [des/jedes] Konzepteurs – zu dem Ergebnis geführt, dass (i) der Zielmarkt für die Instrumente [nur/] geeignete Gegenparteien[,] [und] professionelle Kunden [und Kleinanleger], jeweils im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, "MiFID II"), umfasst; [und] (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Instrumente angemessen sind [einschließlich Anlageberatung, Portfolio-Management, Verkäufe ohne Beratung und reine Ausführungsdienstleistungen] ODER [und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Teilschuldverschreibungen an professionelle Investoren und geeignete Gegenparteien angemessen sind und die folgenden Kanäle für den Vertrieb der Teilschuldverschreibungen an Kleinanleger angemessen sind – Anlageberatung[,/ und] Portfolio-Management[,/ und] [Verkäufe ohne Beratung][und reine Ausführungsdienstleistungen][, nach Maßgabe der Pflichten des Vertriebsunternehmens unter XxXXX XX im Hinblick auf Geeignetheit bzw. Angemessenheit]. [Negativen Zielmarkt berücksichtigen] Jede Person, die in der Folge die Instrumente anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll die Beurteilung des Zielmarkts [des/der] Konzepteur[s/e] berücksichtigen; ein Vertriebsunternehmen, welches MiFID II unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Instrumente durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung [des/der] Konzepteur[s/e]) und angemessene Vertriebskanäle[ nach Maßgabe der Pflichten des Vertriebsunternehmens unter MiFID II im Hinblick Geeignetheit bzw. Angemessenheit], zu bestimmen.][Weitere Details bezüglich Zielmarkt, Kundenkategorie etc. einfügen]
FORMULAR FÜR DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN. Endgültige Bedingungen EUR 15.000.000 Programms zur Begebung fixverzinslicher Teilschuldverschreibungen
FORMULAR FÜR DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN. Final Terms No. XXX [Underlying]
FORMULAR FÜR DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN. EOF Master Fund SCS SICAV-RAIF in der Form einer "EOF Master Fund SCS SICAV-RAIF – Residential Portfolio" (die "Emittentin") Endgültige Bedingungen [Nr. [●]] vom [●] im Zusammenhang mit dem Basisprospekt vom 29. Oktober 2021

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.