Angebotskonditionen Musterklauseln

Angebotskonditionen. Die Emittentin bietet zum Erwerb bis zu EUR 25.000.000,- 8,25 % Inhaber- Teilschuldverschreibungen mit Fälligkeit am 01. Juni 2016 an (das "Angebot"). Das Angebot besteht aus: Das Angebot besteht aus • einem öffentlichen Angebot in der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich über die Zeichnungsfunktionalität der Hansea- tischen Wertpapierbörse Hamburg mit dem Handel im Segment HIGH RISK MARKET im XONRTO-Handelssystem für die Sammlung und Abwicklung von Zeichnungsauf- trägen (die „Zeichnungsfunktionalität“), welches ausschließlich durch die Emittentin durchgeführt wird (das „Öffentliche Angebot“); • mittels eines öffentlichen Abverkaufs, bei dem die Emittentin ab Einbeziehung der In- haber-Teilschuldverschreibungen in den Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapier- börse Hamburg mit dem Handel im Segment HIGH RISK MARKET Inhaber- Teilschuldverschreibungen nach freiem Ermessen über die Zahlstelle als Finanzkom- missionärin der Emittentin im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Ham- burg mit dem Handel im Segment HIGH RISK MARKET verkauft („öffentlicher Ab- verkauf“); sowie • einer „Privatplatzierung“ gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Luxemburgischem Gesetzes vom 10. Juli 2005 betreffend den Prospekt über Wertpapiere. Es gibt keine festgelegten Tranchen der Inhaber-Teilschuldverschreibungen für das Öffentliche Angebot und die Privatplatzierung. Es gibt keine Mindest- oder Höchstbeträge für Zeichnungs- angebote für Inhaber-Teilschuldverschreibungen. Anleger können Zeichnungsangebote jegli- cher Höhe ab dem Nennbetrag einer Inhaber-Teilschuldverschreibung abgeben. Anleger, die Zeichnungsangebote für Inhaber-Teilschuldverschreibungen stellen möchten, müssen diese über ihre jeweilige Depotbank während des Angebotszeitraums (wie nachste- hend definiert) stellen. Dies setzt voraus, dass die Depotbank (i) als Handelsteilnehmer an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg zugelassen ist oder über einen an der Hanseati- schen Wertpapierbörse Hamburg zugelassenen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hat, (ii) über einen XONTRO-Anschluss Zugang verfügt und (iii) zur Nutzung der XXONTRO- Funktionalität auf Grundlage der Nutzungsbedingungen der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg berechtigt und in der Lage ist (der „Handelsteilnehmer“). Der Handelsteilnehmer stellt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität (anonymisiert) ein. Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG in ihre...
Angebotskonditionen. Öffentliches Angebot gegen Barzahlung: In Deutschland und Luxemburg erfolgt ein öffentliches Angebot durch die Emittentin. Der Angebotszeitraum, innerhalb dessen Kaufangebo- te abgegeben werden können, beginnt am 9. April 2018 und endet am 25. Xxxx 2019. Für den Fall, dass bis zur Aufnahme der Notierung im Freiverkehr an der Börse München der Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibun- gen nicht im Rahmen des öffentlichen Angebots platziert wurde, be- hält sich die Emittentin vor, die verbleibenden Schuldverschreibungen während der Gültigkeitsdauer dieses Prospekts wie folgt öffentlich abzuverkaufen: Die Emittentin wird ab Einbeziehung der Schuldver- schreibungen in den Handel im Freiverkehr an der Börse München Schuldverschreibungen nach freiem Ermessen über die Zahlstelle als Finanzkommissionärin im Freiverkehr verkaufen. Dies erfolgt durch Annahme von Erwerbsangeboten von Anlegern auf Erwerb von Schuldverschreibungen, die im Freiverkehr eingestellt werden, durch die Emittentin über die Zahlstelle als Finanzkommissionärin. Weder die Emittentin noch die Zahlstelle sind verpflichtet, entsprechende Erwerbsangebote anzunehmen. Dieses öffentliche Angebot erfolgt in Deutschland und Luxemburg. Angebotspreis bei Bar- zahlung: 100 % des Nominalbetrages je Schuldverschreibung (EUR 10,00) zzgl. Stückzinsen bezogen auf die feste Verzinsung in Höhe von 3 % für den Zeitraum vom Laufzeitbeginn (einschließlich) bis zu dem Ka- lendertag (einschließlich), der dem zweiten Bankarbeitstag, an dem der Anleger sein kontoführendes Kreditinstitut anweist, den Nennbe- trag zzgl. etwaiger Stückzinsen auf das Konto der Emittentin zu über- weisen, vorangeht. „Bankarbeitstag“ bezeichnet dabei jeden Tag, an denen die Kreditinstitute in Deutschland (Referenzort ist Frankfurt am Main) für den Publikumsverkehr geöffnet sind und der auch ein TARGET2-Tag ist. Samstage und Sonntage sind keine Bankarbeits- tage. TARGET2-Tag ist ein Tag, an dem Zahlungen in Euro über TARGET2 (Abkürzung für Transeuropean Automated Realtime Gross Settlement Express Transfers System) abgewickelt werden. Beim öffentlichen Abverkauf kann es auch ein höherer aktueller Börsenkurs sein. Umtauschangebot: Inhabern von Zertifikaten des von ETI Securities plc, Malta begebenen Partizipations-Zertifikats (WKN: A13 FRL, ISIN: AT0000A193K4) bie- tet die Emittentin während der Angebotsfrist an, die Zertifikate in die Schuldverschreibungen zu tauschen. Der Angebotszeitraum, inner- halb dessen Tauschangebote abgegeben werden könne...
Angebotskonditionen. 10.1.1 Zeichnungsanträge im Rahmen des Öffentlichen Umtauschangebots
Angebotskonditionen. Bedingung des Angebots
Angebotskonditionen. Bedingungen der Tokenized Stocks auf Aktien, Indizes und Rohstoffe
Angebotskonditionen. Das Angebot der Wertpapiere unter diesem Programm unterliegt keinen Bedingungen. Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen sind zusammen mit diesem Prospekt zu lesen und enthalten, gemeinsam mit diesem Prospekt, vollständige und umfassende Angaben über das Programm und die einzelnen Emissionen von Wertpapieren.
Angebotskonditionen. Gegenstand dieses Wertpapierprospekts ist das öffentliche Angebot von bis zu 50.000 nach- rangigen und nicht besicherten auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen im Nenn- betrag von jeweils EUR 1.000,00 der ABO Wind AG. Das Gesamtvolumen der öffentlich an- gebotenen Schuldverschreibungen gemäß diesem Prospekt beträgt daher bis zu EUR 50.000.000,00. Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich am 8. Mai 2024 (der „Ausgabetag“) be- geben. Die Schuldverschreibungen gewähren den Inhabern einen Anspruch auf Zinsen und Rückzahlung des Kapitals nach den jeweiligen Anleihebedingungen. Die Schuldverschreibun- gen werden ausschließlich in Euro ausgegeben. Die Schuldverschreibungen werden am 8. Mai 2029 zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen (ausschließlich) zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt worden sind. Die Schuldverschreibungen werden ab dem 8. Mai 2024 (einschließlich) bis zum 8. Mai 2029 (aus- schließlich) mit 7 % - 8 % pro Jahr auf ihren Nennbetrag verzinst. Diese Zinsen sind jeweils halbjährlich als nachträgliche Zinszahlung am 8. Mai und 8. November eines jeden Jahres zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 8. November 2024 und die letzte Zinszahlung am 8. Mai 2029 fällig. Die Zinsen werden nach der Zinsberechnungsmethode ACT/ACT (ISDA) berechnet (unberei- nigt). Die Zinsansprüche und Ansprüche auf Rückzahlung des Nominalbetrages verjähren innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende der Vorlegungsfrist. Jeder Anleger hat im öffentlichen Angebot mindestens eine Schuldverschreibung im Nennbe- trag von EUR 1.000,00 zu zeichnen. Es können nur ganze Schuldverschreibungen gezeichnet werden. Es besteht kein Höchstbetrag der Zeichnungen. Die Schuldverschreibungen werden nach den Vorschriften des BGB, konkret nach den §§ 793 ff. BGB, geschaffen auf Grundlage einer Beschlussfassung des Vorstands der ABO Wind AG vom 11. April 2024. Die Emittentin hat keine Tranchen oder bestimmte Kategorien von Investoren festgelegt. Sollte sich nach oder während der Durchführung des Angebots herausstellen, dass das Inte- resse an der Anleihe der ABO Wind AG das Gesamtvolumen der öffentlich angebotenen Schuldverschreibungen gemäß diesem Prospekt von bis zu EUR 50.000.000,00 übersteigt, behält sich die Gesellschaft vor, die Anleihe entsprechend aufzustocken. Der Gesamtnennbe- trag der im Rahmen des Angebots, bestehend aus der Privatplatzierung zusammen mit dem Öffentlichen Angebot, zu begebenden Schuldverschreibungen und die Anzahl der im Rahmen des Angebots...
Angebotskonditionen. [Die Wertpapiere werden von BNP Paribas Arbitrage S.N.C., Paris, Frankreich ab dem [●] [[●] Uhr [(Ortszeit Frankfurt am Main)]] interessierten Anlegern angeboten. Das öffentliche Angebot endet [voraussichtlich] [mit Ablauf der Gültigkeit des Prospekts] [bzw. des jeweils aktuellen Basisprospekts der BNP Paribas Issuance B.V., Amsterdam, Niederlande, für besicherte Exchange Traded Commodities/Exchange Traded Notes, besicherte Open End Exchange Traded Commodities/Exchange Traded Notes, besicherte Exchange Traded Commodities/Exchange Traded Notes(FX Hedge), besicherte Open End Exchange Traded Commodities/Exchange Traded Notes(FX Hedge), besicherte Exchange Traded Commodities/Exchange Traded Notes(Plus), besicherte Exchange Traded Commodities/Exchange Traded Notes(Rolling Future), besicherte Open End Exchange Traded Commodities/Exchange Traded Notes(Rolling Future), besicherte Exchange Traded Commodities/ Exchange Traded Notes(Rolling Future / FX Hedge) und besicherte Open End Exchange Traded Commodities/Exchange Traded Notes(Rolling Future / FX Hedge) bezogen auf Indizes, Aktien, Metalle, Terminkontrakte, Rohstoffe, börsennotierte Fondsanteile, nicht börsennotierte Fondsanteile, Währungswechselkurse, Referenzsätze, American Depositary Receipts und/oder Global Depositary Receipts bzw. einen Korb aus diesen Werten] [bzw.] [am Tag, an dem die Emittentin das öffentliche Angebot der Wertpapiere nicht mehr fortsetzt] [●].] [Für den Fall von Wertpapieren, deren auf Grundlage des Basisprospekts vom 21. Juni 2019 begonnenes Angebot über die Gültigkeit des Basisprospekts hinaus weitergeführt werden soll, anwendbar:

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.