ANGABEN DER DOKUMENTE DIE MITTELS VERWEIS IN DEN PROSPEKT INTEGRIERT WURDEN Musterklauseln

ANGABEN DER DOKUMENTE DIE MITTELS VERWEIS IN DEN PROSPEKT INTEGRIERT WURDEN. Die im Folgenden angeführten Dokumente werden durch Verweis als Bestandteil dieses Basisprospekts aufgenommen (Verweisdokumente): ▪ Jahresabschluss 2016 der Bankhaus Xxxx Xxxxxxxx & Co. Aktiengesellschaft samt uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 20.04.2017 ▪ Jahresabschluss 2017 der Bankhaus Xxxx Xxxxxxxx & Co. Aktiengesellschaft samt uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 25.04.2018 ▪ Basisprospekt vom 16.08.2017 über das bis zu EUR 250.000.000,-- Angebotsprogramm 2017/2018: Zusammenfassung (Punkt C. Wertpapiere) (Seiten 21 – 36), Musteremissionsbedingungen (Seiten 134 – 155) und Muster der Endgültigen Bedingungen (Seiten 156 – 174) Die Zusammenfassung (Punkt C. Wertpapiere) (Seiten 21 – 36), die Musteremissionsbedingungen (Seiten 134 – 155) und das Muster der Endgültigen Bedingungen (Seiten 156 – 174) des Basisprospekts vom 16.08.2017 sind ebenfalls auf der Homepage der Emittentin („www. xxxxxxxxx.xx“ unter der Rubrik " Service, Downloads, Wichtige Informationen zum Wertpapiergeschäft, Basisprospekt") abrufbar. Direktlink: xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxxxx-0000-00.xxx ▪ Basisprospekt vom 19.08.2016 über das bis zu EUR 250.000.000,-- Angebotsprogramm 2016/2017: Zusammenfassung (Punkt C. Wertpapiere) (Seiten 18 – 26), Musteremissionsbedingungen (Seiten 110 – 127) und Muster der Endgültigen Bedingungen (Seiten 128 – 143) Die Zusammenfassung (Punkt C. Wertpapiere) (Seiten 18 – 26), die Musteremissionsbedingungen (Seiten 110 – 127) und das Muster der Endgültigen Bedingungen (Seiten 128 – 143) des Basisprospekts vom 19.08.2016 sind ebenfalls auf der Homepage der Emittentin („www. xxxxxxxxx.xx“ unter der Rubrik " Service, Downloads, Wichtige Informationen zum Wertpapiergeschäft, Basisprospekt") abrufbar. Direktlink: xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxxxx-Xxxxx.xxx ▪ Basisprospekt vom 21.08.2015 über das bis zu EUR 250.000.000,-- Angebotsprogramm 2015/2016: Zusammenfassung (Punkt C. Wertpapiere) (Seiten 18 – 27), Musteremissionsbedingungen (Seiten 107 – 123) und Muster der Endgültigen Bedingungen (Seiten 124 – 137) Die Zusammenfassung (Punkt C. Wertpapiere) (Seiten 18 – 27), die Musteremissionsbedingungen (Seiten 107 – 123) und das Muster der Endgültigen Bedingungen (Seiten 124 – 137) des Basisprospekts vom 21.08.2015 sind ebenfalls auf der Homepage der Emittentin („www. xxxxxxxxx.xx“ unter der Rubrik " Service, Downloads, Wichtige Informationen zum Wertpapi...

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  • Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen ver- stoßen würde.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses 30 Befristete Arbeitsverträge § 31 Führung auf Probe § 32 Führung auf Zeit § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 35 Zeugnis