Grundsätze der Überschussermittlung und Überschussbeteiligung. 1.1 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null betragen. Die Überschüsse wer- den nach den jeweils gesetzlich gültigen Bestimmungen, derzeit nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsver- tragsgesetzes (VVG), ermittelt und im Rahmen unseres Jahresabschlus- ses festgestellt. 1.2 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer als Kollektiv an den Über- schüssen. Dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitrags- rückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverord- nung) in der jeweils geltenden Fassung.
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Grundsätze der Überschussermittlung und Überschussbeteiligung. 1.1 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null betragenÜberschüs- sen. Die Überschüsse wer- den werden nach den jeweils gesetzlich gültigen Bestimmungen, derzeit nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsver- tragsgesetzes Versicherungsvertrags- gesetzes (VVG), ermittelt und im Rahmen unseres Jahresabschlus- ses Jahresab- schlusses festgestellt.
1.2 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer als Kollektiv an den Über- schüssenÜberschüssen. Dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitrags- rückerstattung Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverord- nungMin- destzuführungsverordnung) in der jeweils geltenden Fassung. Überschüsse können aus den Kapitalerträgen, dem Risikoer- gebnis und dem übrigen Ergebnis entstehen.
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Grundsätze der Überschussermittlung und Überschussbeteiligung. 1.1 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung)Überschüs- sen. Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null betragen. Die Überschüsse wer- den werden nach den jeweils gesetzlich ge- setzlich gültigen Bestimmungen, derzeit nach den Vorschriften Vorschrif- ten des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsver- tragsgesetzes Versicherungs- vertragsgesetzes (VVG), ermittelt und im Rahmen unseres Jahresabschlus- ses Jahresabschlusses festgestellt.
1.2 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer als Kollektiv an den Über- schüssenÜberschüssen. Dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitrags- rückerstattung Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverord- nungMindestzuführungsverordnung) in der jeweils geltenden FassungFas- sung. Überschüsse können aus dem Kapitalanlageergebnis, dem Risikoergebnis und dem übrigen Ergebnis entstehen.
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Grundsätze der Überschussermittlung und Überschussbeteiligung. 1.1 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null betragenÜberschüs- sen. Die Überschüsse wer- den werden nach den jeweils gesetzlich gültigen Bestimmungen, derzeit nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsver- tragsgesetzes Versicherungsvertrags- gesetzes (VVG), ermittelt und im Rahmen unseres Jahresabschlus- ses Jahresab- schlusses festgestellt.
1.2 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer als Kollektiv an den Über- schüssenÜberschüssen. Dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitrags- rückerstattung Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverord- nungMindestzuführungsverordnung) in der jeweils geltenden FassungFas- sung. Überschüsse können aus den Kapitalerträgen, dem Risikoer- gebnis und dem übrigen Ergebnis entstehen.
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Grundsätze der Überschussermittlung und Überschussbeteiligung. 1.1 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null betragenÜberschüs- sen. Die Überschüsse wer- den werden nach den jeweils gesetzlich gültigen Bestimmungen, derzeit nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsver- tragsgesetzes Versicherungsvertrags- gesetzes (VVG), ermittelt und im Rahmen unseres Jahresabschlus- ses Jahresab- schlusses festgestellt.
1.2 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer als Kollektiv an den Über- schüssenÜberschüssen. Dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitrags- rückerstattung Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverord- nungMin- destzuführungsverordnung) in der jeweils geltenden Fassung. Überschüsse können aus dem Kapitalanlageergebnis, dem Risikoergebnis und dem übrigen Ergebnis entstehen.
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