Grundsätze der Überschussermittlung und Überschussbeteiligung. 1.1 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null betragen. Die Überschüsse wer- den nach den jeweils gesetzlich gültigen Bestimmungen, derzeit nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsver- tragsgesetzes (VVG), ermittelt und im Rahmen unseres Jahresabschlus- ses festgestellt.
Appears in 3 contracts
Samples: www.continentale.info, www.continentale.de, makler.continentale.de
Grundsätze der Überschussermittlung und Überschussbeteiligung. 1.1 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung)Überschüs- sen. Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null betragen. Die Überschüsse wer- den werden nach den jeweils gesetzlich ge- setzlich gültigen Bestimmungen, derzeit nach den Vorschriften Vorschrif- ten des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsver- tragsgesetzes Versicherungs- vertragsgesetzes (VVG), ermittelt und im Rahmen unseres Jahresabschlus- ses Jahresabschlusses festgestellt.
Appears in 2 contracts
Samples: content.morgenundmorgen.com, durchblicker.at