Common use of Grundsätze der Überschussermittlung und Überschussbeteiligung Clause in Contracts

Grundsätze der Überschussermittlung und Überschussbeteiligung. 1.1 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null betragen. Die Überschüsse wer- den nach den jeweils gesetzlich gültigen Bestimmungen, derzeit nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsver- tragsgesetzes (VVG), ermittelt und im Rahmen unseres Jahresabschlus- ses festgestellt.

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Grundsätze der Überschussermittlung und Überschussbeteiligung. 1.1 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung)Überschüs- sen. Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null betragen. Die Überschüsse wer- den werden nach den jeweils gesetzlich ge- setzlich gültigen Bestimmungen, derzeit nach den Vorschriften Vorschrif- ten des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsver- tragsgesetzes Versicherungs- vertragsgesetzes (VVG), ermittelt und im Rahmen unseres Jahresabschlus- ses Jahresabschlusses festgestellt.

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