Grundsätze der Überschussermittlung und Überschussbeteiligung. 1.1 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den Überschüs- sen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Überschüsse werden nach den jeweils gesetzlich gülti- gen Bestimmungen, derzeit nach den Vorschriften des Han- delsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsvertragsge- setzes (VVG), ermittelt und im Rahmen unseres Jahresab- schlusses festgestellt. 1.2 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer als Kollektiv an den Überschüssen. Dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Min- destzuführungsverordnung) in der jeweils geltenden Fassung. Überschüsse können aus dem Kapitalanlageergebnis, dem Risikoergebnis und dem übrigen Ergebnis entstehen.
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Samples: Berufsunfähigkeits Versicherung, Berufsunfähigkeits Versicherung
Grundsätze der Überschussermittlung und Überschussbeteiligung. 1.1 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den Überschüs- sen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Überschüsse werden nach den jeweils gesetzlich gülti- gen Bestimmungen, derzeit nach den Vorschriften des Han- delsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsvertragsge- setzes (VVG), ermittelt und im Rahmen unseres Jahresab- schlusses festgestellt.
1.2 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer als Kollektiv an den Überschüssen. Dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Min- destzuführungsverordnung) in der jeweils geltenden Fassung. Überschüsse können aus dem Kapitalanlageergebnisden Kapitalerträgen, dem Risikoergebnis Risikoer- gebnis und dem übrigen Ergebnis entstehen.
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Samples: Tarif BRC
Grundsätze der Überschussermittlung und Überschussbeteiligung. 1.1 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer an den Überschüs- sen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Überschüsse werden nach den jeweils gesetzlich gülti- gen Bestimmungen, derzeit nach den Vorschriften des Han- delsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsvertragsge- setzes (VVG), ermittelt und im Rahmen unseres Jahresab- schlusses festgestellt.
1.2 Wir beteiligen die Versicherungsnehmer als Kollektiv an den Überschüssen. Dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Min- destzuführungsverordnungMindestzuführungsverordnung) in der jeweils geltenden FassungFas- sung. Überschüsse können aus dem Kapitalanlageergebnis, dem Risikoergebnis und dem übrigen Ergebnis entstehen.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen