Gründungsaufwand Musterklauseln

Gründungsaufwand. Der Gründungsaufwand für die Umwandlung der SGL CARBON Aktiengesellschaft in die SGL CARBON SE in Höhe von bis zu Euro 1.000.000 wird von der Gesellschaft getragen.
Gründungsaufwand. Die Gesellschaft trägt den ihr entste- henden Gründungsaufwand (Rechtsanwalts-, Notar- und Ge- richtskosten und Bankgebühren) bis zu insgesamt EUR 1.500,00.
Gründungsaufwand. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem geschätzten Betrag von € 3.000,00. Darüber hinausgehende Gründungskosten tragen die Gesellschafter.
Gründungsaufwand. Die Kosten der Beurkundung dieses Gesellschaftsvertrags, der Bekanntmachung, der Anmeldung der GmbH und ihrer Eintragung im Handelsregister sowie die Kosten der Gründungsberatung trägt die GmbH bis zu einem Betrag von € 1.500,00.
Gründungsaufwand. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten der Eintragung und Bekanntmachung (Gründungsaufwand) bis zu einem Beitrag von insgesamt EUR 2.000.
Gründungsaufwand. Die Gesellschaft trägt die im Zusammenhang mit ihrer Gründung anfallenden Bera- tungs-, Notar- und Gerichtskosten sowie die Kosten der Veröffentlichung bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 €.
Gründungsaufwand. Der Aufwand für die Gründung einschließlich der Eintragungen und Bekanntma- chungen werden von der Gesellschaft getragen.
Gründungsaufwand. Den mit der Umgestaltung der Gesellschaft verbundenen Aufwand (insbesondere Notar-, Gerichts-, Veröffentlichungs-, Prüfungs- und Beratungskosten) tragen die Ge- sellschafter.
Gründungsaufwand. Die Gesellschaft trägt den gesamten Gründungsaufwand.
Gründungsaufwand. Die Gesellschaft trägt die Kosten der formwechselnden Umwandlung in eine Aktiengesellschaft als Gründungsaufwand bis zum Betrag von EUR 200.000,00.