Gründungsaufwand Musterklauseln

Gründungsaufwand. Der Gründungsaufwand für die Umwandlung der SGL CARBON Aktiengesellschaft in die SGL CARBON SE in Höhe von bis zu Euro 1.000.000 wird von der Gesellschaft getragen.
Gründungsaufwand. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem geschätzten Betrag von € 3.000,00. Darüber hinausgehende Gründungskosten tragen die Gesellschafter.
Gründungsaufwand. Die Kosten der Beurkundung dieses Gesellschaftsvertrags, der Bekanntmachung, der Anmeldung der GmbH und ihrer Eintragung im Handelsregister sowie die Kosten der Gründungsberatung trägt die GmbH bis zu einem Betrag von 2.500 €.
Gründungsaufwand. Die mit der Gründung der Gesellschaft und deren Eintragung in das Handelsregister verbun- denen Kosten und Gebühren, insbesondere Notar-, Gerichts- und Rechts- bzw. Steuerbera- tungskosten, trägt die Gesellschaft bis zu einer Höhe von Euro 500,00.
Gründungsaufwand. Gründungsaufwand
Gründungsaufwand. Den Gründungsaufwand bis zu einem Betrag in Höhe von 2.600,00 EURO (insbesonde- re Notarkosten, Kosten des Registergerichts, Bekanntmachungskosten, Steuern) trägt die Gesellschaft. Ist oder wird eine der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften nicht berührt. Die unwirksamen Be- standteile sind durch wirksame Bestandteile zu ersetzen. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger, soweit eine Ver- öffentlichung nach dem GmbH-Gesetz zwingend vorgeschrieben ist. Im Übrigen gelten die Bekanntmachungsvorschriften des Landes NW.
Gründungsaufwand. Der Aufwand für die Gründung einschließlich der Eintragungen und Bekanntma- chungen werden von der Gesellschaft getragen.
Gründungsaufwand. Die Gesellschaft trägt die im Zusammenhang mit ihrer Gründung anfallenden Beratungs-, Notar- und Gerichtskosten, Kosten der Veröffentlichung sowie die Grunderwerbsteuer bis zu einem Gesamtbetrag von 130.000,00 EURO (in Worten: Einhundertdreissigtausend EURO).
Gründungsaufwand. Die Kosten der Gründung der Gesellschaft bis höchstens 1.500,00 EUR gehen zu Lasten der Gesell- schaft.
Gründungsaufwand. (1) Die Gesellschaft trägt den ihr entste- henden Gründungsaufwand (Rechtsanwalts-, Notar- und Ge- richtskosten und Bankgebühren) bis zu insgesamt EUR 1.500,00.