Grünflächen Musterklauseln

Grünflächen. Die neben der festgesetzten Verkehrs-, Versorgungs- und Sondergebietsfläche verbleibende Fläche, wird als private Grünfläche ausgewiesen. Es handelt sich um private Grundstücksflä- chen im Eigentum der Stadt Angermünde, die allgemein nicht zur öffentlichen Nutzung zur Ver- fügung stehen. Auf der südlichen Grünfläche wachsen einige Bäume und Sträucher. Sie erfüllen teilweise einen Sichtschutz auf das geplante Vorhaben, der durch die textliche Festsetzung TF5.2 gesichert wird. Die Grünfläche nördlich des Böschungsfußes ist überlagert mit einer Festsetzung zu Anpflan- zung gebietsheimischer Gehölze. Beabsichtigt wird die Entwicklung eines Sichtschutzes zwi- schen Wohngebäude und der geplanten PV-Anlage. TF5) Flächen für den Erhalt und Anpflanzungen von Gehölzen TF5.1) Innerhalb der mit A1 festgesetzten Fläche sind gebietsheimische Gehölze anzupflanzen zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Es sind mindestens 6 gebietsheimische Laubbäume der Qualität: Hochstamm 3xv mD., StU 12-14 cm, und 60 gebietsheimische Sträucher der Qualität: Höhe 60-100 cm, mindestens 1xv. zu pflanzen. Bereits vorhandene gebietsheimische Gehölze sind zu erhalten. TF5.2) Die vorhandene Gehölze innerhalb der mit E1 bezeichneten Fläche sind dauerhaft zu erhalten.
Grünflächen. Alle im Bezirk als Grünflächen gewidmeten Flächen werden erhalten, gepflegt und entwickelt. Für die Gartendenkmale sind sukzessive Pflegepläne aufzustellen. Ziel muss es sein, dass eine Nachpflanzung für jeden abgängigen Straßenbaum erfolgt. Dabei sind neben privaten Spenden auch andere Finanzierungsquellen zu erschließen. Wir wollen in den kommenden Jahren den Schwerpunkt auf die Qualifizierung und den Ausbau der Spielplätze legen. Wir wollen möglichst alle Spielplätze erhalten. Dazu werden wir eine Spielplatzentwicklungsplanung auflegen, die auch Grundlage für die Verteilung der aus den Großwerbeanlagen zu erwartenden Mittel ist. Die im Einzelfall sinnvolle Aufgabe eines Spielplatzes ist zu kompensieren. Dabei werden wir Anwohner/-innen und Nutzer/-innen in Gestaltung und Unterhalt einbeziehen. Ehrenamtliche Teams sollen für die Pflege der Parks gewonnen und unterstützt werden. Die Bürger/-innen werden auch über umfangreiche Fällungen im Park frühzeitig informiert. Dem Teufelsberg als zentrales Naherholungsgebiet über die Bezirksgrenzen hinaus ist mehr Aufmerksamkeit und Pflege zu widmen. Dazu gehört auch eine Lösung für die unbefriedigende Situation der ehemaligen Abhörstation. Angesichts der verfügbaren Haushaltsmittel werden wir einen Schwerpunkt auf dem Erhalt der Naherholungsfunktion als Daseinsvorsorge legen. Wir wollen die Bürger/-innen in die Grüngestaltung einbeziehen, indem wir etwa Gemeinschaftsgärten ermöglichen. Die Kleingärten im Bezirk wollen wir erhalten, die bestehenden Kolonien langfristig planungsrechtlich sichern; das schließt Durlach, Wiesbaden, Stadtpark und Oeynhausen mit ein.
Grünflächen. Stadtteil Böhlen
Grünflächen. Durch die Darstellung im F-Plan werden vorhandene Grünflächen gesichert. Diese umfassen besondere Zweckbestimmungen wie Dauerkleingärten, Sport- und Spielplätze, Friedhöfe, Parks und Freibäder sowie naturnahe Flächen teils zur extensiven Pflege. Gleichzeitig dienen Grünflächen als Darstellungsgrundlage für die Anlage von Feldhecken und Einzelbäumen sowie für Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.
Grünflächen. 9 Abs. 1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB 409.00 409.00 M 1 : 2.500 Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet "Gärtnerei mit Ausstellungsfläche und Veranstaltungs- raum / Pferdehaltung mit Pferdepension" bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung mit Umweltbericht und grünordnerischem Fachbeitrag, hat gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB in der Zeit vom ..................... bis zum zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung ist am ortsüblich bekanntgemacht worden. 1973/4 1973/7 ö Die als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Pferdekoppel" ausgewiesene Fläche ist als unversiegelte Freifläche einschließlich des aufstehenden Gehölzbestandes dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Gemäß der Zweckbestimmung der Grünfläche ist eine Reitfläche für Pferde innerhalb der Grünfläche zulässig.
Grünflächen. 9 Abs. 1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB Grünfläche mit Zweckbestimmung
Grünflächen. Nördlich der Planstraße im Bereich des geplanten Anschlusses an die Panitzscher Straße ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt.
Grünflächen. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen stehen ortstypisch der privaten Gartennutzung zur Verfügung.
Grünflächen. Zur Eingrünung der Photovoltaikanlage ist entlang der östlichen und südlichen Geltungsbereichsgrenze eine private Grünfläche mit einer Breite von 3,0 m festgesetzt.
Grünflächen. Der überwiegend ca. 12,50 m breite Uferstreifen (Grünfläche mit der Zweckbe- stimmung ‚öffentliche Parkanlage‘) schafft wohnungsnahe Frei- und Erholungs- flächen und ermöglicht einen weiteren öffentlichen Zugang zum Spreeufer. Der Bedarf an siedlungsnahen Grünflächen kann durch den nahen Großen Tier- garten sowie den angrenzenden Grünzug an der Spree abgedeckt werden. Der Bedarf an wohnungsnahen Kinderspielplätzen kann auf den Grundstücks- freiflächen nachgewiesen werden.