Grünflächen. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen stehen ortstypisch der privaten Gartennutzung zur Verfügung.
Grünflächen. Alle im Bezirk als Grünflächen gewidmeten Flächen werden erhalten, gepflegt und entwickelt. Für die Gartendenkmale sind sukzessive Pflegepläne aufzustellen. Ziel muss es sein, dass eine Nachpflanzung für jeden abgängigen Straßenbaum erfolgt. Dabei sind neben privaten Spenden auch andere Finanzierungsquellen zu erschließen. Wir wollen in den kommenden Jahren den Schwerpunkt auf die Qualifizierung und den Ausbau der Spielplätze legen. Wir wollen möglichst alle Spielplätze erhalten. Dazu werden wir eine Spielplatzentwicklungsplanung auflegen, die auch Grundlage für die Verteilung der aus den Großwerbeanlagen zu erwartenden Mittel ist. Die im Einzelfall sinnvolle Aufgabe eines Spielplatzes ist zu kompensieren. Dabei werden wir Anwohner/-innen und Nutzer/-innen in Gestaltung und Unterhalt einbeziehen. Ehrenamtliche Teams sollen für die Pflege der Parks gewonnen und unterstützt werden. Die Bürger/-innen werden auch über umfangreiche Fällungen im Park frühzeitig informiert. Dem Teufelsberg als zentrales Naherholungsgebiet über die Bezirksgrenzen hinaus ist mehr Aufmerksamkeit und Pflege zu widmen. Dazu gehört auch eine Lösung für die unbefriedigende Situation der ehemaligen Abhörstation. Angesichts der verfügbaren Haushaltsmittel werden wir einen Schwerpunkt auf dem Erhalt der Naherholungsfunktion als Daseinsvorsorge legen. Wir wollen die Bürger/-innen in die Grüngestaltung einbeziehen, indem wir etwa Gemeinschaftsgärten ermöglichen. Die Kleingärten im Bezirk wollen wir erhalten, die bestehenden Kolonien langfristig planungsrechtlich sichern; das schließt Durlach, Wiesbaden, Stadtpark und Oeynhausen mit ein.
Grünflächen. Nördlich der Planstraße im Bereich des geplanten Anschlusses an die Panitzscher Straße ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt.
Grünflächen. Die neben der festgesetzten Verkehrs-, Versorgungs- und Sondergebietsfläche verbleibende Fläche, wird als private Grünfläche ausgewiesen. Es handelt sich um private Grundstücksflä- chen im Eigentum der Stadt Angermünde, die allgemein nicht zur öffentlichen Nutzung zur Ver- fügung stehen. Auf der südlichen Grünfläche wachsen einige Bäume und Sträucher. Sie erfüllen teilweise einen Sichtschutz auf das geplante Vorhaben, der durch die textliche Festsetzung TF5.2 gesichert wird. Die Grünfläche nördlich des Böschungsfußes ist überlagert mit einer Festsetzung zu Anpflan- zung gebietsheimischer Gehölze. Beabsichtigt wird die Entwicklung eines Sichtschutzes zwi- schen Wohngebäude und der geplanten PV-Anlage. TF5) Flächen für den Erhalt und Anpflanzungen von Gehölzen
Grünflächen. Der überwiegend ca. 12,50 m breite Uferstreifen (Grünfläche mit der Zweckbe- stimmung ‚öffentliche Parkanlage‘) schafft wohnungsnahe Frei- und Erholungs- flächen und ermöglicht einen weiteren öffentlichen Zugang zum Spreeufer. Der Bedarf an siedlungsnahen Grünflächen kann durch den nahen Großen Tier- garten sowie den angrenzenden Grünzug an der Spree abgedeckt werden. Der Bedarf an wohnungsnahen Kinderspielplätzen kann auf den Grundstücks- freiflächen nachgewiesen werden.
Grünflächen. Stadtteil Böhlen
Grünflächen. Durch die Darstellung im F-Plan werden vorhandene Grünflächen gesichert. Diese umfassen besondere Zweckbestimmungen wie Dauerkleingärten, Sport- und Spielplätze, Friedhöfe, Parks und Freibäder sowie naturnahe Flächen teils zur extensiven Pflege. Gleichzeitig dienen Grünflächen als Darstellungsgrundlage für die Anlage von Feldhecken und Einzelbäumen sowie für Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft werden in der Planzeichnung durch Buchstaben differenziert. Innerhalb der dargestellten Kippenflächen (Aschespülkippe, Auflandebecken) sind umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen geplant, deren Realisierung bereits begonnen hat. Des Weiteren befinden sich innerhalb der dargestellten Flächen neben kleineren Feuchtbiotopen auch vorhandene Waldflächen, die in artenreiche Mischkulturen umgewandelt werden sollen. Allgemeine Maßnahmen nach dem Landschaftsplan sind: • Umgestaltung des Kulturparkes, Anlegen von Sichtachsen, Herausnahme der Trauerweiden und schrittweise Umgestalten des Rondells (beseitigen des "Friedhofscharakters"), Entnahme der Nadelgehölze, klassische Parkpflege • Kammerung und spätere Aufforstung, mittel- und langfristig, Anlegen von Ackerrandstreifen (20 m Breite) • extensive Nutzung und Pflege der periodisch überschwemmten Grünlandbereiche im Stöhnaer Becken • Pleiße: Naturierung des Kanals durch das Pflanzen von Gehölzgruppen, Heckenabschnitten, das Einbringen von Findlingen und anderen geeigneten Materialien in Abschnitten kann helfen, die Fließdynamik der Pleiße und damit sowohl die Selbstreinigung als auch den Selbstgestaltungsprozess zu aktivieren. Die Abstimmung mit Wasserbehörden ist notwendig. • Anlage von Wald- und Offenlandbiotopen im Bereich der Böhlener Kippe • schrittweise Umwandlung der Wald-Reinbestände in artenreiche Mischkulturen • Erhalt und Schutz der Röhrichtbestände am südwestlichen Uferbereich des Stausees • Zulassen natürlicher Sukzession • Aufforstung zum Sicht- und Immissionsschutz • Lückenschluss der vorhandenen Waldbestände • Anlegen eines genügend breiten Waldstreifens zum Schutz an den Auflandebecken (Sicht- und Immissionsschutz) • extensive Grünlandnutzung im Auwiesenbereich • Untersuchung der Altablagerungsflächen und Sicherung der Bepflanzung Neuordnung der Vorflut, wegebegleitende Bepflanzung, Schattenwurf zum Graben, d. h. südliche Bepflanzung Bei Naturierungsmaßnah...
Grünflächen. Zur Eingrünung der Photovoltaikanlage ist entlang der östlichen und südlichen Geltungsbereichsgrenze eine private Grünfläche mit einer Breite von 3,0 m festgesetzt. Zur Sicherung der Photovoltaikanlage vor unbefugtem Zutritt ist eine Einfriedung zulässig. Die Gesamthöhe der Einfriedung muss der Höhe der nächstgelegenen Moduloberkante entsprechen. Zur Gewährleistung der Durchlässigkeit für Kleintiere müssen Einfriedungen einen Bodenabstand von mindestens 10 cm aufweisen. Dies gewährleistet den Austausch innerhalb und außerhalb der Umzäunung lebender Populationen. Die Einfriedung soll als Maschendrahtzaun, Industriezaun oder Stabgitterzaun ausgeführt werden. Einfriedungen innerhalb der Bauverbotszone gemäß § 9 Abs. 1 FStrG sind zulässig.
Grünflächen. 9 Abs. 1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB 409.00 409.00 M 1 : 2.500 Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet "Gärtnerei mit Ausstellungsfläche und Veranstaltungs- raum / Pferdehaltung mit Pferdepension" bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung mit Umweltbericht und grünordnerischem Fachbeitrag, hat gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB in der Zeit vom ..................... bis zum zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung ist am ortsüblich bekanntgemacht worden. 1973/4 1973/7 ö Die als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Pferdekoppel" ausgewiesene Fläche ist als unversiegelte Freifläche einschließlich des aufstehenden Gehölzbestandes dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Gemäß der Zweckbestimmung der Grünfläche ist eine Reitfläche für Pferde innerhalb der Grünfläche zulässig. § 9 Abs. 1 Nr. 25b und Abs. 6 BauGB 2074 2072 2073 2071 1973/13 1988 1987 1984 1986 410.00 1982 1979 1978 1977 1976 1975 1974 Friedrichroda, den ................................... ............................................... Xxxxxxx Bürgermeister 1973/3 Weg 1973/12 1973/11 410.00 1918 Teich Die Gehölze innerhalb der in der Planzeichnung mit den Buchstaben A, B und C bezeichneten Flächen sind dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Verlust durch standortgerechte Nachpflanzungen zu ersetzen. Die in der Planzeichnung mit den Buchstaben B, C und D bezeichneten Flächen sind als unversiegelte Freiflächen dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Grundstückseinfriedungen in Form von Koniferenhecken sind nicht zulässig. 2008/2 2007 2008/1 2009/1 1998 1999 1997 1996 411.00 411.00 1995 1994 1993 1992 1991 1990 1973/6 1973/16 1973/8 1973/9 1973/10 1973/15 1973/14 Den berührten Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 BauGB mit Schreiben vom Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Friedrichroda, den ................................... ............................................... Xxxxxxx Bürgermeister 1929/2 1929/1 1928 1927 1925 1924 1923 1922 1921 1913 1919 Plangrundlage: Geoportal Thüringen, Landesprogramm "Offene Geodaten"
Grünflächen. 9 Abs. 1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB Grünfläche mit Zweckbestimmung § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen