Sprachen. Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.
Sprachen. Die Versicherungsbedingungen und Informationen teilen wir in deutscher Sprache mit; während der Laufzeit dieses Vertrags kommunizieren wir mit Ihnen in deutscher Sprache.
Sprachen. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Etwaige Übersetzungen dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen in andere Sprachen sind nicht verbindlich.
Sprachen. Das Finanzinstitut ist berechtigt, mit dem Kunden in der mit ihm vereinbarten Sprache oder, sofern möglich, in der Muttersprache des Kunden oder jeder anderen Sprache, die der Kunde versteht, zu kommunizieren. Diese Klausel kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass dem Finanzinstitut hierdurch eine Verpflichtung entsteht.
Sprachen. Wir kommunizieren mit Ihnen in englischer und deutscher Sprache.
Sprachen. Die Emittentin behält sich vor, gegebenenfalls die erläuternde Dokumentation einzelner Serien/Tranchen zum Teil in englischer Sprache zu erstellen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Emission Underlyings zu Grunde gelegt werden, deren Dokumentation selbst lediglich im Originaltext in englischer Sprache vorhanden oder sinnvoll ist, und so rechtliche und sprachliche Differenzen vermieden werden sollen. Investoren, welche der englischen Sprache, insbesondere der englischen Finanzsprache, nicht mächtig sind, wird dringend angeraten, vom Erwerb einer in dieser Form dokumentierten Emission Abstand zu nehmen oder sich an einen Berater ihres Vertrauens zu wenden.
Sprachen. Sämtliche Kommunikation und Korrespondenz findet in deutscher Sprache statt. Aufsichtsbehörden, außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Einzelheiten dazu finden Sie in den entsprechenden Versicherungsbedingungen.
Sprachen. Bei der Anerkennung als Gemeinschaftsproduktion kann die zuständige Behörde einer Vertragspartei von dem in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen Gemeinschaftsproduzenten eine Endfassung des Kinofilms in einer der Sprachen dieser Vertragspartei verlangen.
Sprachen. Sämtliche Kommunikation und Korrespondenz findet in deutscher Sprache statt.
Sprachen. Die Vertragsparteien sind berechtigt, in den im Rahmen dieses Übereinkommens durchge- führten Verfahren unbeschadet des Anhangs IV jede Amtssprache der Organe der Europäi- schen Union oder einer anderen Vertragspartei zu verwenden. Die Vertragsparteien sind sich jedoch bewusst, dass die Verwendung des Englischen diese Verfahren vereinfacht. Wird in einem amtlichen Dokument eine Sprache verwendet, die nicht eine Amtssprache der Organe der Europäischen Union ist, wird gleichzeitig eine Übersetzung in eine Amtssprache der Organe der Europäischen Union vorgelegt, wobei dem vorstehenden Satz Rechnung getragen wird. Beabsichtigt eine Vertragspartei, in einem mündlichen Verfahren eine Sprache zu ver- wenden, die nicht eine Amtssprache der Organe der Europäischen Union ist, so gewährleistet die Vertragspartei die simultane Verdolmetschung in das Englische.