Gute wissenschaftliche Praxis. Alle Beteiligten verpflichten sich zur Einhaltung der in der Satzung der Technischen Universität München zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten festgelegten Prinzipien und Richtlinien (siehe xxx.xxx.xx). Die Kenntnisnahme dieser Satzung wird mit untenstehender Unterschrift bestätigt. Die*der Promovierende ist sich bewusst, dass gemäß § 7 Abs. 7 Promotionsordnung der TUM eigene Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben, nicht als Promotion oder als Teil einer Promotion eingereicht werden dürfen.
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