Gültigkeit. (1) Diese Gebührenregelung gilt für Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die in der Zeit ab 01.10.2016 erbracht werden. (2) Diese Gebührenregelung ist jeweils mit eingeschriebenem Brief an die Freie Wohlfahrtspflege Bayern (FWB) bzw. an den Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen in Bayern einerseits sowie andererseits an die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende kündbar, frühestens jedoch zum 30.09.2017. Danach gilt diese Gebührenregelung bis zur Vereinbarung einer neuen Gebührenregelung oder einer Festsetzung im Rahmen eines Schiedsverfahrens gemäß § 132a Abs. 2 S. 6-8 SGB V weiter. (3) Jeder Pflegedienst, der ab 01.10.2016 Leistungen nach dieser Gebührenvereinbarung abrechnen möchte, muss eine vollständig ausgefüllte verbindliche Beitrittserklärung gemäß Anlage 1 abgeben. Liegt die Beitrittserklärung nicht spätestens am 12.09.2016 bei der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, c/o AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, vor, ist eine Abrechnung nach dieser Gebührenvereinbarung frühestens zum Beginn des nächsten Quartals nach Eingang bei der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse möglich. Für Existenzgründer, die bei einem der an dieser Vereinbarung teilnehmenden Leistungserbringerverbände Mitglied sind, ist bei vorliegender Beitrittserklärung ein Beitritt zum Beginn des Versorgungsvertrags, frühestens jedoch mit Beginn des Monats des Beitritts zu einem der an diesem Vertrag teilnehmenden Leistungserbringerverbände, möglich. Für Pflegedienste, die bisher keinem der an dieser Gebührenregelung teilnehmenden Verbände angehören und einem dieser Verbände beitreten, ist bei vorliegender Beitrittserklärung ein Beitritt zum Beginn des nächsten Monats möglich. AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Arbeiterwohlfahrt Landesverband Bayern e.V. BKK Landesverband Bayern Bayerisches Rotes Kreuz Landesgeschäftsstelle IKK classic Deutscher Caritasverband Landesverband Bayern e.V. Knappschaft, Regionaldirektion München Diakonisches Werk Bayern e.V. Landesverband der Inneren Mission Landwirtschaftliche Krankenkasse Verwaltungsstelle München Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Bayern e.V. Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Der Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern e.V. Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden in Bayern Bayerischer Landkreistag Bayerischer Städtetag Arbeitgeber- und Berufsverband privater Pflege e.V., Geschäftsstelle Süd Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V., Geschäftsstelle Süd Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege Landesverband Bayern Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Landesgruppe Bayern Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Südost, Bayern-Mitteldeutschland e.V. Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe Landesverband Bayern e.V. (1) Hiermit erkläre ich den Beitritt zu der Vereinbarung über Gebühren für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V) mit Gültigkeit für Leistungen ab 01.10.2016 Ich bin Mitglied bei dem Leistungserbringerverband: (2) Mir ist bekannt, dass ich verpflichtet bin, den Wechsel eines Leistungserbringerverbandes innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Mitgliedschaft bei dem neuen Leistungserbringerverband an die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, c/o AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Telefax-Nr. 09221/945-4210, bekannt zu geben. (3) Der Beitritt zu der o.g. Vereinbarung mit Wirkung ab 01.10.2016 ist möglich, soweit diese Beitrittserklärung spätestens am 12.09.2016 bei der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse vorliegt. Geht diese Beitrittserklärung erst nach dem 12.09.2016 bei der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse – ein, ist der Beitritt zum 1. Tag des auf den Eingang der Beitrittserklärung folgenden Quartalsbeginn möglich.
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Samples: Krankenkassenvertrag, Krankenkassenvertrag
Gültigkeit. (1) Diese Gebührenregelung gilt für Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die in der Zeit ab 01.10.2016 01.04.2021 erbracht werden.
(2) Diese Gebührenregelung ist jeweils mit eingeschriebenem Brief an die Freie Wohlfahrtspflege Bayern (FWB) bzw. an den Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen in Bayern einerseits sowie bzw. andererseits an die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende kündbar, frühestens jedoch zum 30.09.201731.12.2022. Danach gilt diese Gebührenregelung bis zur Vereinbarung einer neuen Gebührenregelung oder einer Festsetzung im Rahmen eines Schiedsverfahrens gemäß § 132a Abs. 2 S. 6-8 SGB V weiter.
(3) Jeder Pflegedienst, der ab 01.10.2016 01.04.2021 Leistungen nach dieser Gebührenvereinbarung abrechnen möchte, muss eine vollständig ausgefüllte verbindliche Beitrittserklärung gemäß Anlage 1 abgeben. Liegt die Beitrittserklärung nicht spätestens am 12.09.2016 22.03.2021 bei der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, c/o AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, vor, ist eine Abrechnung nach dieser Gebührenvereinbarung frühestens zum Beginn des nächsten Quartals nach Eingang bei der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse möglich. Für Existenzgründer, die bei einem der an dieser Vereinbarung teilnehmenden Leistungserbringerverbände Mitglied sind, ist bei vorliegender Beitrittserklärung ein Beitritt zum Beginn des Versorgungsvertrags, frühestens jedoch mit Beginn des Monats des Beitritts zu einem der an diesem Vertrag teilnehmenden Leistungserbringerverbände, möglich. Für Pflegedienste, die bisher keinem der an dieser Gebührenregelung teilnehmenden Verbände angehören und einem dieser Verbände beitreten, ist bei vorliegender Beitrittserklärung ein Beitritt zum Beginn des nächsten Monats möglich. München, den 03.03.2021 AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Arbeiterwohlfahrt Landesverband Bayern Arbeitgeber- und Berufsverband privater Pflege e.V. V., Geschäftsstelle Süd BKK Landesverband Bayern Bayerisches Rotes Kreuz Landesgeschäftsstelle Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V., Geschäftsstelle Süd IKK classic Deutscher Caritasverband Dresden, auch in Vertretung der im Rubrum genannten anderen Innungskrankenkassen Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege Landesverband Bayern e.V. KnappschaftKNAPPSCHAFT, Regionaldirektion München Diakonisches Werk Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Landesgruppe Bayern e.V. Landesverband der Inneren Mission Landwirtschaftliche Krankenkasse Verwaltungsstelle München Lebenshilfe Deutscher Berufsverband für Menschen mit geistiger BehinderungPflegeberufe Südost, Landesverband Bayern Bayern-Mitteldeutschland e.V. Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Der Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern e.V. Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden in Bayern Bayerischer Landkreistag Bayerischer Städtetag Arbeitgeber- und Berufsverband privater Pflege e.V., Geschäftsstelle Süd Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V., Geschäftsstelle Süd Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege Landesverband Bayern Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Landesgruppe Bayern Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Südost, Bayern-Mitteldeutschland e.V. Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe Landesverband Bayern e.V.
(1) Hiermit erkläre ich den Beitritt zu der Vereinbarung über Gebühren für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V) vom 03.03.2021 mit Gültigkeit für Leistungen ab 01.10.2016 Ich bin Mitglied bei dem Leistungserbringerverband:01.04.2021 erbrachte Leistungen.
(2) Ich erkläre weiterhin, dass die in den Vertragsverhandlungen erreichten Vergütungssteigerungen auch bei den Löhnen und Gehältern der im Pflegedienst angestellten Pflegekräfte angemessen berücksichtigt werden.
(3) Mir ist bekannt, dass ich verpflichtet bin, den Wechsel eines Leistungserbringerverbandes innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Mitgliedschaft bei dem neuen Leistungserbringerverband an die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, c/o AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Telefax-Nr. 09221/945-4210, bekannt zu geben.
(34) Der Beitritt zu der o.g. Vereinbarung mit Wirkung für ab 01.10.2016 01.04.2021 erbrachte Leistungen ist möglich, soweit diese Beitrittserklärung spätestens am 12.09.2016 22.03.2021 bei der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse vorliegt. Geht diese Beitrittserklärung erst nach dem 12.09.2016 bei der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse – ein, ist der Beitritt zum 1. Tag des auf den Eingang der Beitrittserklärung folgenden Quartalsbeginn möglich.Bayern
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Samples: Kooperationsvereinbarung
Gültigkeit. (1) Diese Gebührenregelung gilt Die nachfolgenden Bestimmungen über Leistungen gelten sinngemäß auch für Leistungen Lieferung von Waren. Abweichende Vereinbarungen, Abänderungen oder Ergänzungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von CUT TO GO by Angi e.U. schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden. Mündliche Nebenabreden sind rechtsunwirksam. Verbraucher im Sinne der häuslichen Krankenpflegenachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die in der Zeit ab 01.10.2016 erbracht werden.
(2) Diese Gebührenregelung ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jeweils mit eingeschriebenem Brief an die Freie Wohlfahrtspflege Bayern (FWB) bzw. an den Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen in Bayern einerseits sowie andererseits an die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende kündbar, frühestens jedoch zum 30.09.2017. Danach gilt diese Gebührenregelung bis zur Vereinbarung einer neuen Gebührenregelung jede natürliche oder einer Festsetzung im Rahmen eines Schiedsverfahrens gemäß § 132a Abs. 2 S. 6-8 SGB V weiter.
(3) Jeder Pflegedienst, der ab 01.10.2016 Leistungen nach dieser Gebührenvereinbarung abrechnen möchte, muss juristische Person oder eine vollständig ausgefüllte verbindliche Beitrittserklärung gemäß Anlage 1 abgeben. Liegt die Beitrittserklärung nicht spätestens am 12.09.2016 bei der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, c/o AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, vor, ist eine Abrechnung nach dieser Gebührenvereinbarung frühestens zum Beginn des nächsten Quartals nach Eingang bei der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse möglich. Für Existenzgründerrechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. CUT TO GO by Xxxx e.U. führt ihre Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen, sowie nach den neuesten Standards der Industrie an KundInnen aus. Sollten Änderungen der Standards auftreten, werden KundInnen von CUT TO GO by Angi e.U. noch vor Beginn der Leistung davon in Kenntnis gesetzt. Dienstleistungsort ist Wien und Umgebung, sowie weitere Orte auf Anfrage. Bitte beachten Sie, dass bei einer Anfahrt von mehr als 5 km eine Kilometer-Pauschale ab 5 Euro anfällt, weitere Distanzen nach Absprache. Ab einem Wert von 200 Euro entfällt die Kilometer- Pauschale bei Terminen innerhalb von Wien. Der Kaufvertrag kommt über die Terminvereinbarung und den stattfindenden Termin zustande. Bei Anfragen: Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. CUT TO GO by Angi e.U. unterbreitet Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per SMS, WhatsApp), welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können. Soweit nicht anders geregelt, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Gewährleistungsverpflichtung besteht nur für wesentliche Mängel. Für berechtigte Mängelrügen steht CUT TO GO by Xxxx e.U. innerhalb der an dieser Vereinbarung teilnehmenden Leistungserbringerverbände Mitglied gesetzlichen Gewährleistungsfristen ein. Mängelrügen haben den Mangel nach Art und Umfang so deutlich zu beschreiben, dass der Grund der Beanstandung unzweideutig feststellbar ist. Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln ist CUT TO GO by Angi e.U. nach eigener Entscheidung zum Umtausch oder zur Nachbesserung der Leistung oder zur Nachlieferung des Fehlenden innerhalb von fünf Tagen berechtigt. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist, wenn weitere Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen für die Kundin/den Kunden nicht mehr zumutbar sind, diese/r zur Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages berechtigt. Ausgenommen von Personenschäden und Schäden, die aufgrund des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, haftet CUT TO GO by Angi e.U. dem Kunden nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Xxxxxxx. Es kann und wird kein Bargeld zurückerstattet. Sollte die Reklamation nicht zur Zufriedenheit des Kunden/der Kundin bereinigt werden, kann dies auch vor einer Schiedsstelle oder Gericht entschieden werden. KundInnen sind verpflichtet, für die einstweilige schonende Aufbewahrung der beanstandeten Ware (z.B. Farben, Shampoo, Haarverlängerungen, usw...) zu sorgen. Keine Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche bestehen bei Veränderungen der Haarfarbe, sofern diese auf Verschulden der Kundin/des Kunden selbst z.B. durch unsachgemäße Behandlung, zu starker Sonneneinstrahlung bzw. Solariumeinwirkung, Umfärben, das Nichteinhalten der Pflege oder wie von CUT TO GO by Angi e.U. mitgeteilt, etc., zurückzuführen sind. Weiters besteht keine Gewährleistung der Schadenersatzansprüche bei mechanischen Schäden jeglicher Art (z.B. auch bei nur leichter Gewaltanwendung), wie insbesondere im Falle von mit dem Eigenhaar ausgefallenen, verlorenen oder ausgerissenen Strähnen, da dies biologisch bedingt jederzeit passieren kann. CUT TO GO by Angi e.U. übernimmt keinerlei Haftung für Sachschäden am Eigentum von KundInnen, sofern hier nicht ein grobes Verschulden durch CUT TO GO by Angi e.U. nachgewiesen werden kann. Bitte legen Sie Ihren Schmuck vor der Behandlung ab. Weiters übernimmt CUT TO GO by Angi e.U keine Haftung für eventuelle Unverträglichkeiten und/oder Allergien. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. CUT TO GO by Angi e.U haftet insoweit weder für die ständige, ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite sowie der dort angebotenen Dienstleistungen, noch für nicht zugestellte/erhaltene E-Mails. Für Vollständigkeit sowie Tippfehler wird keine Gewähr geleistet. Das Färben jeglicher Art ist für Minderjährige unter 16 Jahren untersagt. Termine werden persönlich/telefonisch/SMS/WhatsApp zwischen KundInnen und CUT TO GO by Xxxx e.U. verbindlich vergeben. Sollte eine Absage bzw. ein Verschieben eines Termins von Nöten sein, sollten KundInnen dies rechtzeitig und sobald als möglich, mindestens jedoch 8 Stunden vor dem Termin mit CUT TO GO by Xxxx e.U. persönlich/telefonisch/per Mail/SMS/WhatsApp mitteilen. Sollte der Termin nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagt werden, hat CUT TO GO by Angi
e. U. das Recht, KundInnen den Verdienstausfall mit € 25,00 in Rechnung zu stellen. Auch behaltet sich CUT TO GO by Angi e.U. vor, bei vorliegender Beitrittserklärung ein Beitritt einer Verspätung von 30 Minuten, KundInnen Ihren Termin zu streichen und in Rechnung zu stellen. Terminvereinbarungen bitte ausschließlich während der Erreichbarkeit: Montag bis Xxxxxxx von 09:00 bis 18:00 Uhr und Samstags von 08:00 bis 12:00 Uhr, mit vorheriger Anmeldung unter: Tel: +00 000 000 000 00. Angebote sind nur in dem veröffentlichten Zeitraum gültig und gelten solange der Vorrat reicht. KundInnen müssen direkt im Anschluss der erbrachten Leistung bezahlen. Die angegebenen Preise sind online veröffentlicht und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise beziehen sich nur auf den jeweiligen Auftrag und sind nicht verbindlich für folgende Aufträge. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisangaben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Prinzipiell sind jegliche Art von in einem Zuge durchzuführende Leistungen von CUT TO GO by Angi e.U. an KundInnen unverzüglich und vollständig bei Fertigstellung in bar und in EURO an CUT TO GO by Angi e.U. zu entrichten. CUT TO GO by Xxxx e.U. akzeptiert keinerlei Bankomat- und Kreditkarten. Preiserhöhungen müssen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten bekannt gegeben werden. Eine Rückerstattung des Preises für Dienstleistungen ist generell ausgeschlossen. Allfällige durch KundInnen einzubringende Rabatte, beispielsweise durch Gutscheinaktionen, müssen unaufgefordert längstens beim Beginn des Versorgungsvertragsder Abrechnung bei CUT TO GO by Angi e.U. vorgelegt werden. Eine nachträgliche Aufrechnung kann grundsätzlich nicht erfolgen. Gutscheine oder Ähnliches verlieren - mangels abweichender Vereinbarung - nach 12 Monaten, frühestens jedoch mit Beginn des Monats des Beitritts zu einem der an diesem Vertrag teilnehmenden Leistungserbringerverbändegerechnet ab Ausstellungsdatum, ihre Gültigkeit. Eine Barauszahlung von Gutscheinen und dergleichen ist nicht möglich. Für Pflegedienste, die bisher keinem der an dieser Gebührenregelung teilnehmenden Verbände angehören und einem dieser Verbände beitreten, Pro Besuch ist bei vorliegender Beitrittserklärung jeweils nur ein Beitritt zum Beginn des nächsten Monats möglich. AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Arbeiterwohlfahrt Landesverband Bayern e.V. BKK Landesverband Bayern Bayerisches Rotes Kreuz Landesgeschäftsstelle IKK classic Deutscher Caritasverband Landesverband Bayern e.V. Knappschaft, Regionaldirektion München Diakonisches Werk Bayern e.V. Landesverband der Inneren Mission Landwirtschaftliche Krankenkasse Verwaltungsstelle München Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Bayern e.V. Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Der Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern e.V. Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden in Bayern Bayerischer Landkreistag Bayerischer Städtetag Arbeitgeber- und Berufsverband privater Pflege e.V., Geschäftsstelle Süd Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V., Geschäftsstelle Süd Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege Landesverband Bayern Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Landesgruppe Bayern Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Südost, Bayern-Mitteldeutschland e.V. Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe Landesverband Bayern e.V.
(1) Hiermit erkläre ich den Beitritt zu der Vereinbarung über Gebühren für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V) mit Gültigkeit für Leistungen ab 01.10.2016 Ich bin Mitglied bei dem Leistungserbringerverband:
(2) Mir ist bekannt, dass ich verpflichtet bin, den Wechsel eines Leistungserbringerverbandes innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Mitgliedschaft bei dem neuen Leistungserbringerverband an die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, c/o AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Telefax-Nr. 09221/945-4210, bekannt zu gebenGutschein einlösbar.
(3) Der Beitritt zu der o.g. Vereinbarung mit Wirkung ab 01.10.2016 ist möglich, soweit diese Beitrittserklärung spätestens am 12.09.2016 bei der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse vorliegt. Geht diese Beitrittserklärung erst nach dem 12.09.2016 bei der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse – ein, ist der Beitritt zum 1. Tag des auf den Eingang der Beitrittserklärung folgenden Quartalsbeginn möglich.
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Gültigkeit. (1) Diese Gebührenregelung gilt für Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die in der Zeit ab 01.10.2016 01.04.2021 erbracht werden.
(2) Diese Gebührenregelung ist jeweils mit eingeschriebenem Brief an die Freie Wohlfahrtspflege Bayern (FWB) bzw. an den Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen in Bayern einerseits sowie bzw. andererseits an die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende kündbar, frühestens jedoch zum 30.09.201731.12.2022. Danach gilt diese Gebührenregelung bis zur Vereinbarung einer neuen Gebührenregelung oder einer Festsetzung im Rahmen eines Schiedsverfahrens gemäß § 132a Abs. 2 S. 6-8 SGB V weiter.
(3) Jeder Pflegedienst, der ab 01.10.2016 01.04.2021 Leistungen nach dieser Gebührenvereinbarung abrechnen möchte, muss eine vollständig ausgefüllte verbindliche Beitrittserklärung gemäß Anlage 1 abgeben. Liegt die Beitrittserklärung nicht spätestens am 12.09.2016 22.03.2021 bei der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, c/o AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, vor, ist eine Abrechnung nach dieser Gebührenvereinbarung frühestens zum Beginn des nächsten Quartals nach Eingang bei der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse möglich. Für Existenzgründer, die bei einem der an dieser Vereinbarung teilnehmenden Leistungserbringerverbände Mitglied sind, ist bei vorliegender Beitrittserklärung ein Beitritt zum Beginn des Versorgungsvertrags, frühestens jedoch mit Beginn des Monats des Beitritts zu einem der an diesem Vertrag teilnehmenden Leistungserbringerverbände, möglich. Für Pflegedienste, die bisher keinem der an dieser Gebührenregelung teilnehmenden Verbände angehören und einem dieser Verbände beitreten, ist bei vorliegender Beitrittserklärung ein Beitritt zum Beginn des nächsten Monats möglich. München, den 04.03.2021 AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Arbeiterwohlfahrt Landesverband Bayern Arbeitgeber- und Berufsverband privater Pflege e.V. V., Geschäftsstelle Süd BKK Landesverband Bayern Bayerisches Rotes Kreuz Landesgeschäftsstelle Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V., Geschäftsstelle Süd IKK classic Deutscher Caritasverband Dresden, auch in Vertretung der im Rubrum genannten anderen Innungskrankenkassen Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege Landesverband Bayern e.V. KnappschaftKNAPPSCHAFT, Regionaldirektion München Diakonisches Werk Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Landesgruppe Bayern e.V. Landesverband der Inneren Mission Landwirtschaftliche Krankenkasse Verwaltungsstelle München Lebenshilfe Deutscher Berufsverband für Menschen mit geistiger BehinderungPflegeberufe Südost, Landesverband Bayern Bayern-Mitteldeutschland e.V. Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Der Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern e.V. Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden in Bayern Bayerischer Landkreistag Bayerischer Städtetag Arbeitgeber- und Berufsverband privater Pflege e.V., Geschäftsstelle Süd Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V., Geschäftsstelle Süd Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege Landesverband Bayern Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Landesgruppe Bayern Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Südost, Bayern-Mitteldeutschland e.V. Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe Landesverband Bayern e.V.
(1) Hiermit erkläre ich den Beitritt zu der Vereinbarung über Gebühren für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V) vom 04.03.2021 mit Gültigkeit für Leistungen ab 01.10.2016 01.04.2021 erbrachte Leistungen. Ich bin Mitglied bei dem Leistungserbringerverband:
(2) Zudem erkläre ich, dass das im Arbeitsvertrag meiner Mitarbeitenden geregelte regelmäßige Bruttomonatseinkommen, im Verhältnis zu den bis 31.08.2020 gültigen Gehältern/Löhnen: • bis spätestens 01.04.2021 um mindestens 4,20 Prozent, sowie zusätzlich • bis spätestens 01.04.2022 um mindestens weitere 2,92 Prozent erhöht wird/wurde.
3) Ich verpflichte mich, den Kostenträgern auf entsprechende Anforderung im Rahmen von Stichproben die Weitergabe der Vergütungserhöhung an die Mitarbeitenden des Pflegedienstes nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch das Zusenden der entsprechenden arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu erfolgten Erhöhungen des im Arbeitsvertrag der Mitarbeitenden geregelten regelmäßigen Bruttomonatseinkommens. Anstelle von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen können auch Lohnjournale oder Gehaltsabrechnungen als Nachweis verwendet werden. Sollten vor dem 01.09.2020 geleistete Zulagen oder Zuschläge lediglich in das Bruttomonatsgehalt überführt werden, so kann dies nicht als Vergütungserhöhung im Sinne dieser Vereinbarung anerkannt werden.
4) Gibt der Pflegedienst die in § 1 Ziffer 1 genannten Erhöhungen nicht vollumfänglich an seine Mitarbeitenden weiter, stellt dies einen schweren Vertragsverstoß im Sinne des § 7 des Rahmenvertrages nach § 132a SGB V dar.
5) Mir ist bekannt, dass ich verpflichtet bin, den Wechsel eines Leistungserbringerverbandes innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Mitgliedschaft bei dem neuen Leistungserbringerverband an die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, c/o AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Telefax-Nr. 09221/945-4210, bekannt zu geben.
(36) Der Beitritt zu der o.g. Vereinbarung mit Wirkung für ab 01.10.2016 01.04.2021 erbrachte Leistungen ist möglich, soweit diese Beitrittserklärung spätestens am 12.09.2016 22.03.2021 bei der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse vorliegt. Geht diese Beitrittserklärung erst nach dem 12.09.2016 22.03.2021 bei der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse – ein, ist der Beitritt zum 1. Tag des auf den Eingang der Beitrittserklärung folgenden Quartalsbeginn möglich.Bayern
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Samples: Kooperationsvereinbarung
Gültigkeit. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungen und Verträge für die von Ruiterplaats Vakanties vermieteten Ferienunterkünfte. Ruiterplaat Vakanties ist Teil von Ruiterplaat Recreatiebeheer B.V. (1Handelskammer XxX 00000000) Diese Gebührenregelung gilt mit Sitz in Kamperland.
1.2 Im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen: - Vertrag: ein direkt oder indirekt abgeschlossener Vertrag zwischen Ruiterplaat Vakanties und Mieter über die Vermietung einer Unterkunft für Leistungen der häuslichen Krankenpflegezeitlich begrenzte rekreative Zwecke, wobei Ruiterplaats Vakanties die Unterkunft dem Mieter faktisch zur Verfügung stellt. - Mieter: (Rechts-)Person(en), die in der Zeit ab 01.10.2016 erbracht werdendirekt oder indirekt einen Vertrag mit Ruiterplaat Vakanties abgeschlossen hat/haben. - Benutzer: Xxxxxx und die vom Mieter angegebene(n) Person(en), die die vom Vermieter angemietete Unterkunft benutzen kann/können.
(2) Diese Gebührenregelung ist jeweils mit eingeschriebenem Brief an 1.3 Vereinbarungen, die Freie Wohlfahrtspflege Bayern (FWB) bzw. an den Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen in Bayern einerseits sowie andererseits an die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende kündbardiesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, frühestens jedoch zum 30.09.2017. Danach gilt diese Gebührenregelung bis zur Vereinbarung einer neuen Gebührenregelung oder einer Festsetzung im Rahmen eines Schiedsverfahrens gemäß § 132a Abs. 2 S. 6-8 SGB V weitergelten nur, wenn sie schriftlich zwischen Ruiterplaat Vakanties und Mieter vereinbart wurden.
(3) Jeder Pflegedienst, der ab 01.10.2016 Leistungen nach dieser Gebührenvereinbarung abrechnen möchte, muss eine vollständig ausgefüllte verbindliche Beitrittserklärung gemäß Anlage 1 abgeben. Liegt 1.4 Diese Bedingungen gelten auch für Verträge über die Beitrittserklärung nicht spätestens am 12.09.2016 bei der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, c/o AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, vor, ist eine Abrechnung nach dieser Gebührenvereinbarung frühestens zum Beginn des nächsten Quartals nach Eingang bei der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse möglich. Für ExistenzgründerVermietung von Unterkünften, die bei einem der an dieser Vereinbarung teilnehmenden Leistungserbringerverbände Mitglied sind, ist bei vorliegender Beitrittserklärung ein Beitritt zum Beginn des Versorgungsvertrags, frühestens jedoch mit Beginn des Monats des Beitritts zu einem der an diesem Vertrag teilnehmenden Leistungserbringerverbände, möglich. Für Pflegedienste, die bisher keinem der an dieser Gebührenregelung teilnehmenden Verbände angehören Ruiterplaat Vakanties und einem dieser Verbände beitreten, ist bei vorliegender Beitrittserklärung ein Beitritt zum Beginn des nächsten Monats möglich. AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Arbeiterwohlfahrt Landesverband Bayern e.V. BKK Landesverband Bayern Bayerisches Rotes Kreuz Landesgeschäftsstelle IKK classic Deutscher Caritasverband Landesverband Bayern e.V. Knappschaft, Regionaldirektion München Diakonisches Werk Bayern e.V. Landesverband der Inneren Mission Landwirtschaftliche Krankenkasse Verwaltungsstelle München Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Bayern e.V. Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Der Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern e.V. Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden in Bayern Bayerischer Landkreistag Bayerischer Städtetag Arbeitgeber- über Touroperators und Berufsverband privater Pflege e.V., Geschäftsstelle Süd Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V., Geschäftsstelle Süd Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege Landesverband Bayern Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Landesgruppe Bayern Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Südost, Bayern-Mitteldeutschland e.V. Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe Landesverband Bayern e.V.
(1) Hiermit erkläre ich den Beitritt zu der Vereinbarung über Gebühren für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V) mit Gültigkeit für Leistungen ab 01.10.2016 Ich bin Mitglied bei dem Leistungserbringerverband:
(2) Mir ist bekannt, dass ich verpflichtet bin, den Wechsel eines Leistungserbringerverbandes innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Mitgliedschaft bei dem neuen Leistungserbringerverband an die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, c/o AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Telefax-Nr. 09221/945-4210, bekannt zu gebenBuchungsagenturen zustande kommen.
(3) Der Beitritt zu der o.g. Vereinbarung mit Wirkung ab 01.10.2016 ist möglich, soweit diese Beitrittserklärung spätestens am 12.09.2016 bei der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse vorliegt. Geht diese Beitrittserklärung erst nach dem 12.09.2016 bei der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse – ein, ist der Beitritt zum 1. Tag des auf den Eingang der Beitrittserklärung folgenden Quartalsbeginn möglich.
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Samples: General Terms and Conditions