Bezahlung. 1. Die Bezahlung muss in der Geschäftsstelle des Verkäufers und nach Xxxx des Verkäufers auf folgende Art erfolgen:
a. Netto in bar der Lieferung, oder
b. Mittels Einzahlung oder Überweisung auf ein vom Verkäufer angegebenes Bankkonto innerhalb einer vom Verkäufer angegebenen Frist, oder aber, bei Fehlen einer Frist, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, oder
c. Mittels Einzugsermächtigung. Etwaige Bankspesen werden in Rechnung gestellt.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Bezahlung des Kaufpreises ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verkäufers auszusetzen oder den Kaufpreis gegen einen jeglichen Betrag aufzurechnen.
3. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, begründet dies den Verzug des Käufers, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. In diesem Fall hat der Verkäufer das Recht durch eine einzige Mitteilung den Vertrag aufzulösen. Der Verkäufer haftet nicht für etwaige in Verbindung mit diesem Rücktritt dem Käufer entstehende Schäden.
4. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Verzug des Käufers ab dem Fälligkeitstag der Rechnung bis zum Datum der vollständigen Begleichung auf der Grundlage einer Monatsberechnung 1,5% Zinsen beziehungsweise, sofern diese höher sein sollten, die gesetzlichen Zinsen in Rechnung zu stellen. Der Verkäufer ist des Weiteren berechtigt, bei Verzug des Käufers, einen dadurch eingehandelten Währungskursverlust in Rechnung zu stellen.
5. Sofern der Käufer seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, teilt er dem Verkäufer in Schriftform seine korrekte Umsatzsteueridentifikationsnummer mit. Der Käufer stellt dem Verkäufer ferner alle Angaben und Unterlagen zur Verfügung, die der Verkäufer für den Nachweis benötigt, dass die Produkte in einem anderen EU-Mitgliedstaat als den Niederlanden abgeliefert worden sind. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen, die sich aus dem Obigen ergeben sollten, beziehungsweise allen negativen Folgen der Nichtbefolgung oder nicht vollständigen Befolgung des Obigen frei.
6. Der Käufer trägt etwaige gerichtliche und/oder außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung mit einem Mindestbetrag von 15% der offenstehenden Forderung.
Bezahlung. 1. Sofern im Vertrag bzw. den ergänzenden Bestimmungen keine andere Frist vereinbart wird, sind die von dem Verbraucher zu zahlenden Beträge innerhalb 14 Tagen nach Anfang der Bedenkzeit, oder falls keine Bedenkzeit festgelegt wurde, innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu zahlen. Im Falle eines Vertrages zur Erbringung von Dienstleistungen fängt diese Frist an dem Tag an, nachdem der Verbraucher vom Unternehmer die Bestätigung des Empfangs der Angebotsannahme erhalten hat.
2. Beim Verkauf von Waren an Verbraucher darf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nie eine Anzahlung von mehr als 50 % vereinbart werden. Wenn Vorauskasse vereinbart wird, kann der Verbraucher keine Ansprüche hinsichtlich der Ausführung der betreffenden Bestellung oder Dienstleistung(en) geltend machen, bevor nicht die vereinbarte Vorauskasse stattgefunden hat.
3. Der Verbraucher ist verpflichtet, dem Unternehmer unverzüglich Fehler in Zahlungsangaben zu melden.
4. Wenn der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtung(en) nicht rechtzeitig erfüllt, hat dieser, nachdem er vom Unternehmer über seinen Zahlungsverzug in Kenntnis gesetzt wurde und dem Verbraucher eine Frist von 14 Tagen eingeräumt wurde, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachträglich nachzukommen und die Zahlung innerhalb dieser 14-Tage-Frist dennoch nicht erfolgt, über den fälligen Betrag zudem die gesetzlichen Zinsen zu zahlen und ist der Unternehmer dazu berechtigt, ihm die anfallenden außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Diese Inkassokosten betragen höchstens: 15% über die fälligen Beträge bis € 2.500,--; 10% über die nächsten € 2.500,-- und 5% über der nächsten € 5.000,--. Die Mindestkosten betragen € 40,--. Es steht dem Unternehmer zu, zugunsten des Verbrauchers andere Beträge und Prozentsätze zu verwenden.
Bezahlung. 15.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind die Geldbeträge, welche die Gegenpartei aufgrund irgendeines Rechtsverhältnisses (beispielsweise eines Vertrages) an den Lieferanten zu zahlen hat, beim Zustandekommen des Rechtsverhältnisses vollumfänglich und sofort fällig. Sofern und soweit die Geldbeträge nicht gemäß dem Obenstehenden fällig sind, sind diese bei der vollständigen oder teilweisen Lieferung der Sachen vollumfänglich und sofort fällig. Soweit die Geldbeträge, welche die Gegenpartei dem Lieferanten schuldet, noch nicht gemäß dem Obenstehenden fällig sein sollten, hat die Bezahlung der Rechnungen des Lieferanten in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Reklamationen von Rechnungen müssen dem Lieferanten innerhalb von acht Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich vorliegen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als von der Gegenpartei unwiderruflich und bedingungslos angenommen. Eventuelle Rechtsforderungen sind unter Androhung deren Nichtigkeit spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der fristgerechten Reklamation anhängig zu machen.
15.2 Im Falle der Nichteinhaltung, der nicht fristgerechten und/oder der nicht vollständigen Einhaltung der Bestimmungen in den obigen Absätzen befindet sich die Gegenpartei ohne das Erfordernis einer Inverzugsetzung im Verzug. Im Verzugsfall sind auf den Rechnungsbetrag ab dreißig Tagen nach dem Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von einem halben Prozent über den gesetzlichen Zinsen fällig. Im Falle der Beantragung des Schuldenmoratoriums oder der Insolvenz oder der Abwicklung des Geschäfts der Gegenpartei schuldet diese dem Lieferanten auf die ihm gegenüber fälligen Beträge Zinsen in Höhe von 1% monatlich beziehungsweise, falls dies mehr ist, die gesetzlichen Zinsen. Der Lieferant ist sodann außerdem berechtigt, sämtliche mit der Gegenpartei laufenden Verträge ohne jegliches richterliches Einschreiten vollständig oder teilweise aufzulösen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, dem Lieferanten sämtliche sich daraus für ihn ergebenden Kosten und den gesamten Schaden zu ersetzen. Außerdem erlischt jeder gewährte Kredit und sind alle aufgrund der sonstigen Rechtsverhältnisse (beispielsweise Verträge) geschuldeten Beträge auf einmal fällig.
15.3 Im Falle von Versäumnissen sowie der anderen in diesem Artikel genannten Umstände werden die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten bezüglich der Feststellung des Schadens, der Haftung und zur Erwirkung der Befriedigung sowie zur Vermeidung und Begren...
Bezahlung a) Zur Absicherung der Kundengelder hat TUI Cruises eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein WaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung.
b) Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren (Letzteres ausschliesslich in Ländern des SEPA-Raums) direkt an TUI Cruises. Sofern nicht mit TUI Cruises anders ausdrücklich vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Bei Zahlung im Lastschriftverfahren SEPA Direct Debit, SDD, benötigt TUI Cruises (ggf. über das Reisebüro) ein sogenanntes 'Mandat', das die Belastung des Girokontos des Kunden mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung. Für die Vorankündigung (Pre-Notification) einer SEPA-Lastschrift gilt eine Frist von 1 Tag vor Fälligkeit.
c) Nach Vertragsschluss und Erhalt des Sicherungsscheins (siehe a) ist pro Reiseteilnehmer eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises beim Wohlfühlpreis und 35 % beim Flex-Preis zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Mit der Anzahlung wird die volle Prämie einer über TUI Cruises vermittelten Versicherung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig. Die Reiseunterlagen versendet TUI Cruises nach Erhalt der Restzahlung (frühestens 3 Wochen vor Abfahrt) und dem Vorliegen der vollständigen Passdaten der von dem Kunden angemeldeten Reiseteilnehmer (Manifestdaten). Ab 14 Tage vor Abreise ist eine Zahlung des Reisepreises nur noch per Kreditkarte oder Blitzüberweisung möglich.
d) Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist XXX Xxxxxxx berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Xxxxxx 6 vereinbarten Stornokosten zu berechnen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen. TUI Cruises behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren) weiterzubelasten und bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 3,- zu erheben.
Bezahlung. 2.1 MIC und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Siche- rungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung fällig, sofern der Sicherungsschein über- geben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Die Kosten für eine über uns abgeschlossene Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Bei Anmeldungen ab 28 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reise- preises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins fällig. Ohne vollständige Zah- lung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
2.2 Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Fälligkeit und vollständigem Zahlungseingang, jedoch frü- hestens 21 Tage vor Anreise, per Post oder E-Mail an die in der Buchung angegebene Adresse über- sandt. Ist ein Versand per E-Mail vereinbart, ist von Ihnen sicherzustellen, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse korrekt an MIC übermittelt haben und Ihr E-Mail-Postfach empfangsbereit ist. Sollten Ihnen die Reise- unterlagen wider Erwarten nicht bis spätestens fünf Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit MIC in Verbindung. In diesen Fällen wird MIC, die vollständige Bezahlung vorausgesetzt, die Reiseunterlagen sofort zusenden oder bei Flugreisen am Flughafenschal- ter gegen eindeutigen Zahlungsnachweis oder Barzahlung am Abflugtag aushändigen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.
2.3 Sofern die Reise entgegen der getroffenen Vereinbarung und ohne, dass ein Rücktritt nach 2.7 er- folgt ist, erst bei Abholung der Reiseunterlagen am Serviceschalter bezahlt wird, ist MIC berechtigt, für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand eine Pauschale von 20,- € je Vorgang zu erheben. Ih- nen wird der Nachweis gestattet, dass MIC kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2.4 Bei Zahlungen mit Kreditkarte erfolgt die Abbuchung von Ihrem Konto zu den Fälligkeitszeitpunkten gemäß Ziff. 2.1., sofern der Sicherungsschein gemäß Ziff. 2....
Bezahlung. Dem von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer wird das Entgelt für die gesamte ausfal- lende Arbeitszeit gekürzt, wenn die regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt der vereinbarten Kurzarbeitsperiode um mehr als 10 v. H. herabgesetzt wird. Bei Herabsetzungen bis zu ein- schließlich 10 v. H. unterbleibt die Kürzung.
Bezahlung. 5.1 Das in Artikel 4 dieser Bedingungen beschriebene Honorar wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit dem Rechnungsdatum in Rechnung gestellt, sobald der Auftraggeber mit einem Kandidaten ein Einvernehmen erzielt.
5.2 Die Bezahlung der Rechnung muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum erfolgen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und schuldet er Säumniszinsen in Höhe der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt.
5.3 Die Parteien können abweichende Zahlungsvereinbarungen treffen, wobei der Auftraggeber im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags ggf. ein Shortlist Fee oder Retainer Fee schuldet und die Zahlungsvereinbarungen schriftlich bestätigt werden und eine abweichende Zahlungsfrist gelten kann.
5.4 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Versendung einer Rechnung schriftlich gegen den Inhalt der Rechnung protestiert, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Rechnung zustimmt.
5.5 Die Bezahlung kann nur mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel in bar oder per Banküberweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers gemäß Angabe auf der Rechnung erfolgen.
5.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gemäß Artikel 5.2 bzw der Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber kein Recht (mehr) auf die Kulanzregelung gemäß Beschreibung in Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungen. Auch sind im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist alle (etwaigen) übrigen offenen Rechnungen/Forderungen und noch zu versendenden Rechnungen vollständig direkt fällig. Bei einer Abweichung von dem hier in den Artikeln 4, 5 und 8 beschriebenen Standard- Honorar, Bezahlung und / oder Kulanzregelung hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Erstattung der Hälfte des Standard-Kulanz-Betrags.
5.7 Der Auftraggeber ist nicht zu einer Aussetzung oder Aufrechnung irgendeiner Zahlungsverpflichtung auf Grund des Vertrages berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für den Auftragnehmer.
Bezahlung. 4.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 10% des Reisepreises.
4.2 Die Restzahlung ist, soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann, 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
4.3 Die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB als Voraussetzung für die Fälligkeit der Anzahlung und die Restzahlung entfällt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn
a) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro pro Person nicht übersteigt
b) der RV eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist
c) die Reiseleistungen keine Beförderung vom Wohnort des Kunden zum Reiseort und/oder zurück beinhalten und ausdrücklich vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis erst nach Erhalt aller Reiseleistungen zum Reiseende zahlungsfällig ist.
4.4 Ist der RV zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und leistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 dieser Bedingungen zu belasten.
Bezahlung. 2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reise- veranstalter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Rücktritt.
2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises fällig, soweit die gebuchte Reise eine Flugbeförderung enthält. Enthält die gebuchte Reise keine Flugbeförderung, wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig, wobei dies nicht für Produkte, die mit „Kostenloser Storno bis 18 Uhr am Anreisetag“ gekennzeichnet sind, gilt; insoweit findet die Regelung in Ziffer 2.3 Anwendung.
2.3 Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und der Reiseplan entweder bei Ihrer Vertriebsstelle (z. B. Reisebüro, Online- Reisebüro, Call Center) bereitliegt oder Ihnen verabredungsgemäß übermittelt wird. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 28. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
2.4 Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl. Xxxxxx 8) und Bearbeitungs- und Umbuchungs- gebühren (vgl. Ziffer 9) werden jeweils sofort fällig.
Bezahlung. 3.1. Rechnungsempfänger sind grundsätzlich die Teilnehmer bzw. deren Eltern als gesetzliche Vertreter bzw. als Erziehungsberechtigte, sofern der Teilnehmer nicht volljährig ist. Die Ausbildungsgebühr wird in i.d.R. in zwei Raten an die Kreisjägerschaft gezahlt. Die erste Rate umfasst 300€ des vereinbarten Preises und ist nach einer Zahlungsaufforderung fällig. Die Belegung des Ausbildungskurses, der derzeit auf 40 Teilnehmer begrenzt ist, erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge. Die zweite Rate umfasst den Restbetrag des vereinbarten Preises und ist spätestens zum Ausbildungsbeginn fällig. Ist die Restgebühr bis zum zweiten Tag des Unterrichtes nicht gezahlt, wird der Teilnehmer vom weiteren Verlauf des Lehrgangs ausgeschlossen. Der Teilnehmer informiert die Kreisjägerschaft über die getätigte Schlussrate (z.B. mit dem Kontoauszug). Nach dem nachgewiesenen vollständigen Zahlungseingang wird den Lehrgangsteilnehmern das Unterrichtsmaterial der Fa. Heintges i.d.R. zum zweiten Unterrichtsabend ausgegeben. Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.
3.2. Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht oder unvollständig geleistet werden, ist die Kreisjägerschaft berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die vereinbarten Rücktrittskosten wie in Ziffer 4.1 geregelt zu fordern. Ansprüche gemäß Ziffer 4.2. bleiben hiervon unberührt.
3.3. Die Kosten der Schießausbildung werden nach Abschluss der Ausbildung in Rechnung gestellt, sie bemessen sich nach dem individuellen Verbrauch. Über die im Jahr der Ausbildung anfallenden Stückkosten wird der Teilnehmer zu Beginn der Schießausbildung gesondert informiert.
3.4. Die Gebührenrechnung für die Jägerprüfung wird vom Kreis Pinneberg gesondert gestellt.