Common use of Haftpflicht und Versicherung Clause in Contracts

Haftpflicht und Versicherung. Die Messegesellschaft hat eine Haftpflichtversicherung mit ange- messenen Deckungssummen für ihre gesetzliche Haftung. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen (AHB). Die Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden Dritten gegenüber. Ferner erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf Messegaststätten und auf Sonderveranstaltungen, die nicht von der Messegesellschaft durchgeführt werden. Der Aussteller hat wegen seiner eigenen Haftung für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Wenn der Aussteller im Rahmen seiner betrieblichen Versicherung keinen Versicherungsschutz für diese Ausstellungsbeteiligung besitzt, kann er auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung über den Rahmenvertrag der Messe- gesellschaft abschließen. Ein entsprechendes Angebot steht dem Aussteller im OOS zur Verfügung. Der Aussteller haftet für Schäden Dritter, die bei Tätigwerden für den Aussteller entstehen, wie für eigenes Verschulden.

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