Common use of Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal Clause in Contracts

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: webers-mietgeraete.de, www.hedemann-stapler.de, www.mietgeraete-udert.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal Bedienungs- personal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt einge- setzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.dornseiff-arbeitsbuehnen.eu, www.ziesmann.de, www.schlamann-arbeitsbuehnen.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal Bedie- nungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werdenwer- den, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ordnungs- gemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.dornseiff-arbeitsbuehnen.eu, www.baugeraete-wagner.de, www.systemlift.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt ausge- wählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.brr-baumaschinen.de, www.dummer-vermietungen.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal Bedienungs- personal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt einge- setzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt ausge- wählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: avl-arbeitsbuehnen.de, www.hochmuth-gruppe.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal Bedienungs- personal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt einge- setzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet haf- tet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.wienaeber-hyundai.de, www.wienaeber-hyundai.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal Bedie- nungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen ArbeitenAr- beiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal Bedienungs- personal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.biberger.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal Bedienungs- personal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ordnungs- gemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.arbeitsbuehnen-besl.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal Be- dienungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal Bedienungs- personal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.marm.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal Bedie- nungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: flossdorf.com

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal Bedienungsper- sonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: fe-deutschland.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des MietgegenstandesMietgegenstan- des, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.arbeitsbuehnen-besl.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. 1. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, Arbeiten eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.wittrock-gruppe.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. 9.1 Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.ls-bauma.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal Bedie- nungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.robert-aebi.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des MietgegenstandesMietgegen- standes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.kowalski-stapler.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. 1. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: static1.squarespace.com

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Das Bedienungsperso- nal arbeitet nur auf Weisung des Mieters. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt ausge- wählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.rueko.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal Bedienungsperso- nal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.baumgarten-arbeitsbuehnen.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des MietgegenstandesMietge- genstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: c4.maier-arbeitsbuehnen.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal Bedienungsper- sonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.eundw.com

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung Be- dienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.volvoce.com

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal Bedienungs- personal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt einge- setzt werden. Der Mieter darf nach Auftragserteilung ohne Zustimmung des Vermieters dem von ihm eingesetzten Personal keine Weisungen erteilen, die von den vertragli- chen Vereinbarungen in Art und Umfang abweichen oder dem Vertragszweck zuwider- laufen. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt ausge- wählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.obm-baumaschinen.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal Bedienungsperso- nal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werdenwer- den. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter Ver- mieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: engelhardt-baumaschinen.com

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter Ver- mieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ordnungs- gemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.robb-bauma.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal Bedie- nungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werdenwer- den, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ord- nungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.herrmann-baumaschinen.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal Bedienungsper- sonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werdenwer- den. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter Vermie- ter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen Üb- rigen trägt der Mieter die Haftung.

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Samples: www.scheurer-arbeitsbuehnen.de

Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal. Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, Arbeiten eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.

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