Haftung durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die in den vorstehenden Absätzen genannten Haftungsregelungen des § 18 NAV gelten auch in Bezug auf gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des VNB.
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Samples: Anschlussnutzungsvertrag Strom, Netzzugangsbedingungen (Strom), www.bew-netze.de