Common use of Haftung gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz Clause in Contracts

Haftung gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz. Mitversichert im Rahmen des gegenständlichen Vertrages ist die Haftung des Versicherungsnehmers, sowie der mitversicherten Unternehmen - oder seiner Mitarbeiter - nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz. Dies unabhängig davon, ob daraus ein öffentlichrechtlicher oder ein privatrechtlicher Anspruch geltend gemacht wird. Klarstellung: Nicht vom Deckungsbereich umfasst sind Strafen, Bußgelder u.ä. Unabhängig davon, ob der Bauträger zur Durchführung von Arbeiten nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz berechtigt ist, stehen jedenfalls Schäden unter Versicherungsschutz, die daraus resultieren, dass der Bauträger im Zuge einer Reparatur vergisst einen Bauarbeitenkoordinator zu befassen bzw. zu beauftragen.

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Samples: Rahmenvereinbarung, Rahmenvereinbarung

Haftung gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz. Mitversichert im Rahmen des gegenständlichen Vertrages ist die Haftung des Versicherungsnehmers, sowie der mitversicherten Unternehmen - oder seiner Mitarbeiter - nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz. Dies unabhängig davon, ob daraus ein öffentlichrechtlicher oder ein privatrechtlicher Anspruch geltend gemacht wird. Klarstellung: Nicht vom Deckungsbereich umfasst sind Strafen, Bußgelder u.ä. Unabhängig davon, ob der Bauträger lmmobilienverwalter zur Durchführung von Arbeiten nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz berechtigt ist, stehen jedenfalls Schäden unter Versicherungsschutz, die daraus resultieren, dass der Bauträger lmmobilienverwalter im Zuge einer Reparatur vergisst vergisst, einen Bauarbeitenkoordinator zu befassen bzw. zu beauftragen.

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Samples: Rahmenvereinbarung, Rahmenvereinbarung

Haftung gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz. Mitversichert im Rahmen des gegenständlichen Vertrages ist die Haftung des VersicherungsnehmersBauträgers, sowie der mitversicherten Unternehmen - oder seiner Mitarbeiter - nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz. Dies unabhängig davon, ob daraus ein öffentlichrechtlicher öffentlich-rechtlicher oder ein privatrechtlicher Anspruch geltend gemacht wird. Klarstellung: Nicht vom Deckungsbereich umfasst sind Strafen, Bußgelder u.ä. Unabhängig davon, ob der Bauträger zur Durchführung von Arbeiten nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz berechtigt ist, stehen jedenfalls Schäden unter Versicherungsschutz, die daraus resultieren, dass der Bauträger im Zuge einer Reparatur vergisst vergisst, einen Bauarbeitenkoordinator zu befassen bzw. zu beauftragen.

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Samples: Rahmenvereinbarung

Haftung gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz. Mitversichert im Rahmen des gegenständlichen Vertrages ist die Haftung des VersicherungsnehmersBauträgers, sowie der mitversicherten Unternehmen - oder seiner Mitarbeiter - nach dem nachdem Bauarbeitenkoordinationsgesetz. Dies unabhängig davon, ob daraus ein öffentlichrechtlicher öffentlich-rechtlicher oder ein privatrechtlicher Anspruch geltend gemacht wird. Klarstellung: Nicht vom Deckungsbereich umfasst sind Strafen, Bußgelder u.ä. Unabhängig davon, ob der Bauträger zur Durchführung von Arbeiten nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz berechtigt ist, stehen jedenfalls Schäden unter Versicherungsschutz, die daraus resultieren, dass der Bauträger im Zuge einer Reparatur vergisst einen Bauarbeitenkoordinator zu befassen bzw. zu beauftragen.

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