Common use of Haltung von Mindestreserve und Verzinsung, Entgelt („negativer Zinssatz“) Clause in Contracts

Haltung von Mindestreserve und Verzinsung, Entgelt („negativer Zinssatz“). Guthaben auf Dotationskonten werden auf Antrag bei der Mindestreservehaltung berück- sichtigt, sofern der Bank für diesen Zweck ein gesonderter Business Identifier Code (BIC) gemeldet wird. Die Verzinsung erfolgt bis zur Höhe des jeweiligen Mindestreserve-Solls nach Maßgabe des Artikels 19 der Satzung des ESZB und der EZB sowie der hierauf beruhenden Verordnungen des EU-Rates und der EZB. Ansonsten werden die Guthaben auf den Konten nicht verzinst. Beträgt der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazilität weniger als 0 %, erhebt die Bank auf die in Satz 3 bezeichneten Guthaben ein Entgelt in Höhe des jeweils aktuellen Satzes der geldpolitischen Einlagefazilität. Vom Einlagenkreditinstitut zu entrich- tende Entgelte werden dem Konto des Instituts am dritten Geschäftstag des Folgemonats belastet. Nutzt das Einlagenkreditinstitut mehrere Konten für die Mindestreservehaltung, wird das zu entrichtende Entgelt dem Konto belastet, dem auch die Mindestreservezinsen nach Satz 2 gutgeschrieben werden.

Appears in 17 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haltung von Mindestreserve und Verzinsung, Entgelt („negativer Zinssatz“). Guthaben auf Dotationskonten HAM-Konten werden auf Antrag bei der Mindestreservehaltung berück- sichtigt, sofern der Bank für diesen Zweck ein gesonderter Business Identifier Code (BIC) gemeldet wird. Die Verzinsung erfolgt berücksichtigt und dabei bis zur Höhe des jeweiligen Mindestreserve-Solls verzinst nach Maßgabe des Artikels Ar- tikels 19 der Satzung des ESZB und der EZB sowie der hierauf beruhenden Verordnungen des EU-Rates und der EZB. Ansonsten werden die Guthaben auf den Konten nicht verzinst. Beträgt der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazilität weniger als 0 %, erhebt die Bank auf die in Satz 3 2 bezeichneten Guthaben ein Entgelt in Höhe des jeweils aktuellen Satzes der geldpolitischen Einlagefazilität. Vom Einlagenkreditinstitut zu entrich- tende Entgelte werden dem Konto des Instituts am dritten Geschäftstag des Folgemonats – ungeachtet dessen, ob über das Konto Mindestreserve gehalten wird – zwei Geschäftstage nach Ablauf der Mindestreserve- erfüllungsperiode belastet. Nutzt das Einlagenkreditinstitut mehrere Konten für die MindestreservehaltungMindest- reservehaltung, wird das zu entrichtende Entgelt dem Konto belastet, dem auch die Mindestreservezinsen Mindest- reservezinsen nach Satz 2 1 gutgeschrieben werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen