Haltung von Mindestreserve und Verzinsung, Entgelt („negativer Zinssatz“). (1) Guthaben auf Verpfändungskonten werden bei der Mindestreservehaltung nicht berücksichtigt und nicht verzinst. (2) Beträgt der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazilität weniger als 0 %, erhebt die Bank auf die Guthaben ein Entgelt in Höhe des jeweiligen Satzes der geld- politischen Einlagefazilität. Vom Einlagenkreditinstitut zu entrichtende Entgelte werden am ersten TARGET2-Geschäftstag des Folgemonats einem vom Einlagenkreditinstitut zu benennenden PM- oder HAM-Konto des Einlagenkreditinstituts oder eines Verrechnungs- instituts belastet.
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Haltung von Mindestreserve und Verzinsung, Entgelt („negativer Zinssatz“). (1) Guthaben auf Verpfändungskonten werden bei der Mindestreservehaltung nicht berücksichtigt und nicht verzinst.
(2) Beträgt der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazilität weniger als 0 %, erhebt die Bank auf die Guthaben ein Entgelt in Höhe des jeweiligen Satzes der geld- politischen Einlagefazilität. Vom Einlagenkreditinstitut zu entrichtende Entgelte werden am ersten TARGET2TARGET-Geschäftstag des Folgemonats einem vom Einlagenkreditinstitut zu benennenden PM- oder HAMbenen- nenden MCA-Konto des Einlagenkreditinstituts oder eines Verrechnungs- instituts Verrechnungsinstituts belastet.
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Haltung von Mindestreserve und Verzinsung, Entgelt („negativer Zinssatz“). (1) Guthaben auf Verpfändungskonten werden bei der Mindestreservehaltung nicht berücksichtigt und nicht verzinst.
(2) Beträgt der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazilität weniger als 0 %, erhebt die Bank auf die Guthaben ein Entgelt in Höhe des jeweiligen Satzes der geld- politischen geldpo- litischen Einlagefazilität. Vom Einlagenkreditinstitut zu entrichtende Entgelte werden am ersten TARGET2-Geschäftstag des Folgemonats einem vom Einlagenkreditinstitut zu benennenden PM- oder HAM-Konto des Einlagenkreditinstituts oder eines Verrechnungs- instituts Verrechnungsinstituts belastet.
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Haltung von Mindestreserve und Verzinsung, Entgelt („negativer Zinssatz“). (1) Guthaben auf Verpfändungskonten werden bei der Mindestreservehaltung nicht berücksichtigt und nicht verzinst.
(2) Beträgt der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazilität weniger weni- ger als 0 %, erhebt die Bank auf die Guthaben ein Entgelt in Höhe des jeweiligen Satzes der geld- politischen geldpolitischen Einlagefazilität. Vom Einlagenkreditinstitut zu entrichtende entrich- tende Entgelte werden am ersten TARGET2-Geschäftstag des Folgemonats einem vom Einlagenkreditinstitut Ein- lagenkreditinstitut zu benennenden PM- oder HAM-Konto des Einlagenkreditinstituts Einlagenkreditinsti- tuts oder eines Verrechnungs- instituts Verrechnungsinstituts belastet.
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