Common use of Handel per Erscheinen Clause in Contracts

Handel per Erscheinen. Um Geschäfte in Neuemissionen vor deren börslicher Erst- notiz (Handel per Erscheinen) durchzuführen, benötigt der Kunde die Zulassung zum Handel in Finanztermingeschäften. Unterneh- men behalten sich oft die Möglichkeit einer Änderung der Emis- sionsbedingungen vor (z.B. Änderung der Bookbuilding-Spanne bzw. der Zeichnungsfrist etc.). Dies hat grundsätzlich keine Aus- wirkungen auf ein bereits getätigtes vorbörsliches Geschäft, kann jedoch im Einzelfall zu einer Aufhebung dieses Geschäftes füh- ren. Im Falle der Aufhebung eines Geschäftes wird das Geschäft rückabgewickelt und der Kunde so gestellt, als habe er die Trans- aktion nicht getätigt. Die Bank wird den Kunden über eine Aufhe- bung umgehend informieren.

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