Harzer-Urlaubsticket HATIX Musterklauseln

Harzer-Urlaubsticket HATIX. (Modellprojekt in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2022) Mit dem Harzer Urlaubsticket HATIX können alle kur- bzw. gäs- tebeitragspflichtigen Übernachtungsgäste im Landkreis Goslar kostenfrei öffentliche Buslinien nutzen. Es findet eine gegen- seitige länderübergreifende Anerkennung von HATIX im Land- kreis Harz, in Teilen des Landkreises Mansfeld-Südharz (beide Sachsen-Anhalt) und Altkreis Osterode (Landkreis Göttingen) statt. Wo erhältlich? Direkt beim Gastgeber bzw. im Hotel oder Pension Wie lange gültig? Für die Dauer des Aufenthalts Beim Einstieg gemein- sam vorzulegen: Meldeschein, HATIX und Lichtbildaus- weis Wo zu nutzen? Landkreis Goslar, Landkreis Harz, in Teilen des Landkreises Mansfeld-Süd- harz und Altkreis Osterode Übertragbarkeit? Keine nen möglich, es darf aber ein Fahrrad kostenlos mitgenommen werden. HATIX ist nicht bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen gültig. Für Fahrten im Zug muss ein regulärer Fahrschein gekauft wer- den. HATIX gilt in Anrufsammel- bzw. Anruflinientaxen (AST / ALT) im VRB gemäß der VRB-Tarifbestimmungen, bei Nutzung eines AST mit Haustürbedienung ist ein zusätzlicher Komfort- zuschlag zu zahlen.
Harzer-Urlaubsticket HATIX. (Modellprojekt in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2022)

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  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um einen hohen Schutz personen- bezogener Daten im Einklang mit den in Anhang I genannten Rechtsinstrumenten und -normen der EU, des Europarats und des Völkerrechts zu gewährleisten.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 17.1. Datenverarbeitung durch bioMérieux als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO Betr. Kundendaten Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien verarbeitet bioMérieux als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO die zur Vertragsanbahnung, -durchführung und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden bzw. von dessen Mitarbeitern. bioMérieux verarbeitet diese Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Kunden entnommen werden, die dem Kunden zusammen mit dem Vertrag und diesen AGB zur Verfügung gestellt werden. 17.2. Datenverarbeitung durch bioMérieux als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO – Betr. Kunden- und Patientendaten Im Rahmen von Serviceleistungen am Gerät oder einer Fernwartung besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Mitarbeiter von bioMérieux Patientendaten unverschlüsselt einsehen können - im Regelfall tritt dies nicht ein. Sofern der Kunde ein Risiko sieht, dass Patientendaten für bioMérieux einsehbar werden können, dann wird bioMérieux sofort als Auftragsdatenverarbeiter wie im Folgenden beschrieben und in der Auftragsform „Datenverarbeitung im Auftrag“ fixiert tätig; diese Auftragsform ist dann von den Parteien ergänzend zu unterzeichnen. Sofern bioMérieux innerhalb der zum Kunden bestehenden Vertragsbeziehung, z. B. im Rahmen der Leistungsbeziehung, Wahrnehmung von Garantien, Wartungen oder Qualitätskontrollen verkaufter Systeme als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO personenbezogene Daten des Kunden bzw. von den Patienten des Kunden verarbeitet, werden die Parteien die nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. bioMérieux wird die im Auftrag zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich nach den für Auftragsverarbeiter geltenden Vorschriften der DSGVO verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung durch bioMérieux, insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien werden in der abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO geregelt.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Versehensklausel Versichert sind auch versehentlich nicht gemeldete, nach Beginn der Versicherung eingetretene Risiken, die im Rahmen des versicherten Betriebes liegen und weder nach den Allgemeinen noch Besonderen Bedingungen des Vertrages von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Eintritt des Risikos an zu entrichten.

  • Versicherte Fahrzeuge Versicherbar sind – Krafträder gemäß Anhang 4 „Art und Verwendung von Fahrzeugen“ Ziffer 3, – Pkw und – Campingfahrzeuge bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug unter Einschluss – des Gepäcks, – von nicht zu gewerblichen Zwecken mitgeführter Ladung sowie – ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Sie haben mit dem Autoschutzbrief Versicherungsschutz in den geogra- phischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. Kann das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Scha- denstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 103 Euro. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, wenn – Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale melden und – die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird. Kann das versicherte Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahr- bereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 154 Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, wenn – Sie oder eine mitversicherte Person den Schadenfall sofort nach Schadeneintritt telefonisch unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale melden und – die Pannen- und Unfallhilfe von uns organisiert wird. Ist das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und der unter A.3.3 als versichert aufgeführten Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Als Panne gilt auch, wenn das Fahrzeug durch Sie oder eine mitversi- cherte Person versehentlich mit für den Betrieb des Fahrzeuges unge- eignetem Kraftstoff betankt wurde oder für den Betrieb des Fahrzeuges ungeeignete Betriebsmittel (z. B. Motoröl, Bremsflüssigkeit) in die dafür vorgesehenen Behälter eingefüllt wurden, und die Verwendung des Kraftstoffs bzw. der Betriebsmittel zu Schäden oder Funktionsstörungen am Motor oder den Hilfsaggregaten (z. B. Lenkung, Bremsen, Pumpen) führt oder bei weiterer Nutzung des Fahrzeuges führen würde. Haben Sie Ihr Fahrzeug mit ungeeignetem Kraftstoff betankt oder un- geeignete Betriebsstoffe verwendet, ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten für das Entfernen dieser Stoffe aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs bis zur Höhe von insgesamt 200 Euro. Nicht versichert sind Folgeschäden. Ist das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit oder wurde es gestohlen, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das Schadenereignis an einem Ort erfolgte, der mindestens 50 Kilometer Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt. Folgende Fahrtkosten werden erstattet: a Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder b eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach A.3.4 und c eine Rückfahrt vom Zielort zum Schadenort, wenn feststeht, dass das Fahrzeug dort wieder fahrbereit ist. Andernfalls erstatten wir die Kosten für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland, d eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht worden ist. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der Liegewa- genkosten jeweils einschließlich Zuschlägen oder die Kosten eines Linienfluges der Economyklasse. Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungs- möglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens drei Übernach- tungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.6.1 in Anspruch nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 80 Euro je Übernachtung und Person. Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug – sofern situativ ver- fügbar – anzumieten. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- oder Rückfahrt gemäß A.3.6.1 oder Übernachtung gemäß A.3.6.2 die Kosten des Mietwagens (einschließlich der Kosten für Winterbereifung, Notdienstgebühren und Zustellkosten), bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens für sieben Tage und höchstens 70 Euro je Tag. Wird die Anmietung durch uns organisiert, werden eventuell anfallende Notdienstgebühren zusätzlich übernommen. Müssen Sie zusätzlich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi unternehmen, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten bis zu höchstens 30 Euro.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Versicherte Risiken Unter Vorbehalt der im nachstehenden Artikel 7.1.5.2 vorgesehenen Ausschlüsse deckt die Gesellschaft ohne Anwendung der Selbstbeteiligung die Schäden, die direkt verursacht werden durch: ◼ Personen, die an Streiks, Aufruhren, Volksbewegungen, Aussperrungen oder Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen, ◼ jeden Terrorist oder jede Person, die ein politisches Ziel verfolgt.

  • Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben 1.1. im Privat- und Berufsbereich 1.2. im Betriebsbereich