Herausgabe von Daten. 5.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Da- teien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
Herausgabe von Daten. 5.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträ- ger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinba- ren und gesondert zu vergüten.
5.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4 Der Designer haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und
Herausgabe von Daten. 10.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich (beispielsweise bei der Auftragsvergabe) zu vereinbaren und ggfs. gesondert zu vergüten.
10.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
10.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
10.4 Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
Herausgabe von Daten. 6.1. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Computerdateien oder Layouts, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt wurden, her- auszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten, Lithos, Druckplat- ten oder Bildmaterial, so ist dies gesondert schriftlich zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur geändert werden. Nach Fertigstellung erhält der Kunde eine druckfähige PDF-Vorlage zur künftigen, unveränderten Nachproduktion (bei Präsentationen zur internen Verwendung). Alle weiteren Daten (z.B. InDesign-Dateien, Illustrator- oder Photoshop-Dateien), wie zum Beispiel die offenen Daten des Projektes, werden nur gegen zusätzliches Honorar in Höhe von 50 % der Projektentwicklungs- und Herstellungskosten, nach Entfernung Bildmaterials Dritter Anbieter, nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages an den Kunden ausgehändigt.
6.2. Die gelieferten Arbeiten und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Ei- gentum der Agentur.
6.3. Gefahr und Kosten des Transports der Datenträger, Dateien und Daten sowie der generell durch die Agentur erbrachten Leistungen trägt der Auftraggeber.
Herausgabe von Daten. Wir können jederzeit die vollständige oder teilweise Herausgabe der von Uns in die Systeme des AN eingebrachten oder der im Rahmen der Nutzung der Software generierten Daten oder die Überlassung einer Kopie dieser Daten verlangen. Der AN gibt Uns gegebenenfalls diese Daten schnellstmöglich, spätestens aber nach einer Woche in dem von Uns bestimmten Format vollständig heraus. Ist dem AN die Herausgabe der Daten in diesem Format nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, kann er sie in geordneter Form in einem aktuell in der Bankenbranche üblichen Format herausgeben.
Herausgabe von Daten. 3.1 Der Designer übergibt dem Auftraggeber alle Daten, die dieser benötigt, um die Webseite zu aktualisieren und die Inhalte zu bearbeiten. Das Datenformat und die Art der Datenträger bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann der Designer ein geeignetes Datenformat und einen geeigneten Datenträger wählen.
3.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
3.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
Herausgabe von Daten. Der Partner bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann von SAUTER jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. XXXXXX kann von Daten, die sie an den Kunden zurückgibt, Kopien anfertigen und zurückbehalten. Die Herausgabe der Daten erfolgt i.d.R. durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Aufwand für Extraktion der Daten aus der Hosting-Infrastruktur wird nach dem tatsächlichen Aufwand dem Partner in Rechnung gestellt.
Herausgabe von Daten. 5.1. CB ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten heraus- zugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass wir ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellen, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat CB dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. CB haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von CB ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
Herausgabe von Daten. STYLE WORK ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Kunde, dass STYLE WORK ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Herausgabe von Daten. 5.1. POLYMOTION ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt werden, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat POLYMOTION dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von POLYMOTION verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. POLYMOTION haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von POLYMOTION ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftrag- gebers entstehen.