Herstellung, Termine und Voraussetzungen Musterklauseln

Herstellung, Termine und Voraussetzungen. Nach Einlangen Ihrer Bestellung bei uns führen wir gemeinsam mit Ihnen eine bautechnische Begehung Ihres Standorts vor Ort durch, um Detailfragen zur Herstellung Ihres Anschlusses mit Ihnen zu klären und zu vereinbaren. Diesbezüglich stehen Ihnen zwei Realisierungsvarianten zur Xxxx: Sofern Sie im Zuge der bautechnischen Begehung angegeben haben, die Zuleitung des Leerrohrs selbst vorzunehmen, erfolgt die Fertigstellung Ihres Standorts durch Einbringen der Glasfaserkabel sowie durch den netz- und kundenseitigen Abschluss der Fasern unter Nutzung der von Ihnen durchgeführten Vorarbeiten (siehe gleich unten) im Rahmen von koordinierten Terminen. Sie sorgen an Ihrem Standort für die Zuleitung des Leerrohrs vom Übergabepunkt (im Allgemeinen an der Grundstücksgrenze) bis zum Gebäude, dessen fachgerechte Einleitung und Verlegung bis zum Installationsort im Inneren und Sie nutzen für diese Vormontage das Ihnen von uns zur Verfügung gestellte Starterpaket (nur dieses darf verwendet werden). Sie sorgen außerdem dafür, dass an Ihrem Standort im Inneren Ihres Hauses die Innenverkabelung für sämtliche anzuschließenden Nutzungseinheiten hergestellt wird. Nutzen Sie für die Innenverkabelung das von uns zur Verfügung gestellte Starterpaket (nur dieses darf verwendet werden). Für sämtliche von uns oder von Ihnen zu erbringenden Leistungen sorgen Sie für die benötigten Zustimmungen und Genehmigungen, z. B. wenn Sie nicht der (alleinige) Grundstückseigentümer sind, Zustimmung des/der Miteigentümer(s), Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Xxxx des Übergabepunktes obliegt ausschließlich uns. Ihre rechtzeitig vor den Grabungsarbeiten geäußerten Wünsche zur Lage des Übergabepunktes werden wir nach Möglichkeit berücksichtigen. Kosten für von uns akzeptierte und durch Sie schriftlich bestätigte Zusatzwünsche bzw. einen Mehraufwand werden Ihnen mit Fertigstellung des Standorts unsererseits in Rechnung gestellt. Sie stimmen auch dieser Vereinbarung mit Bestätigung des Protokolls über die bautechnische Begehung ausdrücklich zu. Beginnen Sie mit Ihren Vorarbeiten erst, wenn wir Sie zur Durchführung auffordern. Diese Aufforderung kann wegen der komplexen Planungs- und Beauftragungsprozesse und der Dauer für die Bauarbeiten bis zu 24 Monate nach der Vertragsannahme (Pkt. 1) stattfinden und wird mit Erhalt des Starterpakets erfolgen. Spätestens sechs Kalenderwochen nach dieser Aufforderung müssen alle Voraussetzungen am Standort durch Sie erfüllt sein. Erst im Anschluss da...
Herstellung, Termine und Voraussetzungen. Nach Einlangen Ihrer Bestellung bei uns nehmen wir Kontakt mit dem Eigentümer oder den Eigentümern Ihres Hauses bzw. mit der Hausverwaltung auf. In diesem Zusammenhang führen wir gemeinsam und in Abstimmung mit dem Eigentümer oder den Eigentümern Ihres Hauses bzw. mit der Hausverwaltung eine bautechnische Begehung Ihres Standorts vor Ort durch, um Detailfragen zur Herstellung Ihres Anschlusses zu klären und zu vereinbaren. Sofern es zum Abschluss eines Vertrags über die Herstellung der Glasfaser- Infrastruktur für Ihr Haus zwischen uns und dem Eigentümer oder den Eigentümern Ihres Hauses kommen sollte, erfolgt die Fertigstellung Ihres Standortes durch (i) die Herstellung des Hausanschlusses, also die Verlegung des Leerrohrs von der Grundstücksgrenze zum Gebäude, dessen Einleitung und Verlegung bis zum Hausanschlusskasten im Inneren des Gebäudes, das Einbringen der Glasfaserkabel sowie durch (ii) den netz- und kundenseitigen Abschluss der Fasern unter Nutzung der Innenverkabelung (siehe gleich unten), jeweils im Rahmen von koordinierten Terminen. Wir sorgen an Ihrem Standort für die Zuleitung des Leerrohrs von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäude sowie für dessen fachgerechte Einleitung und Verlegung bis zum Installationsort im Inneren. Erst im Anschluss daran kann die Fertigstellung Ihres Standortes erfolgen und erst ab Fertigstellung können Sie den Anschluss aktivieren und darüber Kommuni- kationsdienste gemäß von Ihnen mit einem ISP abgeschlossenen Dienste- vertrag von Ihrem ISP beziehen.

Related to Herstellung, Termine und Voraussetzungen

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? E.2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung

  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Preise und Versandkosten Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird.

  • Technische Voraussetzungen Für die Nutzung des Online-Banking benötigt der Kunde einen Internetzugang. Dieser Zugang wird nicht von der ebase bereitgestellt. Die ebase ist für techni- sche Störungen des Internetzugangs nicht verantwortlich und übernimmt hierfür keine Gewährleistung oder Haftung.

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.